Sozialversicherung – Thailand

Ein Auslandsaufenthalt gilt heute in vielen Branchen und Berufszweigen als völlig selbstverständlich. Wer noch keine Auslandserfahrungen gesammelt hat, kann mit einem Aufenthalt im Ausland den entscheidenden Schritt auf die nächste Stufe der Karriereleiter machen. Das gilt zum Beispiel auch für das Arbeiten in Thailand. Für den Erfolg eines Auslandsaufenthaltes spielt es keine Rolle, ob der Schritt aus eigenen Stücken oder im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses erfolgt. Neben vielen Vorteilen bringt eine Auslandstätigkeit aber immer auch einige Herausforderungen mit sich. So sollte beim Arbeiten in Thailand die Sozialversicherung besonders berücksichtigt werden.

Sozialversicherung

Die Klärung der Sozialversicherung sollte beim Arbeiten in Thailand an erster Stelle stehen. Insbesondere deshalb, weil die Sozialversicherung einen essenziellen Versicherungsschutz darstellt, der auch im Ausland gegeben sein sollte. Im Zusammenhang mit der Sozialversicherung gilt das Territorialprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass Personen, die in einem Staat arbeiten, den dort geltenden Gesetzen und Verordnungen zur Sozialversicherung unterliegen. So gelten beim Arbeiten in Thailand erst einmal die thailändischen Sozialversicherungsgesetze.
Je nach Form der Beschäftigung im Ausland kann aber zusätzlich zur thailändischen Sozialversicherung auch Versicherungspflicht in Deutschland bestehen. Da Deutschland mit Thailand anders als mit anderen Staaten kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, kommt es in diesem Fall zu einer Doppelversicherung.

Sozialversicherung abhängig von Beschäftigungsart und Beschäftigungsdauer

Zur Klärung der Sozialversicherung beim Arbeiten in Thailand ist die Form der Beschäftigung von entscheidender Bedeutung. Wer dauerhaft in Thailand arbeiten möchte, unterliegt in der Regel der thailändischen Sozialversicherung. Das gilt in jedem Fall, wenn ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Unternehmen in Thailand geschlossen wird.
Anders verhält es sich in vielen Fällen, wenn ein Arbeitnehmer im Auftrag seines Arbeitgebers zum Arbeiten in Thailand tätig wird. In diesem Fall liegt häufig eine Entsendung vor und es gilt die deutsche Sozialversicherungspflicht. Der Betroffene führt also regulär seine Sozialversicherungsabgaben in Deutschland ab und hat damit grundsätzlich auch Anspruch auf Leistungen. Entscheidende Kriterien für eine Entsendung sind:

  1. Das Beschäftigungsverhältnis bleibt auch während der Tätigkeit im Ausland weiterhin bestehen
  2. Der Arbeitnehmer, der im Auftrag und zur Rechnung seines Arbeitgebers zum Arbeiten nach Thailand geht, bleibt soweit möglich in das Unternehmen eingegliedert (er bleibt weisungsgebunden, erhält seinen Lohn aus Deutschland etc.)
  3. Der Auslandsaufenthalt ist von vornherein zeitlich befristet

Ob die Kriterien für eine Entsendung erfüllt sind, prüfen die zuständigen Stellen der Sozialversicherung.

Regelungen zur Sozialversicherung – Krankenversicherung

Das thailändische Sozialversicherungssystem ist im Vergleich zum Deutschen nicht sehr leistungsstark. So sind die Leistungen der thailändischen Krankenversicherung auf umgerechnet etwa 450 Euro im Monat beschränkt. Zwar hat, wer beim Arbeiten in Thailand der Sozialversicherung in Deutschland angehört, auch im Ausland Anspruch auf Leistungen der deutschen Krankenkasse. Allerdings längst nicht in unbeschränktem Maße. Außerdem werden entstandene Kosten grundsätzlich erst im Nachhinein erstattet, – wenn überhaupt. Immer wieder kommt es vor, dass Krankenkassen Kosten im Ausland nicht übernehmen und die Versicherten hohe Kosten selber tragen müssen. Aber auch wer privat versichert ist, sollte sich genau informieren, ob seine Versicherung im Ausland Leistungen erbringt. Das ist häufig nämlich nicht oder nur für einen kurzen Zeitraum der Fall. Sowohl für privat wie auch für gesetzlich Versicherter empfiehlt es sich daher, für das Arbeiten in Thailand eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Neben einer umfangreichen Kostenübernahme im Krankheitsfall beinhaltet sie in der Regