Berufsunfähigkeitsversicherung – Schweden
Mit einem beruflichen Aufenthalt in Schweden sind immer auch umfangreiche Vorbereitungen verbunden. Ein besonders wichtiger Punkt ist dabei die Anpassung des Versicherungsschutzes. Dass der Krankenversicherungsschutz auf jeden Fall ohne Einschränkungen bestehen sollte, ist den meisten Personen klar. Anders sieht es oft bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Schweden aus. Wie die Krankenversicherung sollte aber auch dieser Versicherungsschutz vor dem Aufenthalt im Ausland geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Wer sich noch nicht gegen Berufsunfähigkeit abgesichert hat, sollte die Vorbereitungen auf den Auslandsaufenthalt nutzen und diese Lücke schließen.
Berufsunfähigkeitsversicherung – ein absolutes Muss
Experten weisen regelmäßig darauf hin, dass neben der obligatorischen Krankenversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung die Absicherung ist, über die jeder Berufstätige verfügen sollte. Diese Einschätzung ist durchaus berechtigt. Wird eine Person in Folge einer schweren physischen oder psychischen Erkrankung oder auch in Folge eines Unfalls unfähig, den bisherigen Beruf auszuüben, verliert sie damit auch ihr Einkommen.
Einen Ausgleich etwa über die gesetzliche Sozialversicherung gibt es nicht mehr. Eine Ausnahme gilt lediglich für Personen, die vor 1961 geboren sind. Die Konsequenz für viele Betroffene: Es droht ein Verlust des gewohnten Lebensstandards und nicht selten ist sogar die Existenz akut bedroht. Dafür, dass dieser Fall nicht eintritt, sorgt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt dem Versicherten im Versicherungsfall eine regelmäßige Rente, die den Einkommensverlust angemessen ausgleicht.
Weil Berufsunfähigkeit immer und überall eintreten kann, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Schweden ebenso gegeben sein wie in Deutschland. Damit das auch tatsächlich gewährleistet ist, sind sowohl bei einem Neuabschluss wie auch bei einem bestehenden Vertrag immer einige Punkte besonders zu beachten.
Worauf ist zu achten?
Wer sich dafür entschließt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zum Arbeiten in Schweden abzuschließen, sollte dabei grundsätzlich erst mal die gleichen Punkte beachten, die beim Abschluss einer solchen Versicherung grundsätzlich immer zu beachten sind. So gilt zum Beispiel, dass:
- Die Deckungssummen bzw. die Höhe der Rentenzahlungen an die tatsächlichen Einkommensverhältnisse angepasst sein sollte
- Bestimmte Risiken auf Verlangen der Versicherung wahrheitsgemäß anzugeben sind (z. B. Risiko-Sportarten, Rauchen oder gesundheitliche Probleme etc.)
- Das abgesicherte Berufsbild den tatsächlichen Verhältnissen entspricht
Speziell für die Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Schweden sollte ein weiterer entscheidender Punkt gewährleistet sein: Der Versicherungsschutz sollte außerhalb Deutschlands, also in Schweden, gegeben sein. Das ist bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung keineswegs selbstverständlich und vor allem vom Anbieter und Vertrag abhängig. So kann der Schutz zum Beispiel deutschland-, europa- oder sogar weltweit gelten.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Um die Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Schweden sicherzustellen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Abschluss eines neuen Vertrages in Deutschland, der auch beim Arbeiten in Schweden und über den Auslandsaufenthalt hinaus in Deutschland den gewünschten Schutz sicherstellt
- Abschluss eines Vertrages im Zielland, evtl. nur für die Dauer des Aufenthaltes
- Einschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzoption in eine Renten- oder Lebensversicherung
Welche dieser Optionen im Einzelfall wirklich sinnvoll ist und infrage kommt, ist maßgeblich von den persönlichen Verhältnissen abhängig. Zum Beispiel davon:
- Welcher Versicherungsschutz bereits gegeben ist und welche Anpassungsmöglichkeiten bestehen
- Für welche Dauer der Auslandsaufenthalt geplant ist
- Ob eine Rückkehr nach Deutschland überhaupt vorgesehen ist
- etc.
Bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen
Wer bereits über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, sollte zum Arbeiten in Schweden prüfen, ob sich der Schutz auch auf das Ausland erstreckt. Dies kann, muss aber nicht der Fall sein! Ist der Schutz durch die Berufsunfähigkeitsversicherung beim Arbeiten in Schweden noch nicht gegeben, ist zu prüfen, ob der Vertrag entsprechend angepasst werden kann. Das gilt ebenso für die abgesicherte Dauer eines Auslandsaufenthaltes. Je nach Vertrag erstreckt sich ein Auslandsschutz nur auf kürzere Aufenthalte im Ausland wie Urlaub oder Dienstreisen. Ist eine Anpassung des Vertrages nicht möglich, kann es sinnvoll sein, den Vertrag ruhen zu lassen (sofern möglich) und für den Aufenthalt im Ausland anderweitig für Absicherung zu sorgen. Den bestehenden Vertrag vollständig zu kündigen, um sich komplett neu zu versichern, stellt in der Regel nur die letzte Option dar.