Sozialversicherung – Singapur
Wer sich für einen beruflichen Aufenthalt im Ausland entscheidet oder von seinem Arbeitgeber ins Ausland geschickt wird, kann davon auf vielfältige Weise profitieren. Das gilt auch für das Arbeiten in Singapur. Die vielseitigen neuen Erfahrungen eines Auslandsaufenthaltes eröffnen neue Möglichkeiten für die weitere Karriere. Gleichzeitig sind Auslandsaufenthalte immer auch mit zahlreichen neuen Herausforderungen verbunden. Die sind nicht immer nur beruflicher Natur. So sollte zum Beispiel beim Arbeiten in Singapur die Sozialversicherung immer berücksichtigt werden.
Arbeiten in Singapur
Die Sozialversicherung stellt beim Arbeiten in Singapur deshalb eine besondere Herausforderung dar, weil das Sozialversicherungsrecht grundsätzlich dem Territorialprinzip unterliegt. Das heißt, wer in Singapur arbeitet, unterliegt prinzipiell den dortigen Gesetzen und Bestimmungen zur Sozialversicherung. Je nach Art des Auslandsaufenthaltes kann gleichzeitig auch in Deutschland Sozialversicherungspflicht bestehen. In diesem Fall ist der Arbeitnehmer auch beim Arbeiten in Singapur in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Nicht selten kommt es dadurch zu einer Doppelversicherung in Deutschland und Singapur.
Sozialversicherung abhängig von Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer
Beim Arbeiten in Singapur ist im Zusammenhang mit der Sozialversicherung grundsätzlich zu unterscheiden, ob eine Person:
bei einem Arbeitgeber in Singapur oder
weiterhin in Deutschland
beschäftigt ist. Im ersten Fall liegt für gewöhnlich ausschließlich Sozialversicherungspflicht in Singapur vor.
Anders verhält es sich, wenn die betreffende Person nur vorübergehend im Rahmen eines bestehenden deutschen Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeiten in Malaysia tätig ist. In diesem Fall handelt es sich häufig um eine sogenannte Entsendung und der Arbeitnehmer unterliegt vollständig der Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Voraussetzungen für eine Entsendung sind insbesondere:
- Das deutsche Beschäftigungsverhältnis bleibt während des Auslandsaufenthaltes bestehen
- Der Arbeitnehmer bleibt so weit wie möglich in das Unternehmen eingebunden
- Der Zeitraum, für den der Arbeitnehmer zum Arbeiten in Malaysia verweilt, ist von Anfang an vertraglich befristet
Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung gegeben, regelt diese lediglich die Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Darüber hinaus kann gleichzeitig beim Arbeiten in Singapur auch Sozialversicherungspflicht im Zielland bestehen.
Regelungen zur Sozialversicherung – Krankenversicherung
Innerhalb der Sozialversicherung sollte beim Arbeiten in Singapur der Krankenversicherung besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Besteht während des Auslandsaufenthaltes der gesetzliche Versicherungsschutz – etwa im Rahmen einer Entsendung, – haben die Versicherten auch im Ausland Anspruch auf bestimmte Leistungen. Eine Erstattung der Kosten erfolgt jedoch zumeist erst im Nachhinein. Der Versicherte muss in Vorkasse gehen. Inwieweit die Kosten später tatsächlich anerkannt und erstattet werden, ist dabei häufig ungewiss. Nicht selten bleiben die Versicherten bei medizinischen Behandlungen im Ausland zumindest auf einem Teil der entstandenen Kosten sitzen. Auch Privatversicherte sollten beim Arbeiten in Singapur ihrem Versicherungsschutz besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn längst nicht immer ist ein Versicherungsschutz für das Ausland gegeben. Sind Leistungen im Ausland im Versicherungstarif enthalten, werden sie oft nur innerhalb eines kurzen Zeitraums gewährt. Um beim Arbeiten in Singapur auch im Krankheitsfall optimal abgesichert zu sein, sollten gesetzlich wie privat Versicherte vor ihrer Abreise eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen. Sie beinhaltet neben der Kostenübernahme bei medizinischen Behandlungen in der Regel auch noch besondere Leistungen wie zum Beispiel Krankenrücktransporte.
Zur Sozialversicherung individuell beraten lassen
Wer sich zum Arbeiten in Singapur entscheidet, sollte die Sozialversicherung in jedem Fall prüfen lassen. Das gilt gleichermaßen für:
- Versicherungspflichten im In- und Ausland
- Mögliche Lücken im Versicherungsschutz
- Angebote, mit denen sich eventuelle Lücken im Versicherungsschutz gezielt schließen lassen
Neben der bereits angesprochenen Krankenversicherung sollten immer auch die übrigen Zweige der Sozialversicherung beim Arbeiten in Singapur berücksichtigt und überprüft werden.