Mit diesem Versicherungsvertrag sind Sie im Ausland Privatpatient bezüglich aller Notfallbehandlungen im Krankenhaus, beim Arzt und beim Zahnarzt. Weiterhin ist auch der Rücktransport nach Deutschland versichert. Was die Dauer betrifft, so bieten die Versicherungsgesellschaften einen zeitlichen Rahmen an, der je nach Versicherer
- Bis zu einem Jahr
- Von einem bis zu fünf Jahren
- Für Auswanderer für einen unbegrenzten Zeitraum
gilt. Vorbehaltlich zusätzlicher besonderer gesellschaftsindividueller Leistungen bietet eine Auslandskrankenversicherung:
- Freie Krankenhaus- und Arztwahl im Ausland
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie für ambulante und stationäre Behandlungen
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
- Transport zu einer stationären Behandlung in das nächstgelegene Krankenhaus
- Je nach den geltenden Vertragsbedingungen der Versicherungsgesellschaft, ärztlich verordneter und medizinisch notwendiger oder sinnvoller, vertretbarer Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus, das in der Nähe Ihres Wohnortes liegt
Im Zusammenhang mit dem Thema „Rücktransport“ haben einige Gesellschaften die Formulierung „medizinisch notwendig“ in ihre Vertragsbedingungen aufgenommen. Umfassenderen Schutz genießen Sie bei „medizinisch sinnvollen“ Rücktransporten.