Ausländer dürfen Immobilien in Südafrika erwerben. Allerdings sind Besonderheiten zu beachten, um welche Art von Immobilie es sich handelt. Gerade bei nicht nur zu Wohnzwecken genutzten Objekten oder Farmland beinhalten die Gesetze in Südafrika Besonderheiten für Ausländer. Es empfiehlt sich deswegen, sich vorher juristischen Rat zu holen, ob ein Erwerb überhaupt rechtsgültig möglich ist. Dies sollte vor der Eintragung in die ausführlich und vollständig geführten Grundbücher geklärt sein. Wenn Sie sich für den Anfang und wegen der Kaufpreise gerade im Stadtbereich dafür entscheiden, zunächst ein Objekt anzumieten, enthalten die Gesetze in Südafrika Rechte und Pflichten, die die Interessen von Vermieter und Mieter möglichst ausgewogen schützen sollen. Dazu gehören:
- Solange der Mieter seine Verpflichtungen erfüllt, hat er Anspruch auf das angemietete Objekt.
- Selbst wenn das Haus/Wohnung verkauft wird, geht der Mietvertrag bis zu seinem regulären Ablauf mit auf den neuen Eigentümer über. Kauf bricht also nicht Miete.
- Der Vermieter kann die Miete frei bestimmen, sie muss aber angemessen für Objekt und Markt sein.
- Reparaturen sind durch den Vermieter auszuführen.
- Die Mietzahlung ist zu quittieren.
- Eine Kaution ist sicher anzulegen.
- Unangemeldete oder unbegründete Inspektionen des vermieteten Objekts durch den Vermieter sind unzulässig.
- Mieter dürfen ohne Zustimmung keine baulichen Veränderungen vornehmen und müssen sorgsam mit der Mietsache umgehen.
Die Gesetze in Südafrika enthalten keine Vorschrift, dass der Mietvertrag schriftlich abzufassen ist. Sofern ein Mieter dies wünscht – und als Mieter sollten Sie dies grundsätzlich – muss der Vermieter die Vereinbarung schriftlich ausfertigen. Sollte es zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter kommen, gewähren die Gesetze in Südafrika den Zugang zu einem speziellen Gericht für Mietsachen. Ziehen Sie in Erwägung, einen Rechtsanwalt zumindest für eine Beratung aufzusuchen oder sich von diesem vertreten zu lassen.