Au-Pair Versicherung
Aus der Sicht des (deutschen) Au-pair bei einem Auslandsaufenthalt
Sollten Sie den Aufenthalt in einem Gastland als Au-pair planen, benötigen Sie eine gültige Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
In den meisten Ländern übernimmt dabei die Gastfamilie die Kosten für Ihren Versicherungsschutz, wobei Sie in einigen als Au-pair über die Versicherung Ihrer Gastfamilie mitversichert werden können. In anderen Ländern muss die Familie eine eigene Versicherung für Sie abschließen, in einigen Regionen wiederum sind Gastfamilien nicht dazu verpflichtet, sich um Ihren Versicherungsschutz als Au-pair zu kümmern. Außerhalb Europas, also in den Ländern, bei denen kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland in der Krankenversicherung besteht, genießen Sie keinen Schutz über die gesetzliche Krankenversicherung. Sollten Sie also in ein Land reisen, in dem die Gastfamilie sich nicht um diese Belange kümmert, ist es empfehlenswert, wenn Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft nach den genauen Gegebenheiten erkundigen.
Keine Regel ohne Ausnahme: denn unter bestimmten Voraussetzungen gilt weiterhin die Krankenversicherung über Ihre Familie. Wenn Sie:
- nicht älter als 23 Jahre sind
- Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten
- nur vorübergehend, bis maximal zwölf Monate, ins Ausland gehen
- das monatliche Gesamteinkommen einen derzeitigen Betrag von 375 Euro nicht überschreitet
bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Ihrer Eltern versichert.
Die Weiterversicherung in der GKV gilt allerdings nur für EU-Länder und die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes. Sollte hier ein Arztbesuch nötig werden, reicht es meistens aus, wenn Sie Ihre Krankenversicherungskarte vorlegen. Planen Sie als Au-pair nach Kanada, Amerika oder in ein anderes Land außerhalb der EU zu reisen, ist der Abschluss einer privaten Zusatzkrankenversicherung ratsam. Ebenso ist es überlegenswert, auch innerhalb Europas eine solche Lösung zu wählen, nämlich für den Fall, dass ein Rücktransport nach Deutschland nötig werden sollte. Dennoch müssen Sie sich dann noch um den Abschluss einer Haftpflicht- und Unfallversicherung kümmern.
Aus der Sicht der (deutschen) Gastfamilie
Haben Sie sich dazu entschlossen, ein Au-pair nach Deutschland einzuladen, sind sie als Gasteltern dazu verpflichtet, eine Au-pair Versicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abzuschließen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine umfassende Au-pair Versicherung, die aus folgenden Bausteinen besteht:
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherung für Au-pair Tätigkeiten
- Abschiebekostenversicherung
Au-pair Aufenthalte sind häufig auf ein Jahr beschränkt. Daher beträgt bei den meisten Versicherungsgesellschaften die Höchstversicherungsdauer ein Jahr. Bei Verlängerung des Aufenthalts über die beantragte Dauer hinaus, kann ein weiterer zeitlicher Versicherungsrahmen gewährt werden, der jedoch häufig vor dem Ablauf des bestehenden Versicherungsvertrages beantragt werden muss. Bei Annahme des Verlängerungswunsches durch die Versicherungsgesellschaft besteht lediglich Versicherungsschutz für die Fälle, die nach dem Antrag auf Verlängerung neu eingetreten sind. Keine Leistungspflicht gilt jedoch für existierende und bekannte Krankheiten, Beschwerden sowie eine bestehende Schwangerschaft und deren Folgen.
Was die Au-pair Versicherung leistet
Sind auch die Versicherungspakete der Gesellschaften hinsichtlich des Leistungsumfangs unterschiedlich, sollen hier einmal generelle Absicherungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Jedoch ist es nützlich, wenn Sie die genauen Details mit Ihrer Versicherungsgesellschaft vor dem Antritt Ihrer Reise individuell auf das Land und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, abklären.
- Etwaige Leistungen der Auslandskrankenversicherung
- Ambulante ärztliche Heilbehandlung
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus
- Schmerzstillende Zahnbehandlung und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von Zahnersatz
- Transport in das nächstliegenden Krankenhaus zur stationären Behandlung
- Medizinisch notwendiger Rücktransport
- Unfallbedingte erforderliche Hilfsmittel
- Medizinisch notwendige, ärztlich verordnete Rehabilitationsmaßnahmen im Rahmen der Anschlussheilbehandlung
- Ärztliche Behandlung und Betreuung von Schwangerschaften
Weiterhin kann die Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung als Ergänzung erforderlich sein. Diese schützt Sie bei Unfällen
Die Versicherungssummen für Invalidität, bei Tod sowie für die Bergungskosten differieren von Gesellschaft zu Gesellschaft. Die Reisehaftpflichtversicherung gewährt Ihnen Versicherungsschutz gegen die Haftpflichtrisiken des Alltags und schützt Sie vor folgenden Ereignissen während Ihres Auslandsaufenthaltes
Einige Versicherungsgesellschaften bewilligen noch weitere Leistungen, wie zum Beispiel
Auch bei der Reisehaftpflichtversicherung fallen die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden unterschiedlich aus.
Welche Vorteile bietet Ihnen der Abschluss der Au-pair Versicherung?
- Sicherheit für Ihre Gasteltern
- Umfassender Schutz für Sie
- Erleichterung bei der Erteilung Ihres Visums
- Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen
- Es ist keine Gesundheitsprüfung nötig
Einige Anbieter haben ihren Leistungskatalog wie folgt erweitert:
- Keine Begrenzung der Behandlungskosten von Frühgeburten
- Kein Ausschluss von Berufsunfällen im Rahmen der Unfallversicherung
- Auch Schäden im Haushalt Ihrer Gastfamilie sind in der Haftpflichtversicherung mitversichert