Pflegeversicherung – Singapur
Wer im Ausland arbeiten möchte, muss viele Dinge beachten. Ein besonders wichtiger Punkt ist die Sozialversicherungspflicht. Speziell erfordert die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Singapur besondere Beachtung. Besteht keine Sozialversicherungspflicht in Deutschland, kann und sollte sie in vielen Fällen freiwillig fortgesetzt werden. Da zwischen Deutschland und Singapur kein Sozialversicherungsabkommen besteht, kann es außerdem zur Doppelversicherung kommen.
Pflegeversicherung bei Entsendung
Die Frage nach der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Singapur ist sehr eng mit der Sozialversicherungspflicht beim Arbeiten im Ausland verbunden. Generell lässt sich sagen, dass Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung besteht, wenn Sozialversicherungspflicht in Deutschland auch beim Arbeiten im Ausland vorliegt. Das ist insbesondere im Falle einer sogenannten Entsendung der Fall. Sie liegt vor, wenn ein in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer:
- Im Auftrag seines Arbeitgebers im Ausland tätig ist
- Dabei weiterhin weisungsgebunden ist
- Der Aufenthalt im Ausland zuvor vertraglich zeitlich befristet wurde
Sind diese Kriterien erfüllt, besteht auch während des Arbeitsauslandsaufenthaltes in Deutschland Sozialversicherungspflicht. Und damit auch Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Singapur. Davon unberührt bleibt aber in jedem Fall die Frage, ob auch im Arbeitsland nach den dort geltenden Gesetzen Sozialversicherungspflicht besteht. Da kein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Singapur besteht, kann es in diesem Fall zu einer Doppelversicherung kommen.
Pflegeversicherung ohne Entsendung
Sind die Kriterien für eine Entsendung nicht erfüllt, besteht in der Regel keine Sozialversicherungspflicht und damit auch keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Singapur. Wer seinen Sozialversicherungsschutz in Deutschland dennoch aufrechterhalten möchte, hat die Möglichkeit, eine Ausnahmevereinbarung zu beantragen.
Alternativ ist es auch möglich, die deutsche Pflegeversicherung beim Arbeiten in Singapur freiwillig fortzuführen. Dies ist auch möglich, wenn bislang eine freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bestanden hat. Eine freiwillige Pflegeversicherung beim Arbeiten in Singapur ist immer dann sinnvoll, wenn während der Auslandstätigkeit keine Sozialversicherungspflicht in Deutschland mehr besteht, eine Rückkehr zu einem späteren Zeitpunkt aber geplant oder nicht ausgeschlossen ist. Durch die freiwillige Pflegeversicherung beim Arbeiten in Singapur lassen sich Vorversicherungszeiten erfüllen, die im Bedarfsfall für bestimmte Leistungsansprüche erforderlich sind.
Individuelle Beratung
Zur verbindlichen Klärung der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Singapur ist eine individuelle Beratung unerlässlich. Aufgrund zahlreicher relevanter Faktoren kann es im Einzelfall zu Abweichungen kommen. Auch die Bedeutung und die Auswirkungen einer Doppelversicherung lassen sich nur im Einzelfall verbindlich klären. Dabei lassen sich auch eventuelle Lücken im Versicherungsschutz aufspüren. Solche Lücken lassen sich anschließend passgenau und effektiv mit privaten Versicherungsangeboten schließen.