Sowohl für die Entsendung als auch für die Arbeitsaufnahme direkt vor Ort müssen eine Reihe bürokratischer Erfordernisse erfüllt werden, damit das Visum ausgestellt und die legale Einreise nach Songkhla sichergestellt werden kann.
Grundsätzlich muss berücksichtigt werden, dass die Beantragung eines Visums von der Beantragung der Arbeitserlaubnis unterschieden wird.
Welche Branchen sind in Songkhla beliebt?
Songkhla liegt im Süden Thailands am Golf von Thailand. Die Stadt erbringt ihre Wirtschaftsleistung im großen Maß durch Handel und Logistik auf Basis des Seehafens.
Zu den wichtigsten Branchen gehören
- Logistik
- Innen- und Außenhandel
- Nahrungsmittelverarbeitung
Weitere Arbeitsplätze werden regelmäßig angeboten
- in der IT-Branche (häufig, im Administrations- und Service-Bereich)
- im Banken- und Finanzwesen
- und in der Logistikbranche.
Entsendung oder Direktbewerbung – was hat bessere Chancen
Thailand regelt seinen Arbeitsmarkt sehr streng. Ausländer erhalten nur nach umfangreichen bürokratischen Vorleistungen ein Visum, eine Arbeitserlaubnis muss der Arbeitgeber beantragen. Auch für Expats wird sie für maximal 2 Jahre erteilt. Je nach konkreter Sachlage muss zur Verlängerung auch wieder das Heimatland (oder das Land, von dem aus die letzte Einreise stattgefunden hatte), aufgesucht werden. Die Entsendung hat dennoch Vorteile. Unternehmen, die über eine Entsendung Mitarbeiter zwischen Firmenteilen austauschen oder in Niederlassungen entsenden, verfügen in der Regel über eine dem thailändischen Arbeitsrecht angepasste Infrastruktur. So kann für die Arbeitsaufnahme in Songkhla meist auf Know-how von Kollegen zurückgegriffen werden, auf die Unterstützung des Unternehmens selbst und oft auch auf vom Unternehmen engagierte spezielle Agenturen.
Beantragt werden muss als Grundlage für die Aufnahme einer Arbeit in Songkhla, ein Non-Immigrant-Visum B. Dieses Visum der Kategorie „B“ kann später mit einer für Sie passenden Arbeitserlaubnis ausgestattet werden. Touristen- oder Studierenden-Visa gelten nicht. Und der Beginn einer Arbeit in Songkhla darf nicht ohne gültiges Visum und gültige Arbeitserlaubnis erfolgen. Die Strafen für illegale Arbeit sind empfindlich und reichen bis zur Inhaftierung. Lassen Sie es darauf gar nicht erst ankommen. Die direkte Bewerbung mündet ebenfalls in ein Non-Immigrant-Visum B. Auch hier muss es vom Arbeitnehmer persönlich beantragt werden, die Arbeitserlaubnis wird später durch den Arbeitgeber in Songkhla beantragt. Die Beantragung einer passenden Arbeitserlaubnis kann, je nachdem, welche Arbeit in Songkhla aufgenommen werden soll, unterschiedlichen Abläufen folgen. Wir empfehlen vor diesem Hintergrund, sich mit einer thailändischen Botschaft vor Aufnahme der Arbeit in Verbindung zu setzen und die nötigen Anforderungen für Ihren Fall abzufragen. Bestimmte Visumsarten können nur im Heimatland beantragt oder verändert werden. Fehler, die im Vorfeld begangen werden, können auf diese Weise zu einem unverhältnismäßigen Aufwand führen und vor allem den Beginn der Arbeit verzögern. Sichern Sie sich ab.
Richtig versichert in Songkhla
Krankenversicherung
Ausreichend Versicherungsschutz bietet meist nur eine private Krankenversicherung. Jedoch muss sie auf jeden Fall an Ihre Arbeitssituation angepasst werden. Versicherungsdauer und vor allem Verlängerungsoptionen sind besonders wichtig. Auch die Kostenübernahme sollte flexibel sein, damit unterschiedliche Vergütungssysteme abgebildet werden können. Wir beraten Sie fachkompetent bei der Auswahl.
Krankenkosten-Zusatzversicherung
Auch bei vorhandener Krankenversicherung können Versicherungslücken bestehen. Klassische sind die Bereiche Zahnbehandlung und Physiotherapie. Spätestens, wenn Sie in Songkhla wohnen, sollte dieser Bereich jedoch abgedeckt sein, – denn Sie können nicht für jede weiterführende Behandlung das Land verlassen. Prüfen Sie im Vorfeld den Leistungskatalog Ihrer Krankenversicherung bzw. betrieblicher Zusagen genau. Eine Nachversicherung im Ausland ist oft schwer organisierbar bis unmöglich.
Unfallversicherung
Besonders, wenn eine Entsendung nach Songkhla den Arbeitsvertrag begründet und damit grundsätzlich das vorhandene Arbeitsverhältnis fortbesteht, sind oft Leistungen einer Unfallversicherung im Absicherungskatalog des Arbeitnehmers vorhanden. Sie gelten meist jedoch nicht im Ausland. Oft sind nur private Zusatzversicherungen geeignet, die Lücke zu schließen. Ihr Sozialversicherungsträger kann hierzu Auskünfte geben. Und auch wir unterstützen Sie gern und beraten Sie erfahren und mit dem Fach vertraut.
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