Krankenversicherung – Österreich

Pflichtversicherung: Krankenversicherung in Österreich

Wer in Österreich als unselbstständiger Arbeitender tätig ist, ist automatisch pflichtversichert. Dies trifft ebenfalls auf einen Großteil der Selbstständigen zu. Pflichtversichert sind auch diejenigen, die Unterstützungen bei Arbeitslosigkeit erhalten oder Pensionen beziehen.
Die rechtliche Grundlage für die Pflichtkrankenversicherung in Österreich bilden die folgenden Gesetze:

  • Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
  • Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
  • Freiberuflich Selbstständigen-Sozialversicherungsgesetz (FSVG)
  • Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)

Familienangehörige können mitversichert werden. Kinder werden hierbei kostenlos mitversichert. Besondere Regelungen gelten bei kinderlosen Paaren. In diesen Fällen ist eine Mitversicherung kostenpflichtig. Als Familienangehörige werden folgende Personen betrachtet:

  • Ehegatten und eingetragene Partner
  • Personen in Lebensgemeinschaften (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Kinder bis zu 18 Jahren, Kinder bis zu 21 Jahren (sofern sie keine berufliche Tätigkeit ausüben) und Kinder bis zu 26 Jahren (sofern sie sich noch in einer Ausbildung befinden)

Medizinische Versorgung und Leistungen der Krankenversicherung

Den in der österreichischen Krankenversicherung Versicherten steht eine medizinische Versorgung zu. Diese Versorgung kann erfolgen durch praktische Ärzte und Fachärzte sowie durch Zahnärzte, die jeweils über einen Kassenvertrag verfügen. Ein Verzeichnis der Kassenärzte kann bei der Krankenversicherung angefragt werden. Gemäß dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz sind Arbeitnehmer voll kranken-, pensions- und unfallversichert, sofern ihr monatliches Entgelt über einer bestimmter Geringfügigkeitsgrenze liegt. Liegt der monatliche Verdienst unter dieser Grenze, so sind die geringfügig Beschäftigten nur unfallversichert. Den Pflichtversicherten steht Kranken- und Wochengeld zu. Wurden Medikamente verschrieben, so sind diese in Apotheken erhältlich. Pro Medikament wird eine Rezeptgebühr erhoben (Stand 2021: € 6,50). Liegt das eigene Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze, kann eine Befreiung von der Rezeptgebühr beantragt werden. Auch für die jährlich anfallenden Gebühren (Stand 2022: € 12,95) für die E-Card (die österreichische Sozialversicherungskarte) kann eine Befreiung beantragt werden. Einige Leistungen werden jedoch nicht von der Pflichtkrankenversicherung übernommen. So müssen die Kosten für Privatärzte, Privatspitäler und einige zahnärztliche Behandlungen (bspw. Zahnbrücken) selbst beglichen werden. In der Regel erstattet die Krankenkasse jedoch einen Teil der Kosten zurück.

Das österreichische Krankenversicherungssystem kennt zahlreiche Selbstbehalte. Folgend seien einige davon genannt:

  • Wahlärzte (Ärzte ohne Vertrag mit der Gebietskrankenkasse)
  • Medikamente (schon erwähnte Rezeptgebühr)
  • Heilbehelfe und Hilfsmittel
  • Brillen und Kontaktlinsen
  • Krankenhausaufenthalte
  • Aufenthalte zur Rehabilitation
  • Zahnärzte

Unterschiede bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich für Angestellte, Selbstständige und Arbeitgeber

Der Versicherungsnehmer hat in Österreich nicht die freie Wahl, bei welcher Versicherung er oder sie sich versichern lassen will. Dies hängt vom Arbeitgeber ab und davon, wo sich der Arbeitsplatz befindet. Jedes Bundesland in Österreich hat seine eigene Gebietskrankenkasse (GKK). Diese regelt die Krankenversicherung der Beschäftigten im Gewerbe.

Selbstständige und Arbeitgeber werden nicht über die Gebietskrankenkassen versichert. Sie müssen sich bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) pflichtversichern. Im Unterschied zu Arbeitnehmern haben die bei der SVA Versicherten einen Selbstbehalt von ca. 20 % bei den erhaltenen Leistungen zu tragen. Sie bekommen dafür aber auch wesentlich mehr Leistungen von der Krankenversicherung angeboten.

Staatsbürger der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz genießen dabei dieselben Rechte wie österreichische Bürger – es sei denn, das Ausländerbeschäftigungsrecht sieht andere Regelungen vor.

Eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung schließt den freiwilligen Abschluss einer zusätzlichen Kranken- und Pensionsversicherung nicht aus. Da jedoch die Mehrheit der Österreicher (ca. 98 %) in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, konzentrieren sich die privaten Krankenkassen vor allem auf zusätzliche Versicherungen.

Private Krankenversicherung

Während die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu verpflichtet sind, Versicherungsnehmer aufzunehmen, kann eine private Krankenversicherung in Österreich Antragssteller ablehnen. Daher werden im Vorfeld gewisse Umstände überprüft. Dazu zählen bspw. die folgenden:

  • Vorerkrankungen und derzeitiger Gesundheitszustand
  • Alter und Geschlecht

Die Leistungen einer privaten Zusatzversicherung gehen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich hinaus. Mit ihr können bspw. folgende Leistungen geregelt werden:

  • Einzelbett im Krankenhaus
  • Behandlungen bei einem Heilpraktiker
  • Kuraufenthalte
  • Zusätzliche Leistungen bei einer zahnärztlichen Behandlung

Als Deutscher in Österreich arbeiten – die Frage der gesetzlichen Sozialversicherung

Ob bei einer beruflichen Tätigkeit in Österreich das deutsche Sozialversicherungssystem anzuwenden ist oder das österreichische, hängt davon ab, in welchem Rahmen die Beschäftigung in Österreich erfolgt:

  • Entsendung nach Österreich (für max. 24 Monate): Anwendung des deutschen Sozialversicherungsrechts
  • unbefristetes oder zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis in Österreich: Anwendung der österreichischen Sozialversicherungsvorschriften

Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in Österreich arbeiten, werden von ihrem Arbeitgeber bei der entsprechend zuständigen Gebietskrankenkasse angemeldet.

Beratung zur Krankenversicherung

Sie haben noch Fragen zur Krankenversicherung in Österreich, die bisher nicht beantwortet werden konnten? Scheuen Sie sich nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir stehen Ihnen gern mit weiteren Informationen zur Seite.

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