Pflegeversicherung – Spanien
Die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Spanien ist nur einer von vielen Punkten, die es beim Arbeiten im Ausland zu beachten gilt. Um diesen Punkt zu klären, ist es notwendig die, Sozialversicherungspflicht bei einem Arbeitsauslandsaufenthalt grundsätzlich zu klären. Besteht keine Versicherungspflicht, kann es durchaus sinnvoll sein, die deutsche Pflegeversicherung beim Arbeiten in Spanien freiwillig fortzuführen.
Pflegeversicherung bei Entsendung
Wer zum Arbeiten ins Ausland geht, unterliegt grundsätzlich den im Arbeitsland geltenden Vorschriften und Gesetzen zu Sozialversicherungspflicht. Gleichzeitig kann aber auch in Deutschland Sozialversicherungspflicht bestehen. Dies ist vor allem im Rahmen einer Entsendung der Fall. Sie liegt immer dann vor, wenn ein in Deutschland sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer:
- Im Auftrag seines Arbeitgebers im Ausland tätig ist
- Gegenüber seinem Arbeitgeber weisungsgebunden bleibt
- Der Aufenthalt im Ausland vertraglich auf maximal 24 Monate befristet ist
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht im Rahmen der Entsendung Sozialversicherungspflicht in Deutschland und damit auch Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Spanien. Dass es auf diese Weise nicht zu einer Doppelversicherung kommt, ist durch europaweite Abkommen geregelt.
Pflegeversicherung ohne Entsendung
Eine Entsendung ist zwar in vielen, aber nicht in allen Fällen gegeben. Das gilt insbesondere, wenn auch vor der Auslandstätigkeit in Deutschland keine Sozialversicherungspflicht bestanden hat oder die Tätigkeitsdauer mehr als 24 Monate beträgt. Wer auch in diesem Fall seine Sozialversicherung und damit auch die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Spanien aufrechterhalten möchte, kann eine Ausnahmevereinbarung beantragen.
Eine Alternative dazu stellt eine freiwillige Fortsetzung der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Spanien dar. Sie kommt auch für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte infrage. Diese Möglichkeit stellt immer dann eine sinnvolle Option dar, wenn eine Rückkehr nach Deutschland zu einem späteren Zeitpunkt geplant ist. Die freiwillige Fortführung der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Spanien stellt sicher, dass Vorversicherungszeiten erfüllt werden. Diese sind im Bedarfsfall Voraussetzung für bestimmte Leistungen.
Individuelle Beratung besonders wichtig
Wer in Spanien arbeiten möchte, sollte sich in jedem Fall individuell zur Sozial- und Pflegeversicherung beraten lassen. Aufgrund zahlreicher Faktoren kann es immer wieder zu Abweichungen kommen. Durch eine individuelle Klärung der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Spanien ist es möglich, Versicherungspflichten, aber auch den tatsächlichen Versicherungsschutz verbindlich zu klären. Ergeben sich dabei Lücken im Versicherungsschutz, lassen sich diese bedarfsgerecht und effektiv mit privaten Versicherungsangeboten schließen. Auf diese Weise lässt sich auch für einen Arbeitsaufenthalt im Ausland immer der optimale Versicherungsschutz sicherstellen.