Jobs – Spanien

Welche Jobs sind in Spanien beliebt?

Spanien ist Teil der Europäischen Union. Für Arbeitskräfte aus Deutschland eine ideale Voraussetzung für einen unbürokratischen und sehr an den eigenen Interessen orientierten Wechsel in Beruf und Arbeitsplatz. Spanien zeichnet sich durch eine geografische Spannweite zwischen den Pyrenäen im Norden des Landes, einer im gemäßigten Klima liegenden Atlantikküste im Nordosten und der wärmeren Mittelmeerküste im Südwesten und Süden aus. Die spanische Wirtschaft ist international organisiert. Zahlreiche Unternehmen betrieben Niederlassungen in Spanien und vergeben vor diesem Hintergrund auch internationale Jobs. Regelmäßig werden Jobs in diesen Branchen vergeben:

  • Immobilien-Wirtschaft
  • Automobil- und Zulieferindustrie
  • Tourismus-Industrie
  • Elektrotechnik und Elektronik.

Die geografisch günstige Lage macht Spanien als Land und Arbeitsort beliebt. Zudem ist Spanisch eine auch weltweit häufig gesprochene Sprache. Erworbene Skills darin haben auch eine nachhaltige Bedeutung für berufliche Biografien.

Welche Bedingungen muss ich für einen Job in Spanien erfüllen?

Einreise- und Arbeitsbestimmungen

Für Deutsche als EU-Bürger sind die Einreise- und Arbeitsbestimmungen in Spanien deutlich vereinfacht. Einreisebeschränkungen gibt es überhaupt nicht, der Verkehr ins Land und im Land kann beliebig lange ohne Visum stattfinden. Grundsätzlich gilt das auch für Jobs in Spanien. Arbeit von bis zu 3 Monaten ist ohne Weiteres erlaubt. Soll das Engagement länger dauern, ist nach einem Monat Aufenthalt die Beantragung einer Arbeitserlaubnis nötig. Das erfolgt lokal beim Polizeipräfekten oder der Ausländerbehörde.

Berufliche Qualifikation

Wie in Deutschland nicht anders üblich ist für einen Job in Spanien eine ordentliche Bewerbung nötig. Darin soll neben der individuellen Motivation vor allem auch die berufliche Qualifikation ersichtlich sein, die genau für diesen Job prädestiniert.

Arbeitsrechtliche Regelungen

Für EU-Bürger gelten die spanischen Arbeitsgesetze und Vertragsregelungen. Hintergrund sind zudem verschiedene Arten der Arbeitserlaubnis, die bei längerfristiger Beschäftigung in Spanien vorliegen muss. Jeder, der einen Job vorweisen kann, darf sich dann in Spanien niederlassen. Die Arten der Arbeitserlaubnis sind gekoppelt an Arbeitsmodell, Einkommen und Art der Tätigkeit. Sie reichen von zeitlich und geografisch genau bestimmt bis unbegrenzt.

Anerkennung von Abschlüssen

Für die Anerkennung der beruflichen Qualifikation ist auch die Anerkennung von Abschlüssen wichtig. Ggf. müssen hier internationale Bewertungskriterien angepasst werden, damit die Bewertung des Abschlusses und damit seine Anerkennung durch den Arbeitgeber erfolgen kann. Oft betrifft das ältere Abschlüsse. Universitäten, Handwerks- und Industrie- sowie Handelskammern helfen bei der Anerkennung.

Sprache

Anders als in vielen Ländern, in denen Englisch als Arbeits- und Verkehrssprache für ausländische Arbeitskräfte ausreicht, sollte für einen Job in Spanien die Landessprache beherrscht werden. Grundlegend ist da natürlich spanisch. Es sollte jedoch nicht vergessen werden, dass einige regionale Dialekte weit verbreitet sind und für die tatsächliche Verständigung vor Ort eine große Rolle spielen können. Zwei der bekannteren Dialekte sind Catalan und das Baskische.

Entsendung oder Jobsuche – was ist der beste Weg?

Aufgrund der europäischen Vernetzung spielt die Art und Weise des Job-Erwerbs in Spanien nur eine nachgeordnete Rolle. Für das Aufnehmen eines Jobs ist eine Entsendung als Expatriate, die Bewerbung von Deutschland aus in einem spanischen Unternehmen oder die Bewerbung und Job-Suche vor Ort mit gleichen rechtlichen und beruflichen Möglichkeiten verbunden.

Eine Ergänzung spielt jedoch eine wichtige Rolle. In Vorbereitung der Suche nach Jobs in Spanien selbst ist zu Beginn des Aufenthalts eine Meldung beim spanischen Arbeitsamt nötig. Man hat nach der Meldung 90 Tage lang Zeit, einen Job vorzuweisen und eine dieser Stellung entsprechende Arbeitserlaubnis zu beantragen. Kann nach 90 Tagen keine Arbeitsstelle vorgewiesen werden, ist die Wiedermeldung vorgeschrieben.

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