Lohnsteuer – Singapur
Ein beruflicher Auslandsaufenthalt gehört heutzutage in vielen Branchen und Berufen bereits zum Alltagsgeschäft. Mit einem Aufenthalt im Ausland, egal ob er aus freien Stücken oder auf Wunsch des Vorgesetzten erfolgt, lässt sich daher die eigene Karriere immer wieder ein gutes Stück voranbringen. Die im Rahmen eines solchen Aufenthaltes erworbenen Sprachkenntnisse und interkulturelle Kompetenzen wissen immer mehr Arbeitgeber durchaus zu schätzen und honorieren sie entsprechend. Bei allen Chancen und Vorteilen, die einen Aufenthalt im Ausland mit sich bringt, sollte jedoch nicht verschwiegen werden, dass es immer auch einige Herausforderungen zu meistern gilt. Insbesondere solche bürokratischer- oder administrativer Natur. So sollte zum Beispiel möglichst frühzeitig die Frage geklärt werden, wo beim Arbeiten in Singapur Lohnsteuer zu zahlen ist.
Lohnsteuerpflicht
Von zentraler Bedeutung ist bei der Klärung, wo beim Arbeiten in Singapur Lohnsteuer zu zahlen ist, immer der Wohnsitz des Steuerpflichtigen. Er entscheidet letztendlich, wo Steuern zu zahlen sind. Wer in Deutschland keinen Wohnsitz mehr hat – auch keinen vorübergehenden – und liegt der einzige Wohnsitz in Singapur, muss auch nur dort Steuern gezahlt werden. Anders verhält es sich jedoch vor allem immer dann, wenn in Deutschland noch ein weiterer, wenn auch nur vorübergehender Wohnsitz existiert. In diesem Fall ist das ausschlaggebende Kriterium in der Regel die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Einen zentralen Grenzwert stellt die Aufenthaltsdauer im Ausland von mehr als 183 Tagen pro Jahr dar. Liegt ein Wohnsitz in Deutschland vor, gibt es bezüglich der Steuer einige Punkte zusätzlich zu beachten.
Lohnsteuer bei deutschem Wohnsitz
Wer beim Arbeiten im Ausland seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, kann grundsätzlich in zwei Staaten steuerpflichtig sein. Im schlimmsten Fall kann dies dazu führen, dass das Einkommen in beiden Staaten (also doppelt) besteuert wird. Um dies zu vermeiden, gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten:
- Im Ausland auf ein Einkommen gezahlte Steuern werden bei der deutschen Steuer berücksichtigt und angerechnet.
- Eine Freistellung vom Lohnsteuerabzug in Deutschland im Rahmen des Auslandstätigkeitserlasses ist möglich.
- Zwischen Deutschland und dem fraglichen Tätigkeitsstaat liegt ein Doppelbesteuerungsabkommen vor.
Lohnsteuer im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens
Wie mit sehr vielen anderen Staaten der Welt auch, hat Deutschland mit Singapur ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Es regelt, dass beim Arbeiten in Singapur Lohnsteuern und auch andere Arten von Steuern nicht doppelt erhoben werden. Zentraler Bestandteil des Abkommens ist daher die Regelung, welcher der beiden Staaten unter bestimmten Voraussetzungen Steuern erheben darf und welcher Staat auf sein Besteuerungsrecht verzichten muss. Das Recht, beim Arbeiten in Singapur Lohnsteuern zu erheben, erhält demnach der Staat, in dem der Steuerpflichtige innerhalb eines Jahres überwiegend tätig war. Wer weniger als 183 Tage im Jahr, das entspricht sechs Monaten zum Arbeiten in Singapur war und seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, muss nur in Deutschland Lohnsteuer zahlen. Hingegen muss beim Arbeiten in Singapur Lohnsteuern zahlen, wer auch bei deutschem Wohnsitz mehr als 183 Tage im Jahr zum Arbeiten in Singapur war. Sind auf diese Weise in Singapur Steuern zu zahlen, sind die entsprechenden Einkommen von der Besteuerung in Deutschland völlig freigestellt und werden dort auch nicht als Einkommen berücksichtigt.
Zur Lohnsteuer beraten lassen
Es ist nicht immer einfach, beim Arbeiten in Singapur die Lohnsteuer korrekt abzuführen. Viele Kriterien und Faktoren haben einen Einfluss und können sich letztlich auf die Besteuerung auswirken. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert zwar eine Doppelbesteuerung, erleichtert jedoch das Prozedere auch nicht. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall vor einem Auslandsaufenthalt eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Unter Berücksichtigung:
- des Wohnsitzes
- der Aufenthaltsdauer im Ausland und auch
- eventuell in Deutschland zu versteuernder weiterer Einkommen,
lässt sich auf diese Weise zuverlässig ermitteln, wo tatsächlich beim Arbeiten in Singapur Lohnsteuer zu zahlen ist.