Sozialversicherung – Schweden

Europa wächst immer stärker zusammen. Das gilt zum Beispiel für Bereiche der Politik oder der Wirtschaft und schlägt sich auch im Privat- und Arbeitsalltag der EU-Bürger nieder. Inzwischen ist es keine Seltenheit mehr, dass EU-Bürger ihren Wohnsitz innerhalb der EU frei wählen oder auch grenzübergreifend arbeiten. Teils, weil sie es selber gerne möchte, teils, weil ihr Arbeitsverhältnis es mit sich bringt. Wen es zum Arbeiten nach Schweden verschlägt, der muss dabei einige Punkte bezüglich der Sozialversicherung beachten.

Das schwedische Sozialversicherungssystem

Das schwedische Sozialversicherungssystem genießt europaweit einen sehr guten Ruf. Anders als in Deutschland handelt es sich dabei um ein staatliches Versicherungssystem.

Es unterscheidet weder nach:

  • Berufsgruppe
  • Personengruppe
  • Form der Beschäftigung
  • Sozialem Status

Die Finanzierung erfolgt zu weiten Teilen über Steuereinnahmen, aber auch ähnlich wie in Deutschland über Abgaben des Arbeitgebers für seine Angestellten. Zur Sozialversicherung wird in Schweden automatisch jeder Bürger angemeldet, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Sozialversicherung umfasst in Schweden grundsätzlich:

  • Krankenversicherung
  • Altersabsicherung (Rente)
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung

Sozialversicherung

Wie in allen Staaten gilt auch beim Arbeiten in Schweden, dass die Sozialversicherung nach dem geltenden Landesrecht geregelt ist. Das heißt, wer in Schweden arbeitet, unterliegt grundsätzlich der schwedischen Sozialversicherungspflicht. Damit es dadurch nicht zu Doppelversicherungen (etwa in Deutschland und Schweden) kommt oder sich gar Versorgungslücken aufgrund ungeklärter Zuständigkeiten ergeben, gelten in der Europäischen Union bestimmte Verordnungen. Sie regeln, dass genau solche Doppelversicherungen oder Versorgungslücken nicht entstehen.
Entscheidend ist für die Sozialversicherung beim Arbeiten in Schweden, ob die Tätigkeit für einen deutschen oder schwedischen Arbeitgeber ausgeführt wird. Auch die Dauer der Tätigkeit spielt eine zentrale Rolle. Keine Sozialversicherungsabgaben müssen beim Arbeiten in Schweden gezahlt werden, wenn:

  • eine Entsendung vorliegt
  • eine Ausnahmevereinbarung bewilligt wurde

In beiden Fällen bleibt der Arbeitnehmer in Deutschland sozialversicherungs- und beitragspflichtig. Voraussetzung ist ebenfalls in beiden Fällen, dass ein Arbeitsverhältnis bei einem deutschen Arbeitgeber vorliegt.

Eine Entsendung liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitnehmer für seinen (deutschen) Arbeitgeber zeitlich begrenzt zum Arbeiten nach Schweden geschickt wird. Der Zeitraum darf dabei maximal 24 Monate betragen. Übersteigt der Zeitraum für die Tätigkeit im Ausland 24 Monate oder ist er nicht von Anfang an klar befristet, liegt keine Entsendung vor. Auch in diesen Fällen besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer beim Arbeiten in Schweden der Sozialversicherung in Deutschland weiterhin angehören und ihre Beiträge in Deutschland zahlen. Dazu müssen sie eine Ausnahmevereinbarung sowohl bei den deutschen- als auch schwedischen zuständigen Sozialversicherungsverbänden beantragen. Nur wenn beide Seiten zugestimmt haben, gilt eine Ausnahmevereinbarung. Voraussetzung ist hierbei nach schwedischem Recht eine Befristung von maximal fünf Jahren.

Krankenversicherung

Die größte Relevanz aus dem Bereich der Sozialversicherung dürfte beim Arbeiten in Schweden die Krankenversicherung haben. Arbeitnehmer, die in Schweden arbeiten, können auch während ihres Aufenthalts in Schweden medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Dazu benötigen sie lediglich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), was mit den in Deutschland gebräuchlichen Versicherungskarten normalerweise der Fall ist. Zu berücksichtigen ist, dass bei medizinischen Behandlungen in Schweden zum Teil hohe Zuzahlungen und Praxisgebühren anfallen können.

Zur Sozialversicherung individuell beraten lassen

Trotz umfangreicher EU-Verordnungen und Regulierungen kann es im Zusammenhang mit der Sozialversicherung beim Arbeiten in Schweden immer wieder zu Komplikationen kommen. Arbeitnehmer sollten daher vor ihrer Abreise nach Schweden genau prüfen, welches Sozialversicherungssystem für sie zuständig ist, welche Beiträge sie zahlen müssen und welcher Versicherungsschutz besteht. Nicht zuletzt, weil das zugrunde liegende Beschäftigungsverhältnis dabei eine wichtige Rolle spielt, sollte eine solche Beratung grundsätzlich individuell erfolgen.

Stellt sich im Rahmen einer Beratung heraus, dass Versicherungslücken entstehen, lassen sich diese gezielt mit zusätzlichen Versicherungen schließen.

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