Lohnsteuer – Vietnam
Ein beruflicher Aufenthalt im Ausland bietet eine hervorragende Möglichkeit, um der eigenen Karriere einen deutlichen Schub zu geben. In vielen Branchen und Berufen gehört ein Auslandsaufenthalt heute bereits zum Berufsalltag. Er ermöglicht es, Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen auszubauen und allgemein neue wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Arbeitgeber wissen dies zu schätzen und angemessen zu honorieren. Zu bedenken ist jedoch auch immer, dass mit einem Auslandsaufenthalt neben allen Chancen und Vorteilen auch Herausforderungen verbunden sind, die nicht beruflicher Art sind. So spielt zum Beispiel die Klärung der Frage, wo beim Arbeiten in Vietnam Lohnsteuer zu zahlen ist, eine wichtige Rolle.
Lohnsteuerpflicht
Bei der Klärung der Frage, wo beim Arbeiten in Vietnam Lohnsteuer zu zahlen ist, spielt der Wohnsitz des Steuerpflichtigen eine zentrale Rolle. Er ist letztlich ausschlaggebend, wo Steuern zu zahlen sind. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hat und ausschließlich in Vietnam lebt, ist dort in jedem Fall steuerpflichtig. Deutlich häufiger ist es aber der Fall, dass sich der Steuerpflichtige nur vorübergehend zum Arbeiten in Vietnam aufhält und daher auch in Deutschland noch einen Wohnsitz innehat. In diesem Zusammenhang ist dann auch die Dauer des Aufenthaltes im Ausland von großer Bedeutung. Zu beachten ist in diesem Fall, dass sich auch einige Besonderheiten bei der Steuererhebung in Deutschland ergeben.
Lohnsteuer bei deutschem Wohnsitz
Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat und zum Arbeiten ins Ausland geht, kann prinzipiell der Besteuerung in beiden Staaten unterliegen. Das heißt, er muss auf sein Einkommen in beiden Staaten Steuern zahlen, es also doppelt versteuern. Allerdings ist dies in der überwiegenden Zahl der Fälle nur eine theoretische Option. Damit es nicht tatsächlich zu einer Doppelbesteuerung kommt, gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, die dies vermeiden:
- Im Rahmen des Auslandstätigkeitserlasses kann das Einkommen von der Besteuerung in Deutschland freigestellt werden
- Das im Ausland bereits versteuerte Einkommen muss auch in Deutschland versteuert werden. Bereits im Ausland gezahlte Steuern werden dabei angerechnet.
- Zwischen dem betreffenden Staat und Deutschland liegt ein Doppelbesteuerungsabkommen vor.
Lohnsteuer im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens
Doppelbesteuerungsabkommen hat Deutschland mit vielen Staaten der Welt geschlossen. Darunter auch mit Vietnam. Es regelt, welcher der beiden Abkommensstaaten unter welchen Voraussetzungen Steuern erheben darf und welcher der beiden Staaten dann auf sein Besteuerungsrecht verzichten muss. Auf diese Weise ist auch beim Arbeiten in Vietnam die Lohnsteuer geregelt und eine Doppelbesteuerung ist ausgeschlossen. Grundsätzlich erhält das Besteuerungsrecht für unselbstständige Arbeit der Staat, in dem der Steuerpflichtige hauptsächlich gearbeitet hat. Daraus ergibt sich konkret: Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat und für weniger als 183 Tage (das entspricht einem halben Jahr) zum Arbeiten in Vietnam war, muss Lohnsteuer in Deutschland abführen. Wer sich hingegen für mehr als 183 Tage im Jahr zum Arbeiten in Vietnam aufgehalten hat und seinen Wohnsitz in Deutschland innehat, muss Lohnsteuer in Vietnam zahlen. In diesem Fall hat das Einkommen aber dennoch Einfluss auf die Steuerpflicht in Deutschland. Das im Ausland bereits versteuerte Einkommen fließt wie jedes andere Einkommen auch in die Berechnung des Steuersatzes in Deutschland mit ein. Der Steuersatz für gegebenenfalls weitere, in Deutschland zu versteuernde Einkommen kann sich auf diese Weise also erhöhen.
Zur Lohnsteuer beraten lassen
Wer wann und wo beim Arbeiten in Vietnam Lohnsteuern zahlen muss, ist in der Regel nicht einfach zu klären. Viele verschiedene Aspekte spielen eine Rolle und können die Steuerpflicht weiter beeinflussen. Aus diesem Grund sollten Betroffene vor einem Aufenthalt zum Arbeiten in Vietnam eine individuelle Beratung nutzen. Nur so lässt sich klären, wo im Einzelfall beim Arbeiten in Vietnam Lohnsteuer zu zahlen ist. Dabei sind auf jeden Fall persönliche Aspekte zu berücksichtigen, wie zum Beispiel:
- Dauer des Aufenthaltes im Ausland,
- Wohnsitz(e),
- Weiteres Einkommen, das zu versteuern ist.
Auf diese Weise lässt sich individuell und verbindlich klären, wo tatsächlich beim Arbeiten in Vietnam Lohnsteuer abzuführen ist.