Lohnsteuer – Thailand

Auslandaufenthalte gehören in vielen Berufen und Branchen heutzutage bereits fast schon zum Arbeitsalltag. Arbeitnehmern bieten sie einmalige Chancen, der Karriere einen kräftigen Schub zu geben. Denn auch Arbeitgeber wissen die im Ausland erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu schätzen und honorieren sie entsprechend. Dazu gehören zum Beispiel Sprachkenntnisse oder interkulturelle Kompetenzen. Zu bedenken ist jedoch immer, dass ein Aufenthalt im Ausland nicht immer nur Chancen und Vorteile mit sich bringt. Gleichzeitig sind mit ihm immer auch Herausforderungen verbunden, die es zu meistern gilt. So ist zum Beispiel die Frage zu klären, wo beim Arbeiten in Thailand Lohnsteuer zu zahlen ist.

Lohnsteuerpflicht

Im Zusammenhang mit der Frage, wo beim Arbeiten in Thailand Lohnsteuer zu zahlen ist, hat der Wohnsitz des Steuerpflichtigen große Bedeutung. Letztendlich hängt von ihm ab, wo Steuerpflicht besteht und wo nicht. Hat der Steuerpflichtige beispielsweise nur in Südafrika einen Wohnsitz, muss er auch nur dort Steuern zahlen. Hat er hingegen ausschließlich oder auch zusätzlich einen Wohnsitz in Deutschland, verhält es sich beim Arbeiten in Südafrika mit der Lohnsteuer völlig anders. In diesem Fall spielt zusätzlich eine wichtige Rolle, wo die betreffende Person überwiegend tätig war. Dabei gibt es sowohl in Deutschland als auch im Arbeitsland einige Punkte zu beachten.

Lohnsteuer bei deutschem Wohnsitz

Wer zum Arbeiten ins Ausland geht und gleichzeitig einen Wohnsitz in Deutschland innehat, kann prinzipiell in beiden Staaten steuerpflichtig sein. In diesem Zusammenhang besteht immer auch die Möglichkeit, dass das im Ausland erzielte Einkommen doppelt zu versteuern ist – zumindest theoretisch. Damit es in der Praxis möglichst nicht dazu kommt, gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, die eine Doppelbesteuerung vermeiden:

  1. Eine Freistellung vom Lohnsteuerabzug ist aufgrund eines Auslandstätigkeitserlasses möglich.
  2. Eine Versteuerung des ausländischen Einkommens ist in Deutschland notwendig, bereits gezahlte Steuern werden dabei jedoch berücksichtigt.
  3. Es liegt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat vor.

Lohnsteuer im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens

Genauso wie mit zahlreichen anderen Staaten hat Deutschland auch mit dem Königreich Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Dieses Abkommen regelt, dass Einkommen innerhalb der beiden Staaten nicht doppelt besteuert werden. Dazu verzichtet unter bestimmten Voraussetzungen jeweils einer der beiden Abkommensstaaten zugunsten des jeweils anderen Staates auf sein Besteuerungsrecht. Auf diese Weise ist auch beim Arbeiten in Thailand die Lohnsteuer geregelt. Das Besteuerungsrecht erhält grundsätzlich der Staat, in dem der Steuerpflichtige überwiegend tätig war. Konkret bedeutet das: Eine Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland hat, muss auch beim Arbeiten in Thailand die Lohnsteuer in Deutschland zahlen, wenn die Dauer des Auslandsaufenthaltes weniger als 183 Tage im Jahr beträgt. Hat eine Person hingegen einen Wohnsitz in Deutschland und hält sich für mehr als 183 Tage im Jahr zum Arbeiten in Thailand auf, ist die Lohnsteuer auch dort zu zahlen. In diesem Fall ergeben sich allerdings auch Konsequenzen für die Steuerpflicht in Deutschland.

Das im Ausland versteuert Einkommen unterliegt dann nämlich nicht mehr der Besteuerung in Deutschland. Es findet aber Berücksichtigung bei der Berechnung des Steuersatzes zur Besteuerung weiterer Einkommen in Deutschland.

Zur Lohnsteuer beraten lassen

Es ist keineswegs immer einfach zu klären, wo beim Arbeiten in Thailand Lohnsteuer zu zahlen ist. Letztendlich haben viele verschiedene Faktoren Einfluss auf die Besteuerung. Das Doppelbesteuerungsabkommen stellt zwar sicher, dass Einkommen nicht doppelt besteuert wird. Es trägt aber durchaus nicht immer zur Vereinfachung bei. Betroffene sollten daher in jedem Fall vor ihrer Abreise zum Arbeiten in Thailand die Lohnsteuerpflicht individuell prüfen und sich intensiv beraten lassen. Dabei sollten immer auch persönliche Faktoren Berücksichtigung finden, wie zum Beispiel:

  • Wohnsitz
  • Eventuell zu berücksichtigende weitere Einkommen
  • Dauer des Aufenthaltes im Ausland

Auf diese Weise lässt sich individuell klären, wo tatsächlich beim Arbeiten in Thailand Lohnsteuer zu zahlen ist.

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