Pflegeversicherung – Vietnam
Die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Vietnam ist nur einer von vielen Punkten, die es bei einem Arbeitsauslandsaufenthalt zu beachten gilt. Er spielt aber wie die Sozialversicherung eine wichtige Rolle und sollte im Vorfeld des Aufenthaltes in jedem Fall berücksichtigt werden. Ob beim Arbeiten in Vietnam Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Besteht keine Versicherungspflicht, kann eine freiwillige Fortsetzung der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Vietnam durchaus sinnvoll sein.
Pflegeversicherung – abhängig von Art und Dauer der Beschäftigung
Bei einer Vielzahl von Arbeitsaufenthalten im Ausland handelt es sich um eine sogenannte Entsendung. In diesem Fall ist die im Ausland tätige Person weiterhin in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Auf diese Weise bleibt der Sozialversicherungsschutz erhalten. Als Voraussetzung für eine Entsendung gelten verschiedene Kriterien:
- Die Tätigkeit in Vietnam muss vertraglich zeitlich befristet sein
- Der Arbeitnehmer ist auch im Ausland seinem Arbeitgeber gegenüber weisungsgebunden
- Der Aufenthalt im Ausland findet im Rahmen eines bereits bestehenden sozialversicherungspflichtigen deutschen Arbeitsverhältnisses statt
Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt, besteht in Deutschland weiterhin Sozialversicherungspflicht und damit auch Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Vietnam. Eine eventuelle Sozialversicherungspflicht in Vietnam bleibt von der Sozialversicherungspflicht in Deutschland vollkommen unberührt. Das bedeutet, dass die betreffende Person in beiden Ländern sozialversicherungspflichtig sein kann. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Deutschland mit Vietnam kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen, das eine solche Doppelversicherung verhindern könnte.
Pflegeversicherung ohne Entsendung
Sind die Kriterien für eine Entsendung nicht erfüllt, liegt in der Regel während des Auslandsaufenthaltes kein Sozialversicherungsschutz vor. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, die Sozialversicherungspflicht über eine Ausnahmevereinbarung aufrechtzuerhalten. Dafür muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Ist auch dies nicht möglich, sollte in jedem Fall ein angemessener privater Versicherungsschutz sichergestellt werden. Eine durchaus sinnvolle Möglichkeit stellt auch die freiwillige Fortsetzung der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Vietnam dar. Dies ist allen gesetzlich wie auch freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten möglich. Eine freiwillige Fortsetzung der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Vietnam ermöglicht es, Vorversicherungszeiten sicherzustellen, die später im Bedarfsfall Voraussetzung für bestimmte Leistungen sein können. Ist eine Rückkehr nach Deutschland geplant, ist eine freiwillige Fortsetzung der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Vietnam eine durchaus sinnvolle Option.
Beratung nutzen
Vor einem Arbeitsaufenthalt in Vietnam sollte in jedem Fall eine individuelle Beratung zur Sozialversicherungspflicht und speziell der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Vietnam erfolgen. Nur so lässt sich im Einzelfall klären, ob Sozialversicherungsschutz gegeben ist und welche Alternativen in Betracht kommen. Auch eventuell noch sinnvoller oder notwendiger zusätzlicher Versicherungsschutz oder auch ernsthafte Lücken im Versicherungsschutz lassen sich auf diese Weise zuverlässig ermitteln und gezielt mit privaten Versicherungsangeboten schließen.