Pflegeversicherung – Malaysia

Wie allen Bereichen der Sozialversicherung ist auch der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Malaysia große Aufmerksamkeit zu schenken. Grundsätzlich gilt dabei auch beim Arbeiten im Ausland der Grundsatz, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt. Es gilt daher zuerst einmal zu klären, ob beim Arbeiten im Ausland Krankenversicherungspflicht in Deutschland besteht oder nicht. Besteht während des Auslandsarbeitsaufenthaltes keine Pflicht zur Pflegeversicherung, lässt sie sich in der Regel freiwillig fortführen. Das kann durchaus sinnvoll sein.

Pflegeversicherung – Art und Dauer der Beschäftigung

Wer zum Arbeiten ins Ausland geht, ist in vielen Fällen auch während des Aufenthaltes im Ausland weiterhin in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Dafür muss es sich bei dem Arbeitsaufenthalt um eine sogenannte Entsendung handeln. Eine Entsendung liegt vor allem dann vor, wenn:

  1. Der Arbeitnehmer im Rahmen eines deutschen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses im Auftrag seines Arbeitgebers ins Ausland geht
  2. Der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden bleibt
  3. Der Auslandsaufenthalt vertraglich zeitlich befristet ist

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bleibt der Arbeitnehmer auch während seines Arbeitsaufenthaltes im Ausland in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Damit ist er auch in der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Malaysia versicherungspflichtig. Die Sozialversicherungspflicht in Deutschland hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf eine eventuelle Sozialversicherungspflicht im Arbeitsland.

Pflegeversicherung ohne Entsendung

Wer die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, unterliegt üblicherweise auch nicht der Sozialversicherungspflicht in Deutschland, wenn er zum Arbeiten nach Malaysia geht. In diesen Fällen kann eine Ausnahmevereinbarung den gewünschten gesetzlichen Sozialversicherungsschutz sicherstellen. Kommt auch diese Möglichkeit nicht Frage oder ist sie nicht gewünscht, liegt keine deutsche Sozialversicherungspflicht und damit auch keine Pflegeversicherung beim Arbeiten in Malaysia vor. Wer dennoch pflegeversichert bleiben möchte, hat in dieser Situation die Möglichkeit, sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag freiwillig zu versichern. Das kann durchaus sinnvoll sein. Nämlich immer dann, wenn bereits vor dem Auslandsarbeitsaufenthalt in Deutschland Sozialversicherungspflicht bestand und eine Rückkehr nach Deutschland zu einem späteren Zeitpunkt geplant ist. Durch die freiwillige Fortführung der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Malaysia lassen sich auf diese Weise Vorversicherungszeiten erreichen, die für bestimmte Leistungen im Bedarfsfall notwendig sein können.

In jedem Fall beraten lassen

Zur Sozial- und Pflegeversicherung beim Arbeiten in Malaysia sollten sich Betroffene in jedem Fall individuell beraten lassen. Aufgrund vieler verschiedener Faktoren, die eine Rolle spielen, können die Ergebnisse im Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Auch ob es notwendig oder sinnvoll ist, die deutsche Pflegeversicherung beim Arbeiten in Malaysia freiwillig weiterzuführen, ist abhängig vom Einzelfall. Sinnvoll ist eine umfassende Beratung immer auch, um eventuelle Lücken im Versicherungsschutz aufzuspüren und mit geeigneten privaten Versicherungsangeboten einen angemessenen und sinnvollen Versicherungsschutz beim Arbeiten in Malaysia sicherzustellen.

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