Sozialversicherung – USA

Ein beruflicher Aufenthalt in den USA bringt zahlreiche Erfahrungen und Vorteile mit sich. Gleichzeitig sind damit aber immer auch viele organisatorische Fragen und Herausforderungen verbunden. Anders als in Deutschland existiert in den USA zum Beispiel kein vergleichbar umfangreicher gesetzlicher Sozialversicherungsschutz. Bezüglich der Sozialversicherung ist beim Arbeiten in den USA daher einiges zu beachten.

Sozialversicherungssystem

Arbeitnehmer müssen in den USA ebenso wie in Deutschland ab einer bestimmten Einkommenshöhe Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, die sogenannten Social Security Taxes. Ähnlich wie Sozialversicherungsabgaben in Deutschland werden auch in den USA die Social Security Taxes direkt vom Einkommen abgezogen. Aus diesen Beiträgen werden insbesondere finanziert:

  • Medicare – eine medizinische Grundabsicherung, allerdings nur für bedürftige Menschen, die älter als 65 Jahre sind.
  • Grundsicherung für das Alter

Weil Medicare ausschließlich ältere, bedürftige Menschen absichert und auch die Altersvorsorge nur eine sehr geringfügige Mindestabsicherung darstellt, müssen Arbeitnehmer, die in den USA arbeiten, zusätzlich zur Sozialversicherung für Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit etc. vorsorgen. Etwa in Form entsprechender privater Versicherungen, an denen sich immer öfter auch die Arbeitgeber beteiligen. Dies ist bei der betrieblichen Krankenversicherung seit 2014 für Betriebe ab 50 Mitarbeitern sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Sozialversicherung

Aufgrund der Besonderheiten des US-amerikanischen Sozialversicherungssystems, sollten Personen, die sich zum Arbeiten in den USA entschließen, der Sozialversicherung besondere Aufmerksamkeit schenken. Bereits seit Ende der 70er-Jahre gibt es zwischen den USA und Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen. Es regelt Pflichten und Leistungsansprüche der Arbeitnehmer im Bezug auf die Sozialversicherung, die in den USA arbeiten und soll negative Auswirkungen und Doppelt-Versicherung vermeiden. Bislang regelt es jedoch ausschließlich die Rentenversicherung. Weil das deutsch-amerikanische Sozialversicherungsabkommen ausschließlich die Rentenversicherung regelt, kann es beim Arbeiten in den USA in der Sozialversicherung zu einer Doppel-Versicherung in den übrigen Bereichen der Sozialversicherung (Unfall-, Arbeitslosenversicherung etc.) kommen.

Sozialversicherung abhängig von Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer

Eine zentrale Rolle bei der Klärung der Sozialversicherung spielt die Frage, ob eine Entsendung vorliegt oder nicht. Eine Entsendung liegt vor allem immer dann vor, wenn ein (deutscher) Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber für einen von vornherein befristeten Zeitraum zum Arbeiten in die USA geschickt wird. Der Zeitraum darf maximal fünf Jahre betragen. Für die Dauer dieses Zeitraums ist der Entsandte in Deutschland sozialversicherungspflichtig und hat auch entsprechende Ansprüche auf Leistungen. Er muss in diesem Zeitraum aufgrund des Sozialversicherungsabkommens in den USA keine Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge zahlen.

Ist der Auslandsaufenthalt nicht von vornherein befristet, oder muss er verlängert werden, besteht die Möglichkeit einer Ausnahmevereinbarung. Sie regelt, dass für den betreffenden Arbeitnehmer beim Arbeiten in den USA die Sozialversicherung nach deutschem Recht gilt. Einer solchen Ausnahmeregelung müssen sowohl die zuständigen deutschen- wie auch amerikanischen Stellen zustimmen.

Regelungen zur Sozialversicherung – Krankenversicherung

Einen mit der deutschen Krankenversicherung vergleichbaren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz gibt es in den USA nicht. Beim Arbeiten in den USA sollte die Sozialversicherung hinsichtlich des Krankenversicherungsschutzes genau geprüft werden. Besteht auch während des Auslandsaufenthaltes Sozialversicherungspflicht und damit Leistungsanspruch in Deutschland, ist der Krankenversicherungsschutz weitestgehend abgedeckt. Wie bei jedem Auslandsaufenthalt kann es jedoch sinnvoll und notwendig sein, den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen zu ergänzen. Greift die gesetzliche Sozialversicherung beim Arbeiten in den USA nicht, sollte ein entsprechender Versicherungsschutz zum Beispiel mithilfe einer privaten Krankenversicherung für den Auslandsaufenthalt sichergestellt werden.

Zur Sozialversicherung individuell beraten lassen

Auch beim Arbeiten in den USA gilt bezüglich der Sozialversicherung, dass jeder Staat eigenständig über Sozialversicherungspflicht und Leistungsansprüche von Arbeitnehmern entscheidet. Dies kann dazu führen, dass bei grenzübergreifender Beschäftigung sowohl in den USA als auch in Deutschland Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Mit Ausnahme der Bereiche, die durch das Sozialversicherungsabkommen geregelt sind.