Welche Branchen sind in Aalborg beliebt?
Aalborg liegt im Norden Dänemarks am Limfjord und ist die viertgrößte Stadt des Landes. Bereits seit Beginn der Industrialisierung gibt es hier Chemie-, Metall- und Tabakindustrie sowie zahlreiche Unternehmen aus der Textilindustrie und dem Schiffbau. Zudem ist die Stadt ein bekannter Universitätsstandort. Das Aalborg University Centre besteht aus insgesamt drei Fakultäten und gilt als sehr fortschrittlich und modern. In diesem Bereich gibt es zahlreiche Arbeitsplätze in der Telekommunikation oder der Hochtechnologie.
Arbeiten und Wohnen
Erste Siedlungen soll es in der Region Aalborg bereits vor mehr als 1000 Jahren gegeben habe. Vom frühen Leben in der Region zeugen Grabstätten und Siedlungen aus der germanischen Eisenzeit und der Wikingerzeit. Die Verleihung des Stadtrechts im Jahr 1342 sorgt für ein schnelles Bevölkerungswachstum. Im Jahr 1516 erhielt die Stadt das Monopol für den Heringshandel. Zu dieser Zeit war Aalborg als Standort für Handelsbeziehungen nach England, Schweden und Norwegen sehr gefragt und gelangte schnell zu Wohlstand. Einer Umfrage der EU-Kommission zufolge leben heute Europas glücklichste Menschen in Aalborg. 72 Prozent der Einwohner gaben an, mit dem Leben in ihrer Stadt sehr zufrieden zu sein, weiter 24 Prozent zeigten sich zufrieden. Berichten zufolge ist eine Wohnung in Aalborg recht unkompliziert zu finden. Wer als Student eine Wohnung oder ein Zimmer sucht, erhält Unterstützung von der Universität. In der Nähe der Stadt liegt ein kleiner Flughafen, der in etwa 30 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist. Zudem gibt es ein sehr gut ausgebautes Bahnnetz, das Aalborg mit anderen dänischen Großstädten verbindet. Im öffentlichen Nahverkehr gibt es ein Straßenbahnsystem, das stetig erweitert wird, zudem steht ein dichtes Netz von Stadtbuslinien zur Verfügung. Aalborg punktet mit einem bunten Kulturangebot. Besonders interessant ist die Hafenfront. Hier ist in den letzten Jahren aus einem Industrieviertel ein ganz neuer Stadtteil mit einmaliger Architektur entstanden. Das Utzon Center ist ein Kultur- und Wissenszentrum, das mit wechselnden Ausstellungen und verschiedenen Angeboten ein beliebter Anziehungspunkt ist. Aus dem einstigen Kraftwerk Nordkraft ist inzwischen ebenfalls ein beliebtes Kulturzentrum geworden. Vielfältige Angebote in dem mehr als 30.000 m² großen Zentrum sorgen für ausgezeichnete Unterhaltung.
Nicht zuletzt gibt es in der Region zahlreiche Naturerlebnisse, die einen hohen Freizeitwert bieten. Die Ostseeküste direkt vor der Tür schafft ausgezeichnete Möglichkeiten für die Naherholung nach Feierabend und an den Wochenenden.
Steuern und Sozialabgaben
Wer als ständiger Arbeitnehmer bei einem Unternehmen in Aalborg tätig ist, muss in Dänemark Steuern zahlen. Die Steuerlast ist hier höher als in Deutschland, wobei zu beachten ist, dass es hier keine separaten Sozialversicherungsbeiträge gibt. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls über die Steuer. Grundsätzlich werden nur Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung einbehalten. Die Arbeitslosenversicherung ist in Dänemark freiwillig. Nach dem Umzug nach Aalborg müssen Neubürger beim Einwohnermeldeamt in Aalborg eine Personenkennziffer und eine Steuerkarte beantragen. Bei der Beantragung der Steuerkarte müssen bereits Angaben über die zu erwartenden Einkünfte gemacht werden. Hier sollte sehr sorgfältig vorgegangen werden, da es sonst nach Abgabe der Steuererklärung zu Nachzahlungen kommen kann. Eine Besonderheit gibt es in Dänemark für hoch bezahlte Fachkräfte und Forscher, die mit ihrem Einkommen über der Grenze von 57.300 DKK monatlich liegen.
Für einen Zeitraum von maximal 36 Monaten innerhalb von zehn Jahren können diese Fachkräfte sich für eine Pauschalbesteuerung von 25 Prozent entscheiden. Zu der Steuerlast kommen noch die Abgaben für die Sozialversicherung. Einen Steuerfreibetrag haben Steuerpflichtige, die sich für diese Variante entscheiden, nicht. Arbeitnehmer, die von einem deutschen Unternehmen nach Aalborg entsandt werden, bleiben weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, wenn ihr Aufenthalt nicht länger als 24 Monate dauert.