Work and Travel – Malaysia

Work and Travel in Malaysia – Wie am besten?

Die Bedingungen für einen Work and Travel Aufenthalt in Malaysia unterliegen weitreichenden Beschränkungen. Ein klassisches Work and Travel Abkommen zwischen Deutschland und Malaysia besteht nicht. Malaysia selbst bietet für die für einen Work and Travel nötige Aufenthalts- und Reiseerlaubnis im Rahmen der Visumsvergabe nicht an. Mit dem klassischen Touristenvisum ist eine Arbeitsaufnahme nicht möglich.
Arbeiten in Malaysia – geht das?
Ja. Den Erfordernissen eines Work and Travel-Aufenthalts am nächsten kommt der sog. Visitor’s Pass. Er wird an Arbeitstätige vergeben, die im Rahmen von Haushaltstätigkeiten oder Arbeiten in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Auch für einfache Tätigkeiten in einem Produktionsunternehmen u.ä. wird diese Form der Aufenthaltsgenehmigung vergeben. Ein solches Engagement wird in der Regel im Vorfeld von Deutschland aus geplant und vereinbart. Das Visum gilt dann für die Dauer der vereinbarten Tätigkeit. Das schränkt die Reisemöglichkeiten mit zusätzlicher Job-Tätigkeit zwar stark ein, ermöglicht aber einen Aufenthalt, der bspw. in Kombination mit einem Touristenvisum (das nicht zur Arbeit berechtigt) einen längerfristigen Landesaufenthalt ermöglichen kann.
Hinweis: Die Regelungen zur Visumsvergabe und zu den einzelnen Verlängerungs- und Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Visa ändern sich von Zeit zu Zeit. Für die Planung sollten unbedingt im Vorfeld die aktuellen Regelungen und Informationen dazu geprüft werden. In der Regel müssen für die Beantragung auch verschiedene Dokumente vorgelegt werden.
Informationen dazu finden Sie u.a. beim Ministerium für Einwanderung und bei der malaysischen Botschaft in Berlin.

Welche Jobs sind in Malaysia beliebt?

Neben einfachen Tätigkeiten wie oben beschrieben, die jedoch im Vorfeld geplant werden müssen und auch nicht während des Aufenthalts in Malaysia ohne Weiteres gewechselt werden können, sind Arbeiten in Freiwilligenorganisationen möglich. Nicht jede Organisation bietet diese Arbeiten an und nicht alle Angebote sind von Dauer. Die verschiedenen Engagements müssen zwischen der malaysischen Regierung und der jeweiligen Organisation abgestimmt werden und sind vor diesem Hintergrund nicht dauerhaft oder ununterbrochen verfügbar.

Freiwilligenarbeit in Naturschutzorganisationen
Verbreitet ist die Freiwilligenarbeit in Naturschutzorganisationen. Hier übernimmt die Organisation Unterstützung bei der Beantragung des richtigen Visums und gibt eine Aufenthaltsbegrünung für die Erteilung der entsprechenden Aufenthaltsgenehmigung ab. In den meisten Fällen sind die Naturschutzorganisationen auf Borneo, dem östlichen Teil Malaysias, auf der anderen Landseite des Chinesischen Meers, tätig. Der bedrohte Urwald mit seinen mannigfaltigen Tierarten ist aufgrund seiner permanenten Bedrohung durch Umwelteinflüsse und menschliche Interessen ein zentraler Tätigkeitsort für internationale und nationale Naturschutzorganisationen. Die Stellenverfügbarkeit ist jedoch nicht immer konstant. Bewerbungen sollten frühzeitig abgegeben werden, denn häufig müssen längere Wartezeiten eingeplant werden. Zum einen müssen Stellen frei sein, die einzelnen Projekte müssen verfügbar sein und die Einreiseformalitäten nehmen ebenfalls Zeit in Anspruch.

Arbeit in der Entwicklungshilfe
Verschiedene Organisationen bieten Arbeiten in der Entwicklungs- und Flüchtlingshilfe an. Organisatorisch sind die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen ähnlich denen der Naturschutzorganisationen geregelt. Der Tätigkeitsbereich liegt jedoch eher im Nordwesten des Landes und im Südosten auf Borneo entlang der malaysisch-indonesischen Grenze. Die Arbeit hängt weniger mit klassischen Vorstellungen des Work and Travel zusammen. Meist wird sie in Form von Freiwilligenjahren oder Praktika organisiert oder ist für Studierende eine Grundlage, internationale Erfahrungen zu sammeln. International haben sich verschiedene Reiseanbieter auf die Vermittlung von Freiwilligenstellen spezialisiert. Sie organisieren bei Bedarf auch Flüge und Unterkünfte und helfen bei der stimmigen Vorbereitung auf die Einreisebestimmungen für Malaysia.

Welche Versicherungen braucht man?

Gelingt die Arbeitsaufnahme in Malaysia, braucht man bestimmte Versicherungen, die auch einen Work and Travel Aufenthalt absichern.
Als wichtigste Form gilt hier die Auslandskrankenversicherung. Die in Deutschland bestehende gesetzliche Krankenversicherung oder eine mitlaufende Familienversicherung gelten in Malaysia nicht. Auch unterscheidet sich das Gesundheitssystem und viele Leistungen müssen direkt bezahlt werden. Das gilt nicht unbedingt für Krankenhausaufenthalte, aber für Arztbesuche und die Behandlung leichter Krankheiten.

Die Auslandskrankenversicherung sollte folgende Eckpunkte mindestens abdecken:

  • Gültigkeit über die gesamte Aufenthaltsdauer

  • Verlängerbarkeit von vor Ort aus

  • Übernahme von Zahnarzt- und Unfallfolgekosten

  • Transportkostenübernahme, falls eine Rückführung nach Deutschland nötig wird

Nicht alle Versicherer bieten zu günstigen Preisen alle Leistungen an. Ggf. kann es nützlich sein, fehlende Leistungen über eine zusätzliche Versicherung auszugleichen. Häufig trifft diese Möglichkeit auf die Absicherung von Zahnarztkosten zu und auf die Absicherung von Unfällen. Hier kann besonders eine separate Unfallversicherung noch mehr Leistungen einschließen, die auch eine finanzielle Absicherung bei schwerwiegenderer Schädigung leistet.

Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist nicht nur im Work and Travel zu empfehlen, aber besonders natürlich bei Aufenthalten im Ausland. Sie kann dabei im Zusammenhang mit aufgenommenen Arbeitstätigkeiten Einschränkungen aufweisen. Informieren Sie sich unbedingt vorher, ob Ihre Haftpflichtversicherung international gilt und wie Sie ggf. eine Arbeitstätigkeit zusätzlich absichern können. Denn nicht immer sind Versicherungsleistungen im Ausland in den Konditionen vergleichbar mit deutschen Absicherungsleistungen. Bestimmte Versicherer haben sich auf die Absicherung von Arbeitstätigkeiten im Ausland spezialisiert.