Welche Branchen sind in Las Palmas de Gran Canaria beliebt?
Las Palmas ist die Hauptstadt der spanischen Provinz Las Palmas auf den kanarischen Inseln. Größter Wirtschaftsfaktor ist der See-Hafen mit über 20 Mio. Tonnen Umschlagsvolumen im Jahr. Die kanarischen Inseln gehören international zu den beliebtesten touristischen Zielen. Die Zentren liegen auf den südlichen Inseln und südlich der Stadt. Für Las Palmas selbst hat der Tourismus dennoch eine große Bedeutung als Ankunfts- und Durchreiseort.
Für Las Palmas de Gran Canaria sind von zentraler wirtschaftlicher Bedeutung:
- Tourismus-Organisation
- Außenhandel
- Logistik
- Schifffahrt
- Lebensmittelproduktion
Arbeit und Wohnen in Las Palmas de Gran Canaria
Das angenehme Klima macht die Insel Gran Canaria zu einem beliebten Tourismusziel. Hauptsächliche touristische Gegend ist der Süden der Insel. In der Stadt selbst wohnen ca. 400.000 Menschen. Das Klima in der Stadt und auf der Insel gilt trotz häufiger Wolkenbildung als eines der besten weltweit.
Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen bei Arbeit im Ausland
Einkommensbesteuerung
Die deutschen Finanzbehörden bewerten die Verpflichtung zur Zahlung von Einkommenssteuer grundlegend nach dem Ort des längsten Aufenthalts im Jahr. Eckdaten können bereits in der 183-Tage-Regel abgeprüft werden: Hält sich der Arbeitnehmer weniger als 183 Tage in Deutschland auf, ist er in der Regel in einem anderen Land steuerpflichtig. Innerhalb der EU und auch weltweit hat Deutschland in diesem Zusammenhang Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die verhindern, dass einmal geleistete Abgaben im Ausland nochmals in Deutschland fällig werden.
Wann die 183-Tage-Regel nicht greift
Viele Arbeitsmodelle im internationalen Arbeitsumfeld sind komplex gestaltet und können nicht vereinfacht bewertet werden. Die 183-Tage-Regel greift dann nicht, wenn der Arbeitnehmer zwar mehr als 183 Tage aus Deutschland abwesend war, jedoch nicht in einem anderen Land mehr als die 183 Tage anwesend. Besonders Beschäftigungsverhältnisse im Reisetourismus und im internationalen Transport und in der Logistik können solcherart gestaltet sein, dass sie mit viel Reisezeit und Abwesenheit aus Las Palmas de Gran Canaria verbunden sind. Die Insel bietet einige solcher Anstellungen, vor allem bei international agierenden Unternehmen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer meist dort einkommensteuerpflichtig, wo er im Jahr die längste Zeit insgesamt verbracht hat.
Regelung von Sozialabgaben und Rentenansprüchen
Sozialabgaben und vor allem der Erwerb von Rentenansprüchen spielen natürlich auch bei einer Anstellung in Las Palmas de Gran Canaria eine wichtige Rolle. Hier sind meist jedoch wichtige Unterschiede zu beachten, wenn die Anstellung als Entsendung oder als direktes Engagement auf der Insel.
Kurz gesagt ist für Expatriates – als Entsandte eines Unternehmens – besonders wichtig, die weitere Gültigkeit der Sozialversicherung bei Antritt einer Arbeit in Las Palmas de Gran Canaria zu prüfen. In Abhängigkeit von der Gestaltung des Entsendungsvertrags gilt die Sozialversicherungspflicht auch auf Las Palmas de Gran Canaria, wenn die Arbeitsstelle entsprechend gestaltet ist oder sie kann freiwillig weiter aufrechterhalten werden. Besonders erworbene Anrechte auf Rentenzahlungen im Ausland müssen vorsorglich geplant werden. Hier muss vor Antritt sichergestellt werden, dass die während der Arbeit auf Gran Canaria erworbenen Ansprüche auch in einem anderen Land als Spanien ausbezahlt werden können.
Versicherungslage von Expatriates und im Ausland Arbeitenden
Die Versicherungen müssen vor Antritt einer Arbeit im Ausland eingehend geprüft werden. Das fängt bei der wichtigen und grundsichernden Haftpflichtversicherung an und reicht bis hin zu Unfall- und Krankenversicherungen. Es sollte geprüft werden:
- Wird die jeweilige Versicherung im Ausland gültig bleiben?
- Kann für den Aufenthalt in Las Palmas de Gran Canaria eine überbrückende Leistung verschiedener Versicherer vor EU-Hintergrund gelten?
- Welche Alternativen können greifen, wenn der Versicherungsschutz wegfällt?
Besonders die Unfallversicherung kann häufig nicht mit ins Ausland genommen werden. Um keine Versorgungslücke entstehen zu lassen, müssen hier rechtzeitig ergänzende Lösungen zur Sozialversicherung gefunden werden. Ebenso sind meist Leistungen der Krankenversicherung betroffen. Vor dem Hintergrund von Sozialversicherungsabkommen können bestimmte Kassenleistungen zwar ins Ausland „ausstrahlen“, – das gilt aber nicht für jedes Beschäftigungsverhältnis und für alle Leistungen. Das spanische Krankenversicherungssystem unterscheidet sich vom Deutschen. Zusatzzahlungen fallen im Verhältnis häufiger an. Hier können Zusatzkostenversicherungen das Risiko dämpfen.