Wenn Sie in Deutschland Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, ist beim Arbeiten im Ausland eine Ausstrahlung grundsätzlich ausgeschlossen – schließlich kann eine nicht vorhandene Sozialversicherung nicht ausgedehnt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Entsendung handelt oder nicht. Sofern es sich nicht um eine Entsendung handelt, ist zu prüfen, ob eventuell im Zielland für Sie eine Sozialversicherungspflicht besteht. Ist dies nicht der Fall, so benötigen Sie auch für die Zeit, in der Sie im Ausland arbeiten, eine private Krankenversicherung. Ob Sie diese im Zielland neu abschließen oder aber Ihre deutsche Versicherung mitnehmen, sollten Sie nach den konkreten Gegebenheiten entscheiden. Grundsätzlich besteht bei den deutschen privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit, den Versicherungsschutz an Ihre neue Lebenssituation anzupassen. Falls Ihre Police gar nicht oder nur für eine begrenzte Zeit für Ihr Gastland gilt, lohnt es sich, den Versicherer zu kontaktieren und nachzufragen, ob eine individuelle Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes möglich ist. Dies wird zwar wahrscheinlich eine Erhöhung der Police mit sich bringen, hat aber zwei wesentliche Vorteile:
- Sie genießen den gewohnten Versicherungsschutz.
- Sie müssen nach Ihrer Rückkehr keinen neuen Vertrag abschließen.
Letzteres ist auch ein guter Grund dafür, Ihren deutschen Versicherungsvertrag bei einer vorübergehenden Abwesenheit nur auf „ruhend“ zu setzen, falls Sie sich dazu entschließen, beim Arbeiten im Ausland eine internationale Krankenversicherung abzuschließen. Auf diese Weise entfallen je nach Art der Anwartschaft bei Ihrer Rückkehr nach Deutschland sowohl die Gesundheitsprüfung als auch die altersmäßige Neueinstufung in den Tarif.