Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter wird durch die Gesetze in Australien möglichst ausgewogen geregelt. Die allgemeinen Vorschriften sehen Rechte und Pflichten für die Beteiligten vor, während die genauen Regelungen in den einzelnen Staaten und Territorien vorgenommen werden. Vorgesehen sind neben der freien Vereinbarung der Miete Fristen für die Kündigung, Regeln für die Erhöhung einer einmal vereinbarten Miete, die Höhe der Kaution und die rechtliche Handhabung von Streitigkeiten. Erkundigen Sie sich auch hier wieder, welche genauen Vorschriften für Sie einschlägig sind. Die Gesetze in Australien sehen keine allgemein verbindlichen Kündigungsfristen oder Vorgaben zur Mieterhöhung vor. Diese reichen von zwei Wochen bis zu mehrere Monate für die Kündigung oder auch dem kommentarlosen Ende bei Ablauf befristeter Mietverträge. Als Mieter wird für Sie von besonderem Interesse sein, wie hoch die Kaution sein darf und in welchem Abstand der Vermieter die Miete erhöhen darf. Gerade bei einer Mieterhöhung haben Sie zudem das Recht, diese Anhebung durch gerichtlich prüfen zu lassen. Die Gerichtsgebühren sind in Australien im Übrigen vergleichsweise gering. Dies führt dazu, dass Prozesskostenhilfe nicht vorgesehen ist. Zu bedenken ist jedoch, dass Anwaltskosten in der Regel nach Stundenlohn berechnet werden. So kann auch bei einem geringen Streitwert eine beachtliche Rechnung entstehen.