Jobs – Emirate

Welche Jobs sind in den Vereinigten Arabischen Emiraten beliebt?

Die Vereinigten Arabischen Emirate regulieren Ihren Arbeitsmarkt für ausländische Arbeitnehmer relativ streng, generell jedoch bedarfsoptimiert offen, besonders für akademisch ausgebildete Berufsgruppen.
Bewerbungen sind direkt in den Emiraten möglich, aber auch Entsendungen sind die Regel und eine freie Arbeitsmarktbewegung innerhalb der Emirate ist üblich, wenn der bestehende Job ausläuft oder ein anderes Angebot angenommen werden kann.
Die Bewerbung auf einen Job ist auch aus einem nicht-arbeitstätigen Aufenthalt in den Emiraten möglich, sollte jedoch verlässlich geplant werden.

  • Bau- und technische Ingenieurberufe
  • Designer Web und Grafik
  • IT-Engineering
  • Wirtschaftliches Management in verschiedenen Branchen
  • Sales- und Marktentwicklung, PR und Marketing

Die deutsch-emiratische Industrie- und Handelskammer ist ein verlässlicher Ansprechpartner für die Suche nach Jobs in den Emiraten. Hier können auch Bewerbungen von Deutschland aus geplant und durchgeführt werden. Ein Arbeitgeber in den Emiraten kann dann seine Kandidaten einladen und unterstützt in der Regel bei der Beantragung eines Arbeitsvisums.

Welche Bedingungen muss ich für einen Job in den Vereinigten Arabischen Emiraten erfüllen?

Für die Arbeit in den Emiraten muss ein spezielles Visum beantragt werden. Die Vergabe unterliegt verschiedenen Bedingungen:

  • Visum
  • Gesundheitstests
  • Arbeitsgenehmigung
  • Health Card

Visum

Für den Aufenthalt in den Emiraten zu nicht-touristischen Zwecken ist immer ein Arbeitsvisum nötig. Auch dann, wenn der Aufenthalt kürzer als 30 Tage ist, für die Gültigkeit eines Touristenvisums, muss ein spezielles Arbeitsvisum beantragt werden.
Die Erlaubnis für die Arbeitsaufnahme eines Ausländers in den Vereinigten Arabischen Emiraten unterliegt immer dem Ministerium für Arbeit und Soziale Angelegenheiten. Für eine reguläre längerfristige Arbeit muss diese Genehmigung vor der Einreise in die Emirate vorliegen.
Wollen Sie die Emirate besuchen, um vor Ort eine Tätigkeit zu suchen, informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Botschaft im Vorfeld über die zu beachtenden Visumsbestimmungen.

Gesundheitstest

Für die Genehmigung des Visums ist ein obligatorischer Gesundheitstest nötig. Bei bestimmten Krankheitsdiagnosen verweigern die Emirate die Einreise. Dazu gehört u.a. eine HIV-Erkrankung.

Arbeitsgenehmigung

Für die Arbeitsaufnahme bei der jeweils angestrebten Arbeitsstelle ist der Nachweis einschlägiger, meist auch international anerkannter Qualifikation nötig. Nicht-ausgebildete Arbeitnehmer erhalten in der Regel keine Arbeitserlaubnis für die Emirate. Auch dann, wenn Sie einen Job nachweisen könnten. Die Arbeitsgenehmigung wird mit dem Arbeitsvisum erteilt. In der Regel wird die konkrete Arbeitsstelle festgeschrieben. Sie kann in Einvernehmen vor Ablauf der Beschäftigungsfrist beim aktuellen Arbeitgeber gewechselt werden, die Verlängerung des Visums kann auf dieser Grundlage beantragt werden. Nach Ablauf der im Arbeitsvertrag vereinbarten Beschäftigungsdauer kann der Arbeitnehmer auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers eine neue Beschäftigung suchen.

Health Card

Zum Nachweis einer Versorgung im Krankheitsfall muss für die Visumsbeantragung der Erwerb einer sog. Health Card nachgewiesen werden. Bspw. öffentliche Krankenhäuser verkaufen diese versicherungsähnlichen Versorgungszusagen.

Entsendung oder Jobsuche – was ist der beste Weg?

Beides ist bei der Arbeitssuche in den Emiraten üblich, häufiger wird der Weg der Entsendung gewählt. Expatriates nehmen vor diesem Hintergrund eine Anstellung bei einer Tochterfirma oder einer Zweigstelle des bisherigen Unternehmens an. Sie werden in der Regel trotzdem mit einem lokalen Arbeitsvertrag ausgestattet. Daraus resultieren eine steuerrechtliche Verpflichtung und auch eine Sozialversicherungspflicht in den Emiraten.
Bei der Jobsuche vor Ort sollten Sie unbedingt vorher die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate kontaktieren, um eine legale Einreise und einen möglichen Wechsel des Aufenthaltsstatus im Vorfeld bewerten zu können. Aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis in den Emiraten heraus kann der Job – je nach Situation mit oder ohne Zustimmung des Arbeitgebers – gewechselt werden.

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