Berufsunfähigkeitsversicherung – Spanien
Zu einem Arbeitsaufenthalt in Spanien gehört immer auch eine umfassende Vorbereitung. Zu den Dingen, die es zu klären und zu organisieren gilt, gehört dabei immer auch der Versicherungsschutz. Die meisten denken in diesem Zusammenhang als Erstes an den Krankenversicherungsschutz, der auf jeden Fall in vollem Umfang gegeben sein sollte. Zu Recht. Es gibt aber auch noch eine weitere, mindestens ebenso wichtige Versicherung: die Berufsunfähigkeitsversicherung. Beim Arbeiten in Spanien sollte sie genauso wie im Inland vorhanden sein und den gewünschten Schutz sicherstellen. Ein bestehender Versicherungsvertrag sollte daher gegebenenfalls für den Auslandsaufenthalt angepasst werden. Wer noch überhaupt keinen Versicherungsschutz für Berufsunfähigkeit besitzt, sollte die Gelegenheit nutzen und noch vor dem Aufenthalt im Ausland die Lücke im Versicherungsschutz schließen.
Welchen Versicherungsschutz bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Unter Experten gilt die Berufsunfähigkeitsversicherung als die wichtigste Versicherung, die jeder Berufstätige neben einer Krankenversicherung abschließen sollte. Das hat einen Grund. Kommt es in Folge einer schweren physischen oder psychischen Erkrankung oder etwa wegen eines Unfalls dazu, dass eine Person ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, bedeutet das gleichzeitig immer auch den Verlust des Einkommens. Ein Verlust des bisherigen Lebensstandards, oft auch eine Bedrohung der Existenz sind die Folgen. Einen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen, die den Einkommensverlust ausgleichen könnten, gibt es nicht. Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die vor 1961 geboren sind.
Diese eklatante Lücke im Sozialversicherungssystem lässt sich mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung schließen. Sie springt ein, wenn der Versicherte seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann und zahlt eine vertraglich vereinbarte Rente, die den Einkommensverlust ausgleicht. Weil es immer und überall zur Berufsunfähigkeit kommen kann, sollte der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Spanien ebenso gegeben sein wie in Deutschland.
Worauf ist zu achten?
Wer noch nicht über einen entsprechenden Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit verfügt und sich mit einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Spanien absichern möchte, muss dabei auf jeden Fall die gleichen Punkte beachten, die beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung grundsätzlich zu beachten sind. Dazu zählen insbesondere:
- Deckungssummen bzw. Höhe der Rentenzahlungen im Versicherungsfall sollten an das bisherige Einkommen angepasst sein
- Besondere Risiken sind auf Verlangen des Versicherers wahrheitsgemäß anzugeben (z. B. Extremsportarten, Rauchen oder gesundheitliche Probleme)
- Die abgesicherte berufliche Tätigkeit sollte mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit übereinstimmen
Darüber hinaus gilt speziell für die Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Spanien, dass die Absicherung im Ausland sichergestellt sein muss. Dies ist keineswegs selbstverständlich. Ein europa- oder auch weltweiter Versicherungsschutz wird jedoch durchaus von einigen Versicherern angeboten.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Für die gewünschte Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Spanien kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht:
- Abschluss einer vollständigen Berufsunfähigkeitsversicherung mit der notwendigen Absicherung im Ausland
- Abschluss einer Versicherung bei einem Anbieter in Spanien – evtl. begrenzt auf die Dauer des Arbeitsaufenthaltes
- Erweiterung oder Ergänzung einer bestehenden Versicherung um eine Absicherung im Ausland, sofern nötig und möglich
- Einschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung als Zusatzoption in eine private Renten- oder Lebensversicherung
Welche dieser Optionen im Einzelfall wirklich sinnvoll ist und in Frage kommt, hängt insbesondere von den persönlichen Gegebenheiten des Versicherungsnehmers ab. Eine Rolle spielen zum Beispiel:
- Art und Umfang des bereits vorhandenen Versicherungsschutzes
- Geplante Dauer des Aufenthaltes in Spanien
- Ob eine Rückkehr nach Deutschland überhaupt geplant ist
- etc.