Kindergeld im Ausland
In Deutschland hat man Anspruch auf Kindergeld, wenn man uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig ist. Der Anspruch besteht, bis das Kind 18 ist, längstens aber bis 25, wenn sich das Kind weiterhin in einer schulischen Ausbildung befindet. Kindergeldleistungen sind eigentlich eine vorgelagerte Steuererstattung. Daher ist die Auszahlung an die Steuerpflicht in Deutschland gebunden.
Wenn Sie also Deutschland verlassen und aus Deutschland abgemeldet sind, besteht kein Anspruch mehr auf die Kindergeldzahlungen. Zu Beachten ist, dass das Kindergeld in Einzelfällen auch zurückverlangt werden kann, wenn der Anspruch nicht mehr besteht. Das Kindergeld im Ausland kann bei der Familienkasse in bestimmten Fällen und mit bestimmten Formularen beantrag werden. Dafür melden Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Familienkasse. In gesonderten Fällen kann es nämlich auch im Ausland weitergezahlt werden, sofern in Deutschland noch vollständige Steuerpflicht besteht und keine Abmeldung au Deutschland erfolgt ist.
Elterngeld im Ausland
Das Elterngeld in Deutschland wird für maximal 24 Monate gezahlt, sofern es rechtzeitig beantragt wurde. Dabei bekommt der Elternteil, der die Erziehung übernimmt und die Arbeitszeit einschränkt, diese Leistung. Die Höhe ist individuell, beträgt aber im Schnitt ca. 67% des Bruttogehaltes. Das Elterngeld kann beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantrag werden.
Sobald aber der Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert wird, erlischt der Anspruch auf Elterngeld. Demnach ist eine Auszahlung des Elterngeldes im Ausland nur sehr schwer möglich. Bei Entsendungen durch den Arbeitgeber ist die Sachlage immer individuell zu prüfen. Dabei ist das zuständige Bundesministerium hilfreich.