Pflegeversicherung – USA

Ein Arbeitsaufenthalt in den USA gehört heute in vielen Branchen bereits zum Arbeitsalltag. Wie aber steht es in einem solchen Fall mit der Sozialversicherung? Was ist bei der Pflegeversicherung beim Arbeiten in den USA zu beachten? Fragen dieser Art stellen sich schnell. Antworten darauf sind nicht immer einfach zu finden. Eine wichtige Rolle spielt in jedem Fall Art und Dauer der Beschäftigung. Lücken im Versicherungsschutz lassen sich mit privaten Versicherungsangeboten ideal schließen.

Pflegeversicherung bei Entsendung

Sind beim Arbeiten im Ausland bestimmte Voraussetzungen erfüllt, gilt die deutsche Sozialversicherungspflicht weiter. Auch in der Pflegeversicherung kann beim Arbeiten in den USA auf diese Weise weiterhin Versicherungspflicht gelten. Gilt die deutsche Sozialversicherungspflicht auch beim Arbeiten im Ausland, spricht man von einer Entsendung. Kriterien dafür sind:

  1. Der Arbeitsaufenthalt im Ausland findet im Rahmen eines bereits bestehenden sozialversicherungspflichtigen deutschen Arbeitsverhältnisses statt
  2. Der Aufenthalt in den USA ist per Vertrag auf maximal 60 Monate befristet
  3. Gegenüber dem Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer auch im Ausland weisungsgebunden

Sind diese Kriterien erfüllt, besteht in Deutschland weiterhin Sozialversicherungspflicht und der Arbeitnehmer unterliegt damit auch der Pflegeversicherung beim Arbeiten in den USA. Die Sozialversicherungspflicht in Deutschland hat jedoch grundsätzlich erst mal keinen Einfluss darauf, ob auch im Arbeitsland Sozialversicherungspflicht besteht. Dies kann nach dem Territorialprinzip durchaus der Fall sein. In diesem Falle wäre der Arbeitnehmer sowohl in den USA und in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Dass es nicht zu einer solchen Doppelversicherung kommt, regelt ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und den USA. Allerdings nur für die Rentenversicherung.

Pflegeversicherung ohne Entsendung

In zahlreichen Fällen sind die Kriterien für eine Entsendung nicht erfüllt. Sei es, weil der im Ausland Tätige in Deutschland bislang nicht sozialversicherungspflichtig war oder die Einsatzdauer die Kriterien einer Entsendung überschreitet. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung zu stellen, die einen Verbleib im deutschen Sozialversicherungssystem ermöglicht.

Ist auch dies nicht möglich, kommt eine weitere Option in Betracht: eine freiwillige Fortsetzung der Pflegeversicherung beim Arbeiten in den USA. Einen entsprechenden Antrag können sowohl gesetzlich, als auch freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte stellen. Die freiwillige Fortsetzung der Pflegeversicherung beim Arbeiten in den USA ermöglicht es, Vorversicherungszeiten sicherzustellen, die für bestimmte Leistungsansprüche im Bedarfsfall notwendig sein können. Diese Option ist also insbesondere immer dann sinnvoll, wenn eine Rückkehr nach Deutschland zu einem späteren Zeitpunkt geplant ist.

Beratung nutzen

Vor einem Arbeitsaufenthalt in den USA ist es in jedem Fall sinnvoll und angebracht, sich individuell beraten zu lassen. Im Rahmen einer umfassenden Beratung lässt sich klären:

  • Ob und wo Sozialversicherungspflicht besteht
  • Welcher Versicherungsschutz damit gegeben ist
  • Ob eine freiwillige Fortsetzung der Pflegeversicherung beim Arbeiten in den USA notwendig, möglich und angebracht ist
  • Wo sich Lücken im Versicherungsschutz ergeben
  • Welcher (zusätzliche) Versicherungsschutz erforderlich ist
  • Wie sich dieser Schutz mit privaten Versicherungsangeboten realisieren lässt

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