Welche Branchen sind in Madrid beliebt?
Die Wirtschaftsregion Madrid ist die größte Spaniens. Sie ist aus einer Vielzahl von Branchen zusammengesetzt. Die meisten Konzerne europäischer- und weltweiter Bedeutung haben hier ihren spanischen Sitz. Die spanische Automobilbranche hat hier ihr Zentrum.
Zu den bedeutendsten Wirtschaftsbereichen in Madrid zählen:
- der Dienstleistungsbereich
- industrielle Fertigung
- Finanzdienstleistungen
- Außenhandel
- Technologie-Entwicklung
- Logistik
Besonders der Fahrzeugbau und die Flugzeugentwicklung haben in Bereich der Großindustrie herausragenden Stellenwert. Sie bestimmen die Struktur international vernetzter Arbeit in Madrid und bieten zahlreiche Verbindungen ins Ausland. Die Stellensuche ist entsprechend internationalisiert und vernetzt. Entsendungen und direkte Anstellungen werden gleichberechtigt gehandhabt. Konzernübergreifend sind die Einstiegshürden in bestimmten Firmenbereichen administrativ erleichtert. Als internationaler Finanzhandelsplatz für Spanien hat die Börse auch für die Finanzdienstleister eine wichtige Bedeutung. Angelegt sind Abteilungen bedeutender Großbanken, Vertretungen im Investmentbanking und im Real Estate. Produziert wird in Madrid auch in den Bereichen der IT-Entwicklung von Hard- und Software.
Entsendung oder Direktbewerbung – was hat bessere Chancen
Die Angleichung des europäischen Arbeitsmarkts hat den Eintritt ausländischer Arbeitnehmer in lokale EU-Märkte erleichtert. Im europäischen Umfeld ist es von nachrangiger Bedeutung (in administrativer Hinsicht), ob ein Arbeitnehmer als Expatriate oder infolge einer direkten Bewerbung seine Arbeit im Ausland beginnt, solange er selbst Angehöriger eines Staates der EU ist.
Abhängig von der Firmenstruktur
Die Organisation, die eine Verlegung von Arbeit ins Ausland vorbereitet, hängt stark auch von der Struktur des jeweiligen Unternehmens ab. So kann in bestimmten Unternehmen eine Entsendung einfacher und damit von Vorteil für den Erhalt einer Arbeitsstelle im Ausland haben, als eine direkte Bewerbung in einem Unternehmensteil in Madrid.
Die direkte Bewerbung
Aus Deutschland heraus ist eine direkte Bewerbung ins spanische Ausland möglich. Auf Grundlage der europäischen Freizügigkeitsregelung kann der Wohnsitz sogar nach Spanien verlegt werden, wenn der Arbeitnehmer noch über keine Arbeit im Land verfügt und sie in Madrid selbst suchen will. Eine Einschränkung besteht in der Auflage, nach halbjährig erfolgloser Suche, sich beim spanischen Arbeitsamt melden zu müssen. Darüber hinaus kann die direkte Bewerbung in eine Anstellung im Ausland führen. Unterschiede sind hier in der Besteuerung und in der Regelung von Sozialabgaben zu sehen. Die grundsätzliche Beschäftigung muss auf Grundlage europäischer Gesetzgebung für Ausländer den Inländern gleichgestellt sein.
Arbeit und Wohnen in Madrid
Der Ballungsraum Madrid gehört zu den größten in Europa, die Hauptstadt Spaniens ist mit über 3,2 Mio. Einwohnern die drittgrößte Stadt des Kontinents hinter London und Berlin. Madrid prägt nicht nur ein ausgebreitetes wirtschaftliches Spektrum sondern auch eine umfassende kulturelle Vielfalt, die angefangen von architektonischen Anziehungspunkten über Musik und Literatur bis hin zur Malerei und Historie alle Kulturbereiche beinhaltet.
Geografisch liegt Madrid in Spaniens Mitte. Warme Sommer und kühlere Winter prägen das Jahr, die Niederschlagsmenge ist durchschnittlich für die iberische Halbinsel. Die Lage macht Madrid zu einem zentralen Handels- und Reiseort Südwesteuropas und beeinflusst das kosmopolitische Stadtgefühl wesentlich. Auch die Universität trägt dazu ihren Teil bei. Eine der nobleren Adressen ist die Calle Serrano im Stadtteil Salamanca.
Die Mietpreise in der Stadt bewegen sich aufgrund ihrer Größe und der Verschiedenheit der Wohnlagen in sehr unterschiedlichen Bereichen. Gemietet werden kann zu Quadratmeterpreisen im Mittel zwischen 12 und 25 Euro.
Steuern und Sozialabgaben bei Arbeit im Ausland
Entsendung
Steuern und Sozialabgaben werden je Anstellungsform unterschiedlich bewertet und behandelt. Auch die individuellen Gegebenheiten können hier ausschlaggebend sein, um die konkrete Sachlage von allgemeinen Regeln abweichen zu lassen. Informieren Sie sich unter Zuziehung von Steuerfachberatern für das Ausland und bei Ihrem Renten- und Sozialversicherungsträger. Grundlegend ist geregelt:
- bei einer Entsendung muss der Arbeitsvertrag des Expatriates beim bisherigen Unternehmen erhalten bleiben
- die Entsendung muss zeitlich begrenzt sein
- ein Wiedereinstiegsszenario für die Rückkehr muss vereinbart sein
- die Entgeltung muss vom Stamm-Unternehmen geleistet werden
- die Weisungsbefugnis des entsendenden Unternehmens muss weitgehend erhalten bleiben.
Erst dann greifen gegenüber den Sozialversicherungsträgern die Kriterien für eine „Ausstrahlung“ der Versicherungspflicht.
Direkte Anstellung
Auch bei der direkten Anstellung sind differenzierende Regelungen zu beachten. Hauptsächlich gilt, dass die Leistung von Sozialabgaben lokal und durch das anstellende Unternehmen erfolgt.