Work and Travel – Singapur

Arbeiten in Singapur – Wo am besten?

Der Stadtstaat Singapur liegt an der Südspitze von Malaysias westlicher Insel. Zu Singapur gehören kleinere Inseln in unmittelbarer Nähe zum Festland. Das macht den Aufenthalt in dem Stadtstaat auch zum Zentrum für Work and Travel. Neben gezielten Praktika, die meist von Deutschland aus vereinbart werden und zu denen das Working Holiday Visum ebenfalls berechtigt, sind die beliebtesten Arbeitsmöglichkeiten im Hotelgewerbe und in der Gastronomie zu finden. Wenn der Work and Travel-Aufenthalt über eine Organisation geplant wurde, sind meist einzelne Arbeitsstellen vereinbart. Die kann man aber auch selber finden. Eine Recherche im Internet zeigt viele Jobbörsen für zeitlich begrenzte Jobs in Singapur. Trotzdem sollte die Reise auch vorab gut geplant und verlässlich organisiert angegangen werden. Das fängt mit der Bewerbung auf den Working Holiday Pass an, dessen Vergabe auf einige tausend pro Jahr begrenzt ist. Auch die Kosten für das tägliche Leben sollten nicht unterschätzt werden. Singapur gehört zu einer der teuersten Städte weltweit. Auch das macht eine auch finanzielle Planung im Vorfeld besonders wichtig.

Welche Versicherungen braucht man?

In Singapur gilt die deutsche Krankenversicherung nicht. Leistungen zur Sozialversicherung können je nach Art der Arbeitstätigkeit angerechnet werden oder bleiben unberücksichtigt. Auch die Absicherung im Haftpflichtbereich und für die Erstattung von Kosten nach Unfällen sollten unbedingt im Zusammenhang mit dem Work and Travel-Aufenthalt geprüft werden. Spezielle Versicherungsformen und -Angebote haben sich dafür etabliert. Aber die Prüfung sollte jeder für sich selbst durchführen, denn die Versicherungsfrage ist in vielen Fällen individuell.

Allgemein gilt jedoch die Notwendigkeit einer Auslandskrankenversicherung. In Singapur ist das Gesundheitssystem anders als in Deutschland geregelt. Viele Leistungen müssen selbst beglichen werden. Besonders schwerere Erkrankungen oder Krankenhausaufenthalte müssen vor diesem Hintergrund eine ausreichende Absicherung erfahren.

Für die Auslandskrankenversicherung sollte gelten:

  • Gültigkeit über den gesamten Zeitraum des Aufenthalts (bei geplanter Reiseverlängerung sollte auch auf eventuelle Möglichkeiten einer Verlängerung vom Ausland aus geachtet werden)
  • Leistungen auf für Zahnbehandlungen und Unfallkosten
  • Einschluss von Rücktransportkosten, ggf. über einen Schutzbrief und ggf. auch für den Fall der nicht ausdrücklichen medizinischen Notwendigkeit hinaus
  • Klärung von Selbstbehalten oder Eigenanteilen bei den Behandlungskosten
  • je nach individueller Situation weitere spezielle Einschlüsse.

Absicherung der gesetzlichen Haftpflicht

Auch im Ausland haftet man für Schäden, die man selbst verursacht. Am Arbeitsplatz sollte dafür der Arbeitgeber die Haftung übernehmen. Für den Reiseanteil liegt sie in der Regel jedoch beim Traveller selbst. Dafür muss geprüft werden:

  • Gilt die persönliche Haftpflichtversicherung auch im Ausland und für den Fall eines Streits bei einem Schaden an der Arbeitsstelle?
  • Übernimmt die Versicherung auch für Schadenfälle im Ausland die Prüfung der Haftungsfrage?
  • Reicht die Versicherungssumme für die durchschnittliche Schadensumme im Gastland aus?

