Sozialversicherung – Österreich
Wer sich für einen beruflichen Aufenthalt im Ausland entscheidet, kann zahlreiche neue Erfahrungen sammeln, die ihm im weiteren Berufsleben viele Vorteile bringen. Für viele Deutsche sind, wenn sie es sich aussuchen können, die angrenzenden deutschsprachigen Nachbarländer wie die Schweiz oder auch Österreich sehr beliebt. Können hierbei sprachliche Barrieren weitestgehend ausgeschlossen werden. Bei allen Vorteilen gibt es jedoch auch viele Herausforderungen zu bewältigen. Diese sind erst einmal organisatorischer Natur. Einen besonders wichtigen Punkt stellt in diesem Zusammenhang beim Arbeiten in Österreich die Sozialversicherung dar.
Beim Arbeiten im Ausland stellt die Sozialversicherung grundsätzlich einen besonders heiklen Punkt dar. Das gilt für Österreich genauso wie für jedes andere Land. Grundsätzlich gilt bei der Sozialversicherungspflicht das sogenannte Territorialprinzip. Das heißt, dass erst einmal die Sozialgesetzgebung des Ziellandes greift, in dem eine Person arbeitet. Unabhängig davon, wo:
- sie wohnt oder
- der Arbeitgeber seinen Hauptsitz hat.
Je nach Art der Beschäftigung kann sich daraus schnell ein Kompetenzproblem ergeben, wenn zum Beispiel gleichzeitig auch noch Sozialversicherungspflicht für einen Arbeitnehmer in seinem Heimatland gilt.
Um eine Doppelversicherung und gegebenenfalls auch Versicherungslücken zu vermeiden, gelten innerhalb der EU und auch der EWR bestimmte Verordnungen und Abkommen.
Sozialversicherung – abhängig von Art und Dauer der Beschäftigung
Eine entscheidende Rolle im Bezug auf die Sozialversicherung beim Arbeiten in Österreich spielt die Form der Beschäftigung. Wer entschließt, „auf eigene Faust“ eine Zeit lang oder auch dauerhaft in Österreich zu arbeiten und sich einen ganz neuen Job im Zielland sucht, unterliegt üblicherweise vollständig dem österreichischen Sozialversicherungsrecht und damit auch allen verbundenen Pflichten und Leistungsansprüchen.
Etwas anders verhält es sich für diejenigen mit der Sozialversicherung, die von ihrem Arbeitgeber für eine bestimmte Arbeit „ins Ausland geschickt“ werden. In diesem Fall ist der Auslandsaufenthalt häufig Bestandteil des bestehenden (deutschen) Arbeitsverhältnisses. Ist dies der Fall, liegt in den meisten Fällen eine Entsendung vor und der betreffende Arbeitnehmer ist während des Arbeitens in Österreich nach deutschem Recht sozialversicherungspflichtig und hat alle entsprechenden Leistungsansprüche. Liegt eine Entsendung vor, müssen keine Sozialversicherungsbeiträge in Österreich gezahlt werden. Eine wichtige Voraussetzung für eine Entsendung ist die Tatsache, dass:
- es sich um einen zeitlich von vornherein auf maximal 24 Monate begrenzten Arbeitsaufenthalt handelt.
- der Arbeitnehmer auch im Ausland seinem Arbeitgeber gegenüber grundsätzlich weisungsgebunden und in das Unternehmen des Arbeitgebers eingegliedert bleibt.
Ist eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt, besteht die Möglichkeit, zum Arbeiten in Österreich für die Sozialversicherung eine Ausnahmevereinbarung zu treffen. Stimmen sowohl die verantwortlichen Stellen in Österreich wie auch in Deutschland der Ausnahmevereinbarung zu, kann der Arbeitnehmer ebenfalls ausschließlich in Deutschland sozialversicherungspflichtig bleiben.
Krankenversicherung in Österreich
Beim Arbeiten in Österreich sollte unter den Sozialversicherungen der Krankenversicherung ein besonderes Augenmerk geschenkt werden. Liegt eine Entsendung vor, besteht also in Deutschland Sozialversicherungspflicht, besteht für den Versicherten grundsätzlich wie in allen EU-Ländern auch in Österreich Krankenversicherungsschutz. Um diesen in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Versicherte eine europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Dies ist mit der regulären Krankenversichertenkarte in Deutschland bereits gegeben. Lediglich die Gültigkeit (zwei Jahre) sollte überprüft werden.
Auch wenn ein Versicherungsschutz im Ausland beim Arbeiten in Österreich gegeben ist, können damit Schwierigkeiten verbunden sein. Grundsätzlich übernehmen deutsche gesetzliche Krankenversicherungen im Ausland nur die dort geltenden gesetzlichen Leistungen. Diese können von den in Deutschland geltenden Leistungen abweichen. In vielen Fällen müssen Versicherte Zuzahlungen oder bestimmte Praxisgebühren zahlen. Nicht selten werden ausländische Patienten außerdem nur auf Privatrezept behandelt. Inwiefern diese Kosten dann auch tatsächlich von der Krankenkasse übernommen werden, ist immer wieder unklar. Gerade wer für einen längeren Zeitraum oder regelmäßig im Ausland tätig ist, sollte über einen zusätzlichen privaten Krankenversicherungsschutz für das Ausland nachdenken.
Das gilt auch für Privatversicherte. Sie sollten in jedem Fall genau prüfen, ob ihr Versicherungsschutz auch beim Arbeiten in Österreich und für die angestrebte Aufenthaltsdauer gegeben ist. Dies kann von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich sein. In diesem Falle sollte der Versicherungsschutz nach Möglichkeit angepasst werden. Mitunter kann es auch sinnvoll sein, eine neue Krankenversicherung gezielt für das Ausland abzuschließen und den bestehenden Krankenversicherungsvertrag für die Dauer des Auslandsaufenthaltes ruhen zu lassen. Bei den meisten privaten Krankenversicherungen ist dies möglich.
Beratung nutzen
Auch wenn durch EU- und EWR-weite Abkommen zur Sozialversicherung beim Arbeiten in Österreich bereits viele Dinge geregelt sind und in vielen Fällen ein deutscher Versicherungsschutz im Rahmen einer Entsendung gegeben ist, kann es immer wieder zu Komplikationen in diesem Bereich kommen. Wer in Österreich arbeiten möchte, sollte seine Sozialversicherung daher in jedem Fall individuell und bezogen auf die persönlichen Gegebenheiten bereits im Vorfeld genau prüfen lassen. Eventuell zutage tretende Lücken sollten mit geeigneten privaten Angeboten gezielt geschlossen werden.