Krankenversicherung – Emirate
Medizinische Versorgung vor Ort
Die medizinische Versorgung in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist je nach Region verschieden. In den Städten kann sie als relativ gut bezeichnet werden, in den ländlichen Gebieten ist sie dagegen nicht immer mit der in Europa zu vergleichen. Deutschsprachige Ärzte gibt es in den Vereinigten Arabischen Emiraten vor allem in den größeren Städten. Die Vereinigten Arabischen Emirate zählen nicht zur Europäischen Union und auch nicht zum europäischen Wirtschaftsraum, weswegen die deutsche Krankenversicherung kaum bis gar nicht für dort erbrachte Leistungen aufkommt. Es wird daher empfohlen, sich bereits im Vorfeld des Arbeitsaufenthaltes in den Vereinigten Arabischen Emiraten um eine ausreichende, weltweit gültige Krankenversicherung zu kümmern. Wer Medikamente benötigt, darf sie unter Umständen nur mit ärztlicher Verordnung einführen. Die persönliche Reiseapotheke ist daher vor Reiseantritt auf bestimmte Medikamente und Inhaltsstoffe zu überprüfen und mit den gesetzlichen Vorschriften zu vergleichen. Hier kann die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate zur Information herangezogen werden.
Auslandskrankenversicherung – Krankenversicherungspflicht in den VAE
Seit 2014 gilt nun in den drei Emiraten Abu Dhabi, Saudi-Arabien und Dubai eine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass Unternehmen in diesen Emiraten verpflichtet sind, ihre Arbeitnehmer mit einer Basiskrankenversicherung auszustatten. Der Arbeitgeber fungiert dabei als Versicherungsnehmer und hat die Versicherungsbeiträge zu zahlen. Diese darf er übrigens nicht an die Arbeitnehmer weiterreichen. Diese Regelung gilt auch für Angestellte sogenannter „Free Zones“. Familienangehörige können in der Basiskrankenversicherung ebenfalls abgesichert werden. Die Kosten hierfür müssen dann jedoch selbst getragen werden. Soll eine Daueraufenthaltsgenehmigung (Visa) beantragt oder verlängert werden, so gilt diese Krankenversicherung je nach Emirat als obligatorische Voraussetzung. In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es ein breites Angebot an privaten Krankenversicherungen, die sich jedoch stark in den Leistungen und den erhobenen Beiträgen unterscheiden. Augen- und zahnärztliche Leistungen sind grundsätzlich nicht im Versicherungsschutz enthalten, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall. In Deutschland sind wir es gewohnt, uns unsere Ärzte frei wählen zu können. In den Vereinigten Arabischen Emiraten ist dies nicht so. Hier müssen die Versicherten zu jenen Ärzten und Apotheken gehen, mit denen die jeweilige Krankenversicherung einen Vertrag abgeschlossen hat. Liegt jedoch ein Notfall vor, so sind Krankenhäuser verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Hiernach erfolgt aber die Überweisung zum Vertragsdienstleister der entsprechenden Krankenversicherung. Hat der Versicherte Vorerkrankungen, so werden anfallende Kosten dafür von der Basiskrankenversicherung in den ersten Monaten der Versicherung nicht übernommen.
Auslandskrankenversicherung – privater Versicherungsschutz für Arbeitsaufenthalte in den VAE
Abhängig davon, ob sich der emiratische Arbeitgeber auf die obligatorische Basiskrankenversicherung beschränkt oder seinen internationalen Arbeitnehmern einen größeren Versicherungsschutz anbietet, ist es zu empfehlen, privat eine zusätzliche Krankenversicherung für die Zeit in den Vereinigten Arabischen Emiraten abzuschließen. Je nachdem, wie lange man in den Vereinigten Arabischen Emiraten arbeiten wird, gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten:
- Reisekrankenversicherung: Krankenversicherungsschutz für bis zu sechs oder acht Wochen pro Jahr
- Auslandskrankenversicherung: für eine Reise, ein Jahr, fünf Jahre oder länger