Lohnsteuer – USA

Zum Arbeitsalltag in vielen Branchen und Berufen gehört heutzutage oft auch ein Aufenthalt im Ausland. Ein solcher Auslandsaufenthalt bietet Arbeitnehmern in den meisten Fällen die Möglichkeit, ihrer Karriere einen spürbaren Schub zu geben. Denn auch Arbeitgeber wissen das Engagement, die erworbenen Sprachkenntnisse und interkulturellen Kompetenzen zu schätzen und sind bereit, diese entsprechend zu honorieren. Dabei ist jedoch immer auch zu bedenken, dass neben vielen Chancen mit einem beruflichen Aufenthalt im Ausland häufig auch neue Herausforderungen verbunden sind, die nicht direkt beruflicher Natur sind. So zum Beispiel die Klärung der Frage, wo beim Arbeiten in den USA Lohnsteuer zu zahlen ist.

Lohnsteuerpflicht

Eine besondere Bedeutung kommt dem Wohnsitz des Steuerpflichtigen zu, wenn es um die Klärung der Frage nach der Lohnsteuer beim Arbeiten in den USA geht. Er entscheidet nämlich maßgeblich, wo die Person steuerpflichtig ist. Liegt zum Beispiel ausschließlich ein Wohnsitz in den USA vor, besteht beim Arbeiten in den USA auch nur dort Steuerpflicht. Anders verhält es sich jedoch in dem durchaus wahrscheinlicheren Fall, dass die betreffende Person auch noch einen Wohnsitz in Deutschland hat. In diesem Fall spielt vor allem die Dauer der Tätigkeit im Ausland eine weitere wichtige Rolle. Außerdem gibt es in diesem Fall auch bei der Steuerpflicht in Deutschland einige wichtige Punkte zu berücksichtigen.

Lohnsteuer bei deutschem Wohnsitz

Wer sich zum Arbeiten im Ausland entscheidet und einen Wohnsitz in Deutschland beibehält, unterliegt grundsätzlich der Besteuerung beider Staaten. Das bedeutet, dass prinzipiell die Möglichkeit besteht, dass Einkommen in beiden Staaten zu versteuern ist. Allerdings besteht diese Möglichkeit in den meisten Fällen nur theoretisch. Um eine Doppelbesteuerung nämlich zu vermeiden, gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten:

  1. Das Einkommen kann im Rahmen des Auslandstätigkeitserlasses vom Lohnsteuerabzug freigestellt sein.
  2. Das ausländische Einkommen muss in Deutschland versteuert werden, bereits im Ausland darauf gezahlte Steuern werden jedoch berücksichtigt.
  3. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat liegt vor.

Lohnsteuer im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens

Wie zwischen zahlreichen anderen Staaten hat auch Deutschland mit der USA vor vielen Jahren ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Es regelt, dass jeweils nur einer der beiden Abkommensstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Steuern erhebt. Das heißt, jeweils ein Staat verzichtet zugunsten des anderen auf sein Besteuerungsrecht. Auf diese Weise ist auch beim Arbeiten in den USA die Lohnsteuer geregelt. Gemäß dem Abkommen darf dabei der Staat sein Besteuerungsrecht ausüben, in dem der Steuerpflichtige überwiegend tätig war. Das heißt in der Praxis: Eine Person mit Wohnsitz in Deutschland, ist auch nur dort steuerpflichtig, solange der Aufenthalt im Ausland weniger als 183 Tage im Jahr umfasst. Umgekehrt müssen beim Arbeiten in den USA Lohnsteuern gezahlt werden, wenn der Arbeitsaufenthalt mehr als 183 Tage im Jahr beträgt. Auch, wenn der Wohnsitz in Deutschland liegt. In diesem Fall wirkt sich die Steuerpflicht in den USA allerdings auch auf die Steuerpflicht in Deutschland aus. Beim Arbeiten in den USA versteuertes Einkommen ist zwar nicht erneut in Deutschland zu versteuern. Es findet aber durchaus bei der Berechnung des Steuersatzes für die Besteuerung weiteren Einkommens in Deutschland Anwendung.

Zur Lohnsteuer beraten lassen

Weil viele verschiedene Kriterien Einfluss haben, ist es keineswegs immer einfach zu klären, wo beim Arbeiten in den USA Lohnsteuern zu zahlen sind. Dank des Doppelbesteuerungsabkommens ist eine doppelte Besteuerung zwar ausgeschlossen, – das Prozedere bleibt aber kompliziert. Aus diesem Grund sollten sich Betroffene grundsätzlich individuell beraten lassen, wo beim Arbeiten in den USA Lohnsteuer fällig ist. Wichtig ist, dass dabei immer persönliche Faktoren berücksichtigt werden, wie:

  • Dauer des Auslandsaufenthaltes,
  • Wohnsitz,
  • Weiteres zu versteuerndes Einkommen.

Nur so lässt sich die individuelle Situation und Steuerpflicht verlässlich klären.

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