Sozialversicherung – Malaysia
Ein beruflicher Auslandsaufenthalt birgt viele Chancen und Potenziale für die weitere Entwicklung der Karriere. Das gilt beim Arbeiten in Malaysia genauso wie für jedes andere Land. Dabei ist es egal, ob der Schritt ins Ausland aus eigenen Schritten oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland erfolgt. Neben allen Vorteilen und Chancen bringt ein Auslandsaufenthalt aber immer auch besondere Herausforderungen mit sich, die es zu meistern gilt. In diesem Zusammenhang ist ein besonders entscheidender Punkt beim Arbeiten in Malaysia die Sozialversicherung.
Sozialversicherung
Wie bei jedem Auslandsaufenthalt sollte auch beim Arbeiten in Malaysia der Sozialversicherung besonderes Augenmerk geschenkt werden. Stellt sie doch einen besonders wichtigen und essenziellen Versicherungsschutz dar. Grundsätzlich gilt beim Sozialversicherungsrecht das sogenannte Territorialprinzip. Das heißt, dass in jedem Staat für Personen, die dort arbeiten, dessen Sozialversicherungsrecht gilt. Gleichzeitig kann aber beim Arbeiten in Malaysia auch das deutsche Sozialversicherungsrecht gelten. In diesem Zusammenhang kann es zu einer Doppelversicherung kommen. Das heißt, der Arbeitnehmer ist dann sowohl in Deutschland als auch in Malaysia sozialversicherungspflichtig. Dabei ist zu beachten, dass das malaysische Sozialversicherungssystem im Vergleich zum deutschen System nur eine sehr geringe Absicherung bietet.
Sozialversicherung abhängig von Beschäftigungsart und -dauer
Insbesondere wer dauerhaft und unbefristet in Malaysia leben und arbeiten möchte, unterliegt üblicherweise ausschließlich dem dortigen Sozialversicherungsrecht. Etwa, wenn ein Beschäftigungsverhältnis in Malaysia aufgenommen wird. Anders verhält es sich mit der Sozialversicherung beim Arbeiten in Malaysia, wenn der Auslandsaufenthalt im Rahmen eines bestehenden deutschen Beschäftigungsverhältnisses erfolgt. Ist dies der Fall, liegt häufig eine sogenannte Entsendung vor. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer auch beim Arbeiten in Malaysia der Sozialversicherung in Deutschland angehört. Er muss also Sozialversicherungsbeiträge zahlen, hat aber auch Leistungsansprüche. Für eine Entsendung gelten bestimmte Bedingungen. Zu den wichtigsten zählen:
- Das Beschäftigungsverhältnis muss in Deutschland während des Auslandsaufenthaltes vollständig weiter bestehen
- Der Arbeitnehmer muss so weit wie möglich in das Unternehmen des Arbeitgebers eingegliedert bleiben (Weisungsbindung, Lohnzahlung aus Deutschland etc.)
- Der Auslandsaufenthalt muss von vornherein vertraglich befristet sein. Das kann sowohl eine bestimmte Zeitspanne (z. B. 18 Monate) oder auch eine bestimmte Aufgabe (z. B: Betreuung eines Projektes bis zu dessen Abschluss) sein
Die Tatsache, dass bei Erfüllen der Kriterien für eine Entsendung die deutschen Rechtsvorschriften zur Sozialversicherung gelten, sagt noch nichts über die Sozialversicherungspflicht im Zielland aus. Auch wenn in Deutschland Sozialversicherungspflicht besteht, kann beim Arbeiten in Malaysia gleichzeitig Sozialversicherungspflicht bestehen. Es kann also zur Doppelversicherung kommen.
Regelungen zur Sozialversicherung – Krankenversicherung
Beim Arbeiten in Malaysia ist innerhalb der Sozialversicherung insbesondere der Krankenversicherung hohe Aufmerksamkeit zu schenken. Wer gesetzlich versichert ist, hat zwar auch im Ausland Anspruch auf Leistungen. Die Kosten werden dabei grundsätzlich im Nachhinein erstattet. In welchem Umfang, ist aber häufig ungewiss. Grundsätzlich gilt, dass gesetzliche Krankenkassen Kosten für medizinische Behandlungen nur in dem Umfang erstattet, wie die Kosten auch in Deutschland entstanden wären. Das führt häufig dazu, dass Kosten letztendlich ungedeckt bleiben. Für eine optimale Absicherung sorgen private Auslandskrankenversicherungen, mit denen sich auch solche Lücken im Versicherungsschutz schließen lassen. Darüber hinaus bieten sie zusätzliche Leistungen, die bei einem Aufenthalt im Ausland durchaus angebracht sind. So zum Beispiel einen Krankenrücktransport im Krankheitsfall. Der Abschluss einer speziellen Auslandskrankenversicherung bietet sich beim Arbeiten in Malaysia auch Privatversicherte an. Ihr regulärer Versicherungsschutz erstreckt sich per Vertrag häufig nämlich nicht auf das Ausland. Insbesondere nicht auf das außereuropäische Ausland.