EU-Kommission überarbeitet Schwarze Liste der Fluggesellschaften

Anfang Dezember hat die Europäische Kommission die Schwarze Liste, in der alle Luftfahrtunternehmen erfasst sind, denen der Betrieb innerhalb der EU untersagt ist, erweitert. Airlines aus Kasachstan wurden von der Blacklist gestrichen., während eine iranische Fluggesellschaft neu in die Auflistung gefährlicher Airlines aufgenommen wurde.

Regelmässige Aktualisierung seit 2006

Fluggesellschaften, die aus Drittstaaten in die EU fliegen wollen, benötigen eine Sicherheitsgenehmigung, die nur bei Erfüllung strengster Sicherheitsnormen erteilt wird. Die EU erstellt daher eine Liste mit Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb innerhalb der Europäischen Union gänzlich untersagt ist, sowie Staaten, aus denen Airlines generell nicht auf einem EU-Airport landen dürfen. Die EU entscheidet dabei nach Informationen nationaler Flugsicherheitseinrichtungen und der Europäischen Agentur für Flugsicherheit EASA. Dennoch kann die EU nicht alle Flugzeuge kontrollieren, so dass die Inspektionen nach dem Zufallsprinzip erfolgen. Dazu betont die Zivilluftfahrtbehörde der EU, dass eine Airline, die nicht auf der Liste stehe, demzufolge nicht unbedingt eine sichere Fluggesellschaft sein müsse.

Seit dem Jahr 2006 wird die Schwarze Liste auf Basis einer Verordnung des Europäischen Parlaments regelmässig aktualisiert. In der aktuellen Überarbeitung wurden alle Fluglinien aus Kasachstan von der Liste gestrichen, da das Land für eine deutliche Verbesserung der Flugsicherheitslage gesorgt hat. Aufgenommen wurde die iranische Fluggesellschaft „Iran Aseman Airlines“, da es hier wiederholt zu Mängeln gekommen war. Die Liste besteht aus zwei Teilen: Eine Aufstellung über alle Airlines, für die ein generelles Flugverbot in der EU gilt, sowie eine Liste mit Gesellschaften, denen der Betrieb unter bestimmten Bedingungen gestattet ist.

Stets aktuellste Version der Liste verwenden

Reisende, die sich über die aktuellen Flugverbote innerhalb der EU informieren möchte, kann auf den Internetseiten der EU gezielt nach einer bestimmten Airline suchen, oder sich die komplette Liste anzeigen lassen. Die EU-Kommission betont, zunächst sollten Nutzer sicherstellen, dass sie die aktuelle Version der Liste nutzen. Möglich ist auch ein Einblick in die Liste, die ehemalige Betriebsverbote innerhalb der EU beinhaltet.