Berufsunfähigkeitsversicherung – Frankreich
Beim Arbeiten im Ausland spielt ein Punkt eine besonders große Rolle: der Versicherungsschutz. Das gilt auch beim Arbeiten in Frankreich. Aber nicht jede Versicherung, die in Deutschland Schutz bietet, sichert die Versicherten automatisch auch im Ausland ausreichend ab. In diesem Zusammenhang sollte der Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Frankreich genau geprüft werden. Wer noch keinen Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit hat, sollte die Vorbereitungen auf den Arbeitsaufenthalt in Frankreich nutzen, um den privaten Versicherungsschutz zu vervollständigen.
Welchen Versicherungsschutz bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Frankreich?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt vielen Experten zufolge neben der obligatorischen Krankenversicherung mit zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder Berufstätige abschließen sollte. Das gilt auch beim Arbeiten in Frankreich. Aufgrund abweichender Regeln und Gesetze gilt im Ausland grundsätzlich eine andere Risikosituation als im Heimatland. Aus diesem Grund sollte jede Person, die zum Arbeiten nach Frankreich geht, genau prüfen, ob der Schutz einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Frankreich gegeben ist oder nicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nämlich vorrangig auf die Risikosituation in Deutschland zugeschnitten. Ob sie den gewünschten Schutz auch beim Arbeiten in Frankreich anbietet, ist letztlich abhängig vom individuellen Tarif. Der Schutz kann, muss aber nicht gegeben sein. Bei vielen Anbietern erstreckt sich der Versicherungsschutz zumindest auf vorübergehende Aufenthalte im Ausland. Dienstreisen oder Urlaubsreisen sind auf diese Weise meistens abgesichert. Die genaue Dauer, für die sich der Versicherungsschutz auch auf einen Auslandsaufenthalt erstreckt, ist im Vertrag geregelt. Weitere Einschränkungen machen einige Versicherungen auch beim Zielland. Während sich der Schutz oft auf EU-Mitgliedsstaaten erstreckt, sind Aufenthalte im außereuropäischen Ausland häufig nicht abgesichert. All diese Einschränkungen müssen aber nicht zwangsläufig gelten. Es gibt auch Versicherungsanbieter, die einen weltweiten Versicherungsschutz ohne oder nur mit wenigen Einschränkungen anbieten.
Was sollten Versicherte klären?
Die Versicherungskonditionen können – wie bei privaten Versicherungen häufig der Fall – von Anbieter zu Anbieter und auch von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich ausfallen. Wer bereits über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, sollte daher vor dem Arbeiten in Frankreich individuell prüfen, welche Konditionen im Einzelfall bei einem Aufenthalt in Frankreich gelten. Das geht am einfachsten anhand der persönlichen Versicherungsunterlagen. Auch der Anbieter der Versicherung erteilt die gewünschten Auskünfte.
Klären sollten Betroffene insbesondere, ob:
Wie lässt sich der gewünschte Versicherungsschutz in einer Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Frankreich sicherstellen?
Ist der gewünschte Versicherungsschutz durch einen bestehenden Versicherungsvertrag nicht gegeben, haben Versicherte mehrere Möglichkeiten, den gewünschten Schutz durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Frankreich sicherzustellen. Als mögliche Optionen kommen in Betracht:
- Wechsel des Versicherungsanbieters
- Bestehenden Vertrag anpassen
- Bestehenden Vertrag ruhen lassen und vorübergehend anderweitig absichern
Welche dieser Optionen im Einzelfall sinnvoll infrage kommt, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Der Wechsel des Versicherungsanbieters stellt in gewisser Weise den radikalsten Schritt dar. Hierbei ist vor allem zu bedenken, dass ähnlich wie bei einer privaten Krankenversicherung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Beiträge unter anderem vom Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers abhängen. Gerade bei älteren Versicherungsnehmern, insbesondere, wenn der bestehende Vertrag schon sehr lange läuft, können bei einem Wechsel des Versicherungsanbieters deutlich höhere Beiträge fällig werden. Bei jüngeren Versicherungsnehmern ist ein Wechsel häufig leichter möglich.