EU-Kommission überarbeitet Regelungen für soziale Sicherheit

Im Dezember 2016 hat die Europäische Kommission überarbeitete Koordinierungsregeln für die soziale Sicherheit innerhalb der EU vorgelegt. Damit Bürgerinnen und Bürger, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat arbeiten, sozial abgesichert sind, gibt die EU bestimmte Regelungen vor.

EU-Staaten regeln Sozialversicherung auf nationaler Ebene

Grundsätzlich sind die nationalen Behörden der EU-Länder für Sozialversicherungen wie Kranken-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung verantwortlich. Nach Angaben der EU-Kommission sind die sozialen Strukturen in den einzelnen Mitgliedsländern sehr unterschiedlich. Das Koordinierungssystem soll festlegen, welches nationale System gilt, wenn ein EU-Bürger oder eine EU-Bürgerin in einem anderen Mitgliedsstaat lebt und arbeitet. Wichtig ist, dass bei Grenzüberschreitung eine soziale Absicherung vorhanden ist und es nicht zu doppelten Sicherungen kommt.

EU legt bestimmte Grundsätze fest

Die EU-Kommission sieht vor, dass jede Person nur den Schutz eines Sozialsystems genießt und nur in einem Land Beiträge entrichten muss. Kommt es zu einem Anspruch aus der Sozialversicherung, muss das Land, in dem der Beitrag gezahlt wird, Leistungen erbringen. Dabei hat die Person, die in einem anderen EU-Land lebt und arbeitet, Anspruch auf die dieselbe Behandlung wie ein Staatsangehöriger des Landes. Bei einer Leistungsbeantragung werden die Zeiten angerechnet, in denen die Person Beiträge in einem anderen EU-Land entrichtet hat. Besteht ein Anspruch auf eine Leistung, kann diese grundsätzlich auch in einem anderen Mitgliedsstaat bezogen werden. Einer Pressemitteilung der EU-Kommission zufolge haben alle Personen, die sich vorübergehend in einem anderen EU-Staat aufhalten, oder sich dauerhaft dort niederlassen, Anspruch auf eine Behandlung nach den festgelegten Grundsätzen. So gelten die Regelungen beispielsweise für Touristen, Grenzgänger, Arbeitssuchende oder Rentner.

Faire Bedingungen bei der Arbeitsmobilität

Mit der Überarbeitung der bereits bestehenden Regelungen will die EU-Kommission für faire Bedingungen bei der Arbeitsmobilität sorgen. Unter anderem wurden Anpassungen beim Bezug von Arbeits- und Pflegeleistungen vorgenommen. Auch die soziale Absicherung von entsandten Arbeitnehmern wurde mit der Überarbeitung gestärkt. Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass nationale Behörden die Möglichkeit haben, den Sozialversicherungsstatus von Expatriates zur prüfen.

Die EU-Kommission legt ihren Vorschlag dem Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten vor, auf dieser Basis soll eine Einigung erfolgen. Mit einer Verordnung sollen die neuen Regelungen umgesetzt werden.