Sozialversicherung – Italien

Vor einem Arbeitsaufenthalt in Italien gibt es viele Dinge zu regeln und Fragen zu klären. Ein besonders wichtiger Punkt ist dabei die Frage, wie es beim Arbeiten in Italien um die Sozialversicherung steht und welcher Schutz für Personen, die in Italien arbeiten, gegeben ist. Dank einer EU-weiten Verordnung sind die Fragen nach der Sozialversicherungspflicht in den meisten Fällen jedoch vergleichsweise einfach zu klären. Zu beachten gibt es dennoch einige Dinge.

Sozialversicherung

Die Sozialversicherung in Italien umfasst zu großen Teilen die gleichen Bereiche wie die deutsche Sozialversicherung. Dazu zählen insbesondere:

  • Kranken- und Mutterschaftsversicherung
  • Arbeitsunfall- und Berufskrankheitsversicherung
  • Invaliditäts-, Alters- und Hinterbliebenenversicherung
  • Versicherung gegen Arbeitslosigkeit und für Familienleistungen

Die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung ist in Italien ebenfalls ähnlich wie in Deutschland vorrangig über das Beschäftigungsverhältnis geregelt. Entsprechend finanziert sich das italienische System über Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wobei die Arbeitgeber die Hauptlast tragen. Die Gesundheitsversorgung steht unabhängig von der Sozialversicherungspflicht allen Menschen offen, die rechtmäßig in Italien leben.

Wie in allen Staaten gilt auch in Italien im Bezug auf die Sozialversicherungspflicht das Territorialprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass jeder Staat eigenständig entscheidet und regelt, wer in seinem Territorium unter welchen Voraussetzungen der Sozialversicherungspflicht unterliegt und wer nicht. Wer also zum Arbeiten nach Italien geht, kann dort der Sozialversicherungspflicht unterliegen, wodurch es unter Umständen zu einer Doppelversicherung kommen kann. Das kann der Fall sein, wenn gleichzeitig auch noch in Deutschland Sozialversicherungspflicht besteht. In der Praxis sorgt jedoch innerhalb der EU eine Verordnung dafür, dass es nicht zu einer solchen Doppelversicherung kommt. Wo letztlich Versicherungspflicht besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Sozialversicherung bei Entsendung

Wer zum Arbeiten nach Italien geht, kann dies vor allem auf zwei Weisen tun:

  1. „Auf eigene Faust“ – der betroffene sucht sich einen neuen Job bei einem italienischen Arbeitgeber
  2. Im Auftrag eines deutschen Arbeitgebers

Wer im Auftrag seines Arbeitgebers in Italien arbeitet, tut dies in der Regel im Rahmen einer sogenannten Entsendung. Dies ist üblicherweise der Fall, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es besteht ein in Deutschland sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem deutschen Arbeitgeber
  • Die Tätigkeitsdauer in Italien ist auf maximal 24 Monate beschränkt
  • Das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland bleibt auch während der Tätigkeit in Italien bestehen.

Liegt eine Entsendung vor, besteht beim Arbeiten in Italien Sozialversicherungspflicht ausschließlich in Deutschland und der damit verbundene Schutz ist gewährleistet.

Sozialversicherung ohne Entsendung

Eine Entsendung liegt zwar in vielen, aber nicht allen Fällen einer Beschäftigung im Ausland vor. Keine Entsendung kann zum Beispiel vorliegen, wenn:

Eine Person ein neues Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber in Italien abschließt

Im Auftrag eines deutschen Arbeitgebers in Italien arbeitet, dabei aber die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt – etwa, weil der Einsatz länger als 24 Monate dauern soll.

Arbeitnehmer, die im Auftrag ihres Arbeitgebers im Ausland arbeiten, ohne dass eine Entsendung vorliegt, können einen Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung stellen. Stimmen die verantwortlichen Stellen auf deutscher wie auch auf italienischer Seite zu, kann wie bei einer Entsendung weiterhin ausschließlich in Deutschland Sozialversicherungspflicht bestehen.
Wer ausschließlich direkt bei einem italienischen Arbeitgeber beschäftigt ist, unterliegt in der Regel der Sozialversicherung in Italien.

Regelungen zur Sozialversicherung – Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist der Bereich der Sozialversicherung, mit dem die meisten Versicherten im Alltag regelmäßig in Berührung kommen. Das gilt auch beim Arbeiten in Italien. Wer im Rahmen einer Entsendung in Italien arbeitet, ist gesetzlich krankenversichert. Wird eine ärztliche Behandlung in Italien nötig, übernimmt die Krankenversicherung die entstehenden Kosten grundsätzlich. Allerdings nicht immer auch im vollen Umfang. Übernommen werden immer nur die Kosten, die auch bei einer Behandlung in Deutschland entstehen würden. Darüber hinaus gehende Kosten sind nicht gedeckt und müssen vom Arbeitgeber gezahlt werden.