Sozialversicherung – Kanada

Wer zum Arbeiten nach Australien geht, kann wertvolle Erfahrungen sammeln, mit denen sich die eigene Karriere später erfolgreich voranbringen lässt. Bei allen Vorteilen und Chancen, die ein Auslandsaufenthalt bietet, gibt es immer auch zahlreiche Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Ein besonderes Augenmerk sollte zum Beispiel beim Arbeiten in Australien der Sozialversicherung gelten. Anders als zum Beispiel innerhalb der EU gilt es im Zusammenhang mit der Sozialversicherung einige Punkte besonders zu beachten. Gerade der Schutz durch die Krankenversicherung sollte in jedem Fall gegeben sein.

Sozialversicherung

Wie in vielen anderen außereuropäischen Ländern stellt auch beim Arbeiten in Kanada die Sozialversicherung einen etwas heiklen Punkt dar, der immer wieder mit Herausforderungen verbunden sein kann. Grundsätzlich gilt bei der Sozialversicherung das sogenannte Territorialprinzip. Das heißt, in jedem Land gilt das Sozialversicherungsrecht, in dem eine Person arbeitet. Wer also zum Arbeiten nach Kanada geht, unterliegt automatisch auch dem dortigen Sozialversicherungsrecht. Gleichzeitig kann aber auch in Deutschland noch Sozialversicherungspflicht bestehen. Unter Umständen kann es dadurch zu einer doppelten Sozialversicherungspflicht kommen. Um solche Doppelversicherungen zu vermeiden, hat Deutschland mit zahlreichen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Sie sollen Doppelversicherungen vermeiden. Ein solches Abkommen besteht auch zwischen Deutschland und Kanada. In diesem Fall umfasst es allerdings nur die Rentenversicherung und speziell in der kanadischen Provinz Quebec auch noch die Unfallversicherung. In allen anderen Zweigen der Sozialversicherung kann es beim Arbeiten in Kanada zu einer Doppelversicherung kommen.

Sozialversicherung abhängig von Beschäftigungsart und -dauer

Ob und auf welche Weise eine Person beim Arbeiten in Kanada der Sozialversicherung unterliegt oder nicht, richtet sich nach der dort geltenden Gesetzgebung. Üblicherweise unterliegt der kanadischen Sozialversicherungspflicht, wer dauerhaft in Kanada arbeitet, oder wer eine Beschäftigung bei einem dort ansässigen Unternehmen aufnimmt. Etwas anders verhält es sich beim Arbeiten in Kanada mit der Sozialversicherung bei Arbeitnehmern, die im Rahmen ihres (deutschen) Beschäftigungsverhältnisses für eine Weile im Auftrag ihres Arbeitgebers in Kanada arbeiten. In diesem Fall liegt häufig eine sogenannte Entsendung vor. Voraussetzung dafür ist vor allem, dass:

  • Das Beschäftigungsverhältnis weiterhin besteht und der Beschäftigte im Rahmen der Möglichkeiten weiterhin ins Unternehmen des Arbeitgebers eingebunden ist
  • Der Auslandsaufenthalt von Anfang an zeitlich auf maximal 60 Monate begrenzt ist.

Liegt eine Entsendung vor, besteht während des Auslandsaufenthaltes vollständige Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Das Gleiche gilt auch für Leistungsansprüche. Ist eine Entsendung nicht gegeben, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen begründeten Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung zu stellen. Stimmen die deutschen wie auch die kanadischen zuständigen Stellen dem Antrag zu, kann auch in diesem Fall beim Arbeiten in Kanada Sozialversicherungspflicht und -schutz in Deutschland weiter bestehen.

Regelungen zur Sozialversicherung – Krankenversicherung

Eine zentrale Rolle spielt innerhalb der Sozialversicherung beim Arbeiten in Kanada vor allem die Krankenversicherung. Liegt etwa im Rahmen einer Entsendung nach wie vor der gesetzliche deutsche Sozialversicherungsschutz vor, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen seiner Krankenkasse. Allerdings gelten für Leistungen im Ausland besondere Regeln. Nicht immer sind dadurch alle Leistungen, die der Versicherte im Ausland in Anspruch nimmt oder auch nehmen muss, von der deutschen Krankenkasse gedeckt. Im Klartext bedeutet das, dass der Versicherte oft einen Teil der Kosten selber tragen muss.

Aber auch für Privatversicherte gelten beim Arbeiten in Kanada häufig Einschränkungen der Leistungen. Nicht selten sind Leistungen im Ausland im Vertrag nämlich ganz ausgeschlossen.