Sozialversicherung – Australien

Wer zum Arbeiten nach Australien geht, kann wertvolle Erfahrungen sammeln, mit denen sich die eigene Karriere später erfolgreich voranbringen lässt. Bei allen Vorteilen und Chancen, die ein Auslandsaufenthalt bietet, gibt es immer auch zahlreiche Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Ein besonderes Augenmerk sollte zum Beispiel beim Arbeiten in Australien der Sozialversicherung gelten. Anders als zum Beispiel innerhalb der EU gilt es im Zusammenhang mit der Sozialversicherung einige Punkte besonders zu beachten. Gerade der Schutz durch die Krankenversicherung sollte in jedem Fall gegeben sein.

Sozialversicherung

Beim Arbeiten in Australien stellt die Sozialversicherung einen etwas heiklen Punkt dar. Das liegt daran, dass Sozialversicherungsrecht grundsätzlich dem Territorialprinzip unterliegt. Das heißt, wer in Australien arbeitet, unterliegt grundsätzlich erst einmal dem australischen Sozialversicherungsrecht. Unabhängig davon, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat oder wo der Arbeitnehmer lebt. Unter Umständen kann es dadurch vorkommen, dass eine Person, die zum Arbeiten nach Australien geht, sowohl in Deutschland als auch in Australien sozialversicherungspflichtig ist. Um eine solche Doppelversicherung auszuschließen, hat Deutschland mit Australien ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Es unterbindet Doppelversicherung oder auch Versicherungslücken. Im Gegensatz zu den Staaten der EU oder der EWR gilt das deutsch-australische Sozialversicherungsabkommen ausschließlich für den Rentenversicherungszweig. In anderen Zweigen der Sozialversicherung kann es daher unter Umständen dennoch zu einer Doppelversicherung kommen.

Sozialversicherung abhängig von Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer

Im Zusammenhang mit der Sozialversicherung beim Arbeiten in Australien spielt die Form der Beschäftigung eine entscheidende Rolle.
Wer sich zum Beispiel in Australien einen Job sucht, unterliegt wie jeder andere Arbeitnehmer dort dem australischen Sozialversicherungsrecht.
Anders verhält es sich, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses in Deutschland im Auftrag seines Arbeitgebers zum Arbeiten nach Australien geht.  In diesem Fall liegt häufig eine Entsendung vor und der Arbeitnehmer ist in vollem Umfang in Deutschland sozialversicherungspflichtig – mit allen verbundenen Pflichten und Rechten. Voraussetzung für eine Entsendung ist unter anderem, dass der Arbeitnehmer:

  • Im Auftrag des Arbeitgebers für dessen Rechnung arbeitet
  • die Beschäftigung im Ausland maximal 48 Monate ausführt
  • eine Tätigkeit ausübt, die dem Geschäftsfeld des Arbeitgebers in Deutschland entspricht

Wichtig ist dabei, dass die Dauer der Beschäftigung im Ausland von vornherein vertraglich festgelegt sein muss. Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung nicht erfüllt und möchte der Arbeitnehmer dennoch beim Arbeiten in Australien dem Sozialversicherungsrecht in Deutschland unterliegen, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmevereinbarung zu treffen. Diese ist vom Antragsteller zu begründen. Sowohl die australische als auch die deutsche Seite müssen dem Antrag zustimmen.

Regelungen zur Sozialversicherung – Krankenversicherung

Von zentraler Bedeutung beim Arbeiten in Australien bezüglich der Sozialversicherung ist in jedem Fall die Krankenversicherung. Wer etwa im Rahmen einer Entsendung in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, hat auch im Ausland Anspruch auf Leistungen. Weil aber nicht alle im Ausland in Anspruch genommenen medizinischen Leistungen in jedem Fall übernommen werden, kommt es für die Versicherten im Bedarfsfall immer wieder zu Problemen. Nicht selten in Form von hohen Kosten, die der Versicherte später selber tragen muss.

Um solche Probleme von vornherein auszuschließen, sollten Arbeitnehmer, bevor sie in Australien arbeiten:

  1. Ihren Krankenversicherungsschutz genau individuell prüfen lassen
  2. Gegebenenfalls eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung abschließen.