Welche Branchen sind in Marseille beliebt?
Marseille ist die zweitgrößte Stadt des Landes und neben Paris, Lille und Lyon eines der wirtschaftlichen Zentren Frankreichs. Mit dem Schnellzug TGV ist die Hafenstadt am Mittelmeer von Paris aus in etwa drei Stunden erreicht. In der Gegend gibt es Unternehmen aus der Fahrzeug-, Maschinenbau- und Metallindustrie. Auch im Bereich der Nahrungsmittelindustrie sind einige Arbeitgeber vorhanden. In der Hafenstadt ist die CMA Group als führendes Unternehmen in der Schifffahrt- und Logistikbranche ansässig. Der Marseiller Hafen ist der wichtigste französische Hafen, an dem jährlich mehr als 100 Tonnen Ladung umgeschlagen werden. Die Arbeitslosigkeit in Marseille ist hoch. Genau wie in Paris sind hier besonders viele Jugendliche ohne Arbeit. Gute Chancen gibt es in Marseille und Frankreich für Facharbeiter aus der Bauwirtschaft oder der Elektrotechnik. Gefragt sind auch IT-Fachkräfte oder Ingenieure sowie Ärzte und Mitarbeiter aus dem Gesundheitsbereich.
Arbeit und Wohnen
Marseille hat mehr als 861.000 Einwohner und ist damit die zweitgrößte Stadt in Frankreich. Bereits um 600 vor Christi nutzten griechische Seefahrer und Händler aus Phokäa eine kleine Siedlung als Stützpunkt, die schnell anwuchs. Im Laufe der Zeit erlebte Marseille eine wechselvolle Geschichte, denn die Hafenstadt galt als wichtiger Ort um Handel zu treiben. Erobert von den Römern wurde die Stadt im Anschluss von Ost- und Westgoten und Franken regiert. Nach der fast vollständigen Zerstörung durch die Sarazenen wurde Marseille im 10. Jahrhundert wieder aufgebaut. Während der Kolonialzeit galt Marseille als wichtiger Hafen, der durch den Bau des Suezkanals weitere Bedeutung erlangte. Marseille wird stark durch zahlreiche Einwanderer geprägt, zu denen vor allem Einwohner Algeriens und den Maghreb-Staaten zählen. Nach Angaben Wikipedias haben etwa 90 Prozent aller Einwohner Vorfahren, die nicht aus Frankreich stammen. Insgesamt besteht die Stadt aus 16 Arrondissements, wobei die Viertel im Norden eher durch Armut geprägt sind als die südlichen Regionen der Stadt. Die hohe Kriminalitätsrate Marseilles machte in den letzten Jahren immer wieder Schlagzeilen. Die Politik sorgte mit einer integrativen Stadtentwicklung für eine positive Entwicklung. Zudem verhalf der Ausbau des Hafens der Stadt zu neuem Aufschwung. Mit dem Projekt Euroméditerranée in Marseille startete im Jahr 1996 ein großes Wirtschaftsförderungsprogramm. Es sollte nicht nur neuer Wohnraum geschaffen werden, es entstanden zudem neue Geschäftsviertel und kulturelle Einrichtungen.
Steuern und Sozialabgaben
Vier verschiedene Sozialversicherungssysteme sorgen in Frankreich für soziale Sicherheit:
Abgesichert sind Franzosen in den Bereichen Krankheit, Mutterschutz, Arbeitsunfälle, Berufsunfähigkeit, Tod und Arbeitslosigkeit. Zudem gibt es eine Rentenabsicherung. Die Rente kann in Frankreich ab einem Alter von 62 Jahren unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer 37,5 Jahre erwerbstätig war, beantragt werden. Arbeitszeiten in anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft werden angerechnet. In der Regel meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung an. Die Beiträge werden zwischen beiden Parteien aufgeteilt, wobei der größere Anteil auf die Arbeitnehmer entfällt. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt einbehalten. Die gesamte Höhe der Einbehalte liegt bei rund 20 Prozent. Anders als in Deutschland wird die Einkommensteuer in Frankreich separat berechnet. Jeder Einwohner muss eine Steuererklärung einreichen, auf dieser Basis müssen die Steuern einmal jährlich entrichtet werden. Möglich ist auch eine Zahlung in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Raten. Wer sich beim Finanzamt angemeldet hat, erhält eine Aufforderung zur Abgabe der Erklärung, die bis zum 31. Mai eines jeden Jahres erfolgen muss. In der Regel beträgt die Einkommensteuer zwischen einem und drei Monatsgehältern. Grundsätzlich wird die Steuer auf alle Einkünfte erhoben, die aus französischen Quellen stammen. Bestimmte Aufwendungen führen zu einer Minderung der Steuerlast. Eheleute werden zusammen veranlagt. Wer ein Einkommen unter dem Mindestlohn bezieht, muss keine Steuern zahlen. Das gilt auch für Rentner, die mit ihrem Einkommen unter dieser Grenze liegen.
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