Unfall- und Reiseversicherung

Je nach Gestaltung der Auslandskrankenversicherung und nach den persönlichen Ansprüchen an die eigene Absicherung sollte der Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung geprüft werden. Während die Krankenkasse die direkten Behandlungskosten nach einem Unfall trägt, leistet die Unfallversicherung einen wichtigen Beitrag für die Nachsorge und auch für die finanzielle Unterstützung bei längerer Genesungsphase oder bleibenden Einschränkungen.

Die Reiseversicherungen mit Absicherung von Gepäckteilen und dem Reiseweg, ggf. auch Reisekosten u.a.m., sollte ebenfalls geprüft werden. Sie wird häufig im Paket mit anderen Angeboten bereitgestellt, kann aber auch separat abgeschlossen werden.

Brauche ich ein Visum für Work and Travel in Singapur?

Zwischen Deutschland und Singapur besteht ein Working Holiday-Abkommen. Es sichert deutschen Work and Travel-Reisenden bestimmte Vorteile bei der Suche nach Arbeit in Singapur, ohne umfangeiche Beantragung einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltsgenehmigung. Für die Einreise zum Work and Travel stellt Singapur ein spezielles Visum zur Verfügung. Es wird von Deutschland aus beantragt und gilt ab der Einreise für 7 Monate, mindestens muss es für 2 Monate ausgestellt sein. Das Visum heißt Working Holiday Pass und ermöglicht den Aufenthalt für ein Praktikum oder einen bezahlten Job in Singapur.

Nicht jeder ist berechtigt, ein Work and Travel Visum für Singapur zu beantragen. Im Kern wendet es sich an junge Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren, die studieren oder ihr Studium gerade beendet haben. Sie sollen mit dem Visum in die Lage versetzt werden, die Stadt in einem ausgedehnten Urlaub und Reise-Aufenthalt kennenzulernen. Der Arbeitsanteil darf dabei innerhalb der Gültigkeit des Visums längstens 6 Monate betragen. Das soll sicherstellen, dass ein ausreichender Reiseanteil in die Planungen eingewoben ist. Damit kann der Work and Travel-Aufenthalt im klassischen Sinn mit einem schmaleren Reisebudget in Angriff genommen werden. In der Regel wird die Arbeitszeit so geplant, dass alle anfallenden Kosten vor Ort mit den erzielten Einkünften bestritten werden können. Inwieweit das möglich ist, hängt natürlich stark von der konkreten Arbeitssituation ab.
Wichtig: Als Voraussetzung für die Erteilung eines Visums muss neben der Studienvoraussetzung auch der Nachweis erbracht werden, dass man selbst aus eigenen Mitteln in Singapur leben könnte und auch die Kosten für den Rückflug gesichert sind.

Hinweis: Der Working Holiday Pass gilt nur und ausschließlich für den Aufenthalt in Singapur und berechtigt auch nur dort zur Aufnahme einer Arbeitstätigkeit. Ein Abstecher ins benachbarte Malaysia bietet sich bei einem längeren Aufenthalt vor Ort an. Dafür muss jedoch ein eigenes Einreisevisum für Malaysia beantragt werden. Das geht auch vor Ort. Dabei sollte aber unbedingt die Wiedereinreise nach Singapur geklärt werden, damit es bei der Rückkehr keine Unstimmigkeiten über den weiteren Verlauf des Work and Travel in Singapur gibt.

Je nach persönlicher Situation lassen sich aneinander anschließend verschiedene Work and Travel-Visa kombinieren. Hier gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. So zum Beispiel, dass für die Gültigkeit des Visums bei der Einreise in bestimmte Länder auch das jeweilige Land eine Rolle spielt, von dem aus der Traveller einreisen möchte. Ggf. darf das nur Deutschland oder anderes EU-Land sein. Eine kombinierte Reise sollte idealerweise mit einem spezialisierten Reisebüro oder einer entsprechenden Organisation geplant werden, um Schwierigkeiten bei der Aus- und Einreise zu verhindern. Auch die Kombination von Touristen- und Working Holiday-Visum in unmittelbarer zeitlicher Folge obliegt meist der Bewertung durch die örtlichen Behörden oder ist von vornherein eingeschränkt.