Pflegeversicherung – Emirate
Ob die deutsche Pflegeversicherung beim Arbeiten in den Emiraten gilt, hängt direkt vom Krankenversicherungsschutz ab. Der wiederum ist in den meisten Fällen von der Art und der Dauer der Beschäftigung in den Emiraten abhängig. Auch bei einer privaten Krankenversicherung kann Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung beim Arbeiten in den Emiraten gelten.
Pflegeversicherung – Art und Dauer der Beschäftigung
Die Art und die Dauer der Beschäftigung spielt zur Klärung der Pflegeversicherung beim Arbeiten in den Emiraten eine wichtige Rolle. Denn auch wer zum Arbeiten ins Ausland geht, ist häufig in Deutschland sozial- und damit pflegeversicherungspflichtig. Das ist vor allem dann der Fall, wenn:
- Der Arbeitsaufenthalt in den Emiraten im Rahmen eines vorher bereits in Deutschland bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses erfolgt
- Der Arbeitnehmer auch im Ausland gegenüber seinem Arbeitgeber in Deutschland weisungsgebunden bleibt
- Der Aufenthalt von vornherein vertraglich zeitlich begrenzt ist
Sind diese Bedingungen erfüllt, handelt es sich um eine sogenannte Entsendung und der betreffende Arbeitnehmer bleibt in Deutschland sozialversicherungs- und damit automatisch auch kranken- und pflegeversicherungspflichtig.
Pflegeversicherung ohne Entsendung
Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt, oder unterliegt eine Person in Deutschland nicht der Sozialversicherungspflicht, besteht auch beim Arbeiten in den Emiraten keine Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Dennoch kann eine Versicherungspflicht in der deutschen Pflegeversicherung beim Arbeiten in den Emiraten vorliegen. Das liegt daran, dass auch beim Arbeiten im Ausland der Grundsatz gilt: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung.“ Diese einfache Regel gilt dabei für jede Art der Krankenversicherung, also auch für die freiwillige gesetzliche oder die private Krankenversicherung. Wer diese Art der Krankenversicherung auch beim Arbeiten in den Emiraten aufrechterhält, kann in Deutschland weiterhin pflegeversichert sein. Darüber hinaus besteht in zahlreichen Fällen auch die Möglichkeit, die Pflegeversicherung in Deutschland freiwillig aufrechtzuerhalten, falls sich durch den Auslandsarbeitsaufenthalt Veränderungen in der Versicherungspflicht ergeben. Dies kann sinnvoll sein, um eventuelle Vorversicherungszeiten für Versicherungsleistungen zu erfüllen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine Rückkehr nach Deutschland zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen ist.
Beratung nutzen
In den Emiraten gibt es kein staatliches Sozialversicherungssystem. Umso wichtiger ist es, zu prüfen, welcher Versicherungsschutz im Einzelfall gegeben ist und ob sich Lücken im Versicherungsschutz ergeben. Diese lassen sich gezielt mit privaten Versicherungsangeboten schließen. In jedem Fall sollten Betroffene vor einem Arbeitsaufenthalt in den Emiraten eine individuelle und kompetente Beratung nutzen, da immer sehr viele Faktoren eine Rolle spielen, die von Einzelfall zu Einzelfall variieren können.