Gesetze in China müssen manchmal durch Kreativität die Probleme lösen, die das politische System und die rechtlichen Regelungen im Zivilrecht mit sich bringen. Gerade beim Immobilienkauf und dem Sachenrecht ist dies auffällig, denn eigentlich soll kein Grundeigentum in Privathand geschaffen werden. Eine Lösung wurde rechtlich dennoch gefunden.
- Wenn Sie eine Immobilie erwerben, erwerben Sie das Nutzungsrecht am Grundstück. Es ist auf viele Jahrzehnte angelegt und entspricht am ehesten der deutschen Erbpacht.
- Die Immobilie muss von Ihnen selbst genutzt werden.
Sie werden nicht zum Grundeigentümer, können aber aufgrund der Dauer des Nutzungsrechts wirklich langfristig wie ein Hauseigentümer agieren. Zusätzlich haben Sie einen Anspruch auf die Erneuerung dieses Nutzungsrechts. Beachten Sie jedoch die Vorschriften für Ausländer, denn die Gesetze in China sehen im Allgemeinen vor, dass Sie nur eine Immobilie und auch nur zur eigenen Verwendung unter Ihrem Namen erwerben können.