Einer der Vorteile der EU-Richtlinien besteht darin, dass Dokumente aus Mitgliedsstaaten oft allgemeingültig sind. Dies betrifft auch den Führerschein. Die Gesetze in Spanien ermöglichen zwar einen Austausch dieses Führerscheins in einen spanischen Führerschein, sehen dies aber nicht als zwingend vor. Solange der Führerschein bereits befristet ist, kann er während der Gültigkeitsdauer weiterhin auch in Spanien genutzt werden.
Ein Führerschein, der ohne Befristung ausgestellt wurde, muss jedoch umgetauscht werden. Die Gesetze in Spanien sehen vor, dass bei einem mehr als zweijährigen Aufenthalt der Führerschein umgetauscht werden muss. Es gilt spanisches Recht. Über die Einzelheiten informiert die spanische Straßenverkehrsbehörde. Im Straßenverkehr sehen die Gesetze in Spanien einige Besonderheiten vor, an die sich Ausländer unbedingt halten sollten. Dazu gehören:
- Abschleppmaßnahmen durch Privatfahrzeuge sind nicht erlaubt.
- Hunde sind anzuschnallen.
- Übernachten im Fahrzeug, auf Parkplätzen oder am Straßenrand ist nicht erlaubt.
- Die Promillegrenze für Privatpersonen, die keine Fahranfänger sind, liegt bei 0,5 Promille oder 0,5 g pro Liter Blut. Darüber sind Bußgelder und Strafen drakonisch.
- Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung möglich (Headsets sind kein Ersatz dafür.)
- Anschnallpflicht auf allen Sitzen.
- Die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 110 km/h.
Die Gesetze in Spanien für den Straßenverkehr sind streng. Insbesondere Fahren unter Einfluss wird hart bestraft und kann zu einem Strafverfahren führen. Es ist anzuraten, sich möglichst genau an die Verkehrsregeln zu halten und sich nicht auf Gewohnheitsrecht zu berufen, weil scheinbar jeder auf eine bestimmte Art fährt oder parkt.