general work-visa
Auch das general work-visa ist als Grundlage seiner Gültigkeit an den jeweiligen Arbeitgeber gebunden, – auch wenn direkt übersetzt eine andere Bedeutung verstanden werden könnte. Es wird aus dem Ausland beantragt und wird durch eine Einladung bzw. Zusage des Arbeitsplatzes eines Unternehmens in Durban gerechtfertigt. Im Gegensatz zum Expatriate findet die spätere Anstellung – nach erfolgter Visumserteilung – aufgrund lokalen Arbeitsrechts in Durban statt. In diesem Zusammenhang müssen vor allem Gerichtsstände und Vertragsklauseln späterer Altersversorgung oder anderer Ansprüche, die über die Anstellung hinausgehen, geprüft werden.