Krankenversicherung – Schweden
Welche Vorschriften gelten?
Ob das deutsche oder schwedische Sozialversicherungsrecht anzuwenden ist, hängt von der Art der Beschäftigung ab. Handelt es sich bei der Beschäftigung um ein zeitlich befristetes oder ein zeitlich unbefristetes Arbeitsverhältnis in Schweden, so gilt das Sozialversicherungsrecht von Schweden. Wurde der Beschäftigte nach Schweden entsandt, gilt weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Schweden kann als gut bis sehr gut angesehen werden. Grundsätzlich ist in Schweden jeder Einwohner krankenversichert. Der schwedische Staat finanziert dieses Krankenversicherungssystem über die Einkommenssteuer. Die Provinzlandtage verwalten dabei ihren eigenen Gesundheitsbereich.
Arbeiten und Krankenversicherung
Hat der deutsche Arbeitnehmer in Schweden noch keine Steuern gezahlt, kann er die dortige medizinische Versorgung dennoch in Anspruch nehmen. Dafür sind folgende Voraussetzungen nötig:
- Anmeldung beim Finanzamt
- Erhalt einer Personennummer
In Schweden gibt es keine voneinander verschiedenen Krankenkassen. Jeder, der eine Personennummer sein Eigen nennt, ist bei der staatlichen försäkringkassan registriert.
Ist der Arbeitsaufenthalt in Schweden nur vorübergehend, können Deutsche im Fall von Krankheiten auf Leistungen nach dem schwedischen Recht zurückgreifen. Notwendig sind hierfür:
- Europäische Versichertenkarte (EHIC) einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse (in der Regel auf der Rückseite der Versichertenkarte)
- Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Ein deutscher Arbeitnehmer kann sich im Krankheitsfall wenden an:
- ein ambulant oder stationär behandelndes Krankenhaus
- einen Distriktarzt
- einen privaten Allgemeinmediziner, wenn dieser der schwedischen Sozialversicherung angeschlossen ist
- einen Zahnarzt, sofern dieser an das schwedische Sozialversicherungssystem angeschlossen ist
- eine Zahnklinik der Volkszahnpflege
Für eine Behandlung ist jeweils die Europäische Versichertenkarte vorzulegen und der Nachweis zur Identifikation zu erbringen. Kosten, die nicht von der schwedischen Versicherungskasse übernommen werden, werden dem Patienten in Rechnung gestellt. Diese können später bei der deutschen Krankenkasse eingereicht werden.
Diese Kosten übernimmt die Krankenversicherung nicht
In Schweden gelten zum Teil andere Selbstbehalte und Zuzahlungen als in Deutschland:
- Ambulante Arztbesuche: Bei jedem ambulanten Arztbesuch wird ein Eigenanteil fällig. Dieser ist abhängig vom ärztlichen Aufwand, der medizinischen Fachrichtung des Arztes und der Provinz, in welcher behandelt wird. Der Selbstbehalt kann dabei zwischen 100 SEK und 300 SEK liegen.
- Stationärer Krankenhausaufenthalt: Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus fallen pro Tag ca. 80 SEK an.
- Ambulanter Notfall im Krankenhaus: Für einen Notfall, der ambulant im Krankenhaus behandelt wird, muss der Patient mit einem Eigenanteil von etwa 250 SEK rechnen.
- Medikamente: Medikamente sind in voller Höhe selbst zu zahlen, wenn die Kosten dafür unter 900 SEK liegen. Liegen die Preise für Medikamente zwischen 900 SEK und 4.300 SEK, so liegen die Zuzahlungen abgestuft zwischen 10 % und 50 %.
Die Gebühren, die ein Patient im Jahr zu begleichen hat, sind jedoch gedeckelt. Pro Zwölfmonatszeitraum (gerechnet ab dem ersten Arztbesuch) muss ein Patient max. 900 SEK an Gebühren zahlen. Ist diese Summe erreicht, so wird der Patient für die restliche Zeit der angebrochenen Zwölfmonatsperiode von Zuzahlungen befreit. Ähnliches gilt für Zuzahlungen zu Medikamenten. Die Obergrenze für die Selbstbeteiligung liegt hier bei 1.800 SEK.
Deutsche Krankenkassen übernehmen zum Teil die in Schweden anfallenden Kosten für Leistungen der Krankenversicherung. Damit die Kosten zurückerstattet werden können, müssen bei der Krankenversicherung in Deutschland entsprechende Rechnungen und Verordnungen vorgelegt werden.
Selbst ist der Patient – Selbsthilfe in der Krankenversicherung
In Schweden müssen Patienten häufiger länger auf einen Termin beim Arzt warten als in Deutschland. Auch für Behandlungen im Krankenhaus oder in der Notaufnahme trifft dies zu. Das schwedische Gesundheitssystem hält die Patienten dazu an, sich zunächst selbst zu helfen. Erst dann, wenn die zum Beispiel Medikamente, auf die in der telefonischen Beratung verwiesen wurde, nicht anschlagen, wird ein Arzt den Patienten untersuchen.
Beratung zur Krankenversicherung
Sie wollen in Schweden arbeiten und wollen noch mehr wissen über die Krankenversicherung in Schweden? Kontaktieren Sie uns. Wir sind gern für Sie da und informieren Sie umfassend.