Berufsunfähigkeitsversicherung – Finnalnd
Wer einen Arbeitsaufenthalt in Finnland plant, muss viele Dinge planen, vorbereiten und offene Punkte klären. Schnell stellt sich in diesem Zusammenhang dann die Frage nach dem Versicherungsschutz während des Aufenthaltes im Ausland. Findet der Aufenthalt im Ausland im Auftrag des Arbeitgebers statt, handelt es sich in vielen Fällen um eine sogenannte Entsendung. Liegt eine solche Entsendung vor, besteht auch während des Aufenthaltes in Finnland Sozialversicherungspflicht und damit auch Versicherungsschutz in Deutschland in vollem Umfang. Anders kann es sich jedoch mit privaten Versicherungen verhalten. Aus diesem Grund sollten Betroffene auf jeden Fall genau klären, ob die private Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Finnland den gewünschten Versicherungsschutz bietet.
Bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz?
Experten sind sich darüber einig, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt zählt. Jeder Berufstätige sollte daher im Grunde über diesen essenziellen Versicherungsschutz verfügen. Wie viele private Versicherungen ist auch die Berufsunfähigkeitsversicherung in besonderem Maße an die individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten jedes Versicherungsnehmers angepasst. Ein Faktor, der dabei immer eine wichtige Rolle spielt, ist die allgemeine Risikosituation im Heimatland des Versicherungsnehmers. Aufgrund der jeweils geltenden unterschiedlichen Gesetze, Verordnungen und Regelungen schätzen die Versicherungsanbieter die Risikosituation in jedem Land unterschiedlich ein. Aus diesem Grund erstreckt sich auch der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht immer automatisch auf das Ausland. Gängig sind bei Versicherungsverträgen stattdessen drei Möglichkeiten:
- Der Schutz der Versicherung gilt ausschließlich im Heimatland des Versicherungsnehmers
- Die Versicherung bietet über das Heimatland hinaus Schutz auch in Staaten der Europäischen Union
- Der Versicherungsschutz gilt weltweit
Ob eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Finnland den gewohnten Schutz bietet, hängt letztlich davon ab, welcher Schutz bzw. welche Einschränkungen im Einzelfall vereinbart sind. Der Versicherungsschutz kann durch eine bestehende Versicherung durchaus bereits gegeben sein – muss aber nicht.
Selbst wenn der Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Finnland gegeben ist, kann er zusätzlichen Einschränkungen unterliegen. So gewähren viele Versicherungen den Schutz im Ausland nur für kurze Aufenthalte wie zum Beispiel Urlaube oder Dienstreisen.
Was sollten Versicherte vor einem Arbeitsaufenthalt in Finnland klären?
Abhängig vom individuellen Versicherungsvertrag kann der Schutz einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Finnland sehr unterschiedlich ausfallen. Aus diesem Grund sollte jeder Versicherungsnehmer individuell prüfen, welchen Schutz sein Vertrag bietet und ob sich eventuelle Einschränkungen für den Aufenthalt in Finnland ergeben. Ob Einschränkungen bestehen und welcher Schutz gegeben ist, kann jeder Versicherungsnehmer ganz einfach selber anhand seiner Versicherungsunterlagen prüfen.
Auch der Versicherungsanbieter erteilt Auskunft zum konkreten Versicherungsschutz.
Insbesondere sollten Versicherte prüfen oder prüfen lassen, ob:
Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Finnland bereits gegeben ist
Es Einschränkungen bei der Aufenthaltsdauer im Ausland gibt
Der Versicherungsschutz gegebenenfalls an weitere Bedingungen geknüpft ist
Was tun, wenn kein Versicherungsschutz in der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht?
Wegen der sehr umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann es durchaus sein, dass ein bestehender Versicherungsvertrag bereits den gewünschten Schutz auch beim Arbeiten in Finnland bietet. Was aber, wenn das nicht der Fall ist? Dann haben die Betroffenen mehrere Möglichkeiten, wie sie den gewünschten Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Finnland sicherstellen können:
- Sie passen den Vertrag an und erweitern ihn um Optionen für den Schutz im Ausland
- Sie lassen den bestehenden Vertrag ruhen. Für die Dauer des Aufenthaltes zum Arbeiten in Finnland schließen Sie vorübergehend eine zweite Berufsunfähigkeitsversicherung ab, die im Ausland den gewünschten Schutz bietet
- Sie wechseln die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Arbeiten in Finnland vollständig