Sozialversicherung – Südafrika

Wer sich zum Arbeiten in Südafrika entscheidet, kann viele neue Erfahrungen sammeln. Nach einer Rückkehr in die Heimat sind diese neugewonnen Erfahrungen Gold wert und bringen die Karriere ein gutes Stück voran. Neben neuen Erfahrungen gibt es aber immer auch Herausforderungen, die nicht beruflicher Natur sind. Vielmehr gilt es organisatorische und bürokratische Hürden zu nehmen. Eine solche Hürde stellt zum Beispiel beim Arbeiten in Südafrika die Sozialversicherung dar.

Sozialversicherung

Auch wenn das deutsche Sozialversicherungssystem nicht immer sehr geschätzt ist, bietet es doch in vielen Bereichen einen wichtigen Schutz. Der Sozialversicherung sollte daher auch beim Arbeiten in Südafrika ein besonderes Augenmerk gelten. Wichtig ist dabei, dass die Sozialversicherung grundsätzlich dem Territorialprinzip unterliegt. Wer also in Südafrika arbeitet, unterliegt den dortigen Regeln und Bestimmungen. Je nach Arbeitssituation kann jedoch auch in Deutschland weiterhin Sozialversicherungspflicht bestehen. In diesen Fällen kann es zu einer Doppelversicherung kommen. Die Betroffenen sind dann sowohl in Deutschland als auch in Südafrika sozialversicherungspflichtig.

Sozialversicherung abhängig von Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer

Für das Arbeiten in Südafrika gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit besteht darin, sich in Südafrika bei einem dort ansässigen Unternehmen eine Arbeit zu suchen. In diesem Fall unterliegen die Arbeitnehmer üblicherweise ausschließlich dem südafrikanischen Sozialversicherungssystem. Anders verhält es sich, wenn Personen nur vorübergehend, insbesondere im Auftrag ihres Arbeitgebers in Südafrika arbeiten. In diesen Fällen liegt häufig eine Entsendung vor. Ist dies der Fall, bleiben die Arbeitnehmer in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Sie zahlen Sozialversicherungsabgaben, haben aber im Bedarfsfall auch Anspruch auf Sozialleistungen. Entscheidende Voraussetzungen für eine Entsendung sind:

  • Das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland bleibt auch beim Arbeiten in Südafrika vollständig bestehen
  • Der Arbeitnehmer bleibt soweit möglich in das Unternehmen eingegliedert. Er bleibt zum Beispiel weisungsgebunden und erhält seinen Lohn weiterhin aus Deutschland etc.
  • Der Auslandsaufenthalt ist von Anfang an per Vertrag zeitlich begrenzt. Infrage kommen dabei sowohl eine bestimmte Zeitspanne als auch der Abschluss einer bestimmten Aufgabe

Sind die Voraussetzungen für eine Entsendung gegeben, ist damit lediglich die Sozialversicherung in Deutschland geklärt. Die Sozialversicherung im Zielland bleibt davon unberührt. Es kann also durchaus zu einer Doppelversicherung kommen. Allerdings nur in einigen Teilen der Sozialversicherung, da das Sozialversicherungssystem in Südafrika längst nicht so umfangreich ist wie in Deutschland. Eine gesetzliche Krankenversicherung wie in Deutschland gibt es zum Beispiel gar nicht.

Regelungen zur Sozialversicherung – Krankenversicherung

Weil es in Südafrika kein vergleichbares gesetzliches Krankenversicherungssystem gibt, sollte beim Arbeiten in Südafrika ein angemessener Versicherungsschutz sichergestellt sein. Zwar ist das südafrikanische Gesundheitssystem grundsätzlich kostenlos. Es deckt jedoch nur eine Grundversorgung ab. Wer eine darüber hinausgehende Behandlung benötigt, muss die Kosten in der Regel selber tragen.

Wer in Deutschland auch während er in Südafrika arbeitet, gesetzlich krankenversichert ist, kann auch im Ausland Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen. Allerdings erst im Nachhinein. Das heißt, die Versicherten müssen in Vorleistung gehen. Nach der Behandlung können die Krankenversicherungen die Kosten erstatten. Weil die Kosten im Ausland aber nicht uneingeschränkt übernommen werden, kommt es immer wieder vor, dass mitunter sehr große Teile der Kosten nicht übernommen werden – die Versicherten bleiben auf den Kosten sitzen.

Auch wer in Deutschland privat versichert ist, sollte die Leistungen seiner Versicherung beim Arbeiten in Südafrika sehr genau prüfen. Private Versicherungstarife schließen Leistungen insbesondere im nicht-europäischen Ausland in der Regel aus oder gewähren sie nur für einen sehr kurzen Zeitraum. Aus diesem Grund sollten privat wie gesetzlich Versicherte beim Arbeiten in Südafrika auf jeden Fall eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen. Sie deckt nicht nur anfallende Behandlungskosten ab, sondern enthält üblicherweise auch durchaus angebrachte Leistungen wie zum Beispiel Krankenrücktransporte.