Pflegeversicherung – Finnland

Ein wichtiger Punkt beim Arbeiten im Ausland ist immer der Versicherungsschutz. Er sollte in jedem Fall geklärt und auf die besondere Situation abgestimmt sein. Das gilt auch für die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Finnland. In vielen Fällen bleibt die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Finnland in Deutschland bestehen. Das ist aber nicht immer so. Aber auch in diesen Fällen gibt es Alternativen und Möglichkeiten, einen optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Pflegeversicherung – Entsendung

Weil die Pflegeversicherung in Deutschland direkt mit der Krankenversicherung zusammenhängt, ist vor einem Arbeitsaufenthalt im Ausland immer die Frage der Sozialversicherungspflicht zu klären. Versicherungspflicht in Finnland besteht auch beim Arbeiten in Finnland, wenn es sich um eine sogenannte Entsendung handelt. Eine Entsendung liegt vor, wenn unteranderem folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Der Arbeitnehmer geht im Rahmen eines in Deutschland bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses im Auftrag seines Arbeitgebers ins Ausland.
  • Während des Auslandsaufenthaltes besteht weiterhin Weisungsbindung gegenüber dem Arbeitgeber.
  • Der Aufenthalt im Ausland ist vertraglich von Anfang an auf maximal 24 Monate begrenzt.

Sind die genannten Kriterien erfüllt, liegt eine Entsendung vor. In diesem Fall bleibt der Arbeitnehmer wie gewohnt in Deutschland in vollem Umfang sozialversicherungspflichtig. Eine Doppelversicherung ist durch europaweite Abkommen ausgeschlossen.

Pflegeversicherung ohne Entsendung

Erfüllt der Arbeitsaufenthalt im Ausland nicht die Kriterien für eine Entsendung, besteht üblicherweise auch keine Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Möchten Arbeitnehmer ihre Sozialversicherung dennoch aufrechterhalten, können sie eine Ausnahmevereinbarung beantragen. Kommt diese Möglichkeit nicht in Betracht, besteht eine weitere Möglichkeit darin, die Pflegeversicherung freiwillig fortzuführen. Diese Option kann durchaus sinnvoll sein. Für einige Leistungen der Pflegeversicherung gelten nämlich bestimmte Vorversicherungszeiten, die erfüllt sein müssen, damit der Versicherte Anspruch auf diese Leistungen hat. Die freiwilligen Beitragszeiten fließen in die Berechnung dieser Versicherungszeiten ein. Eine weitere Alternative besteht darin, den gewünschten Versicherungsschutz durch private Versicherungsangebote sicherzustellen. Ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenkasse verhält es sich bei Privatversicherten. Solange die Krankenversicherung in Deutschland aufrechterhalten wird, besteht Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung. Privatversicherte sollten darauf achten, dass ihre Krankenversicherung auch beim Arbeiten in Finnland den gewünschten Schutz gewährleistet und ihren Versicherungsschutz gegebenenfalls anpassen.

Beratung nutzen

Der Arbeitsaufenthalt in einem EU-Staat ist im Vergleich zu anderen Ländern vergleichsweise einfach und unkompliziert. Dennoch sollten sich Betroffene vor ihrem Aufenthalt im Ausland individuell zu ihrem Versicherungsschutz beraten lassen. In Einzelfällen kann es immer wieder zu Ausnahmen kommen. Mit privaten Versicherungsangeboten lassen sich Lücken in der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Finnland gezielt schließen.

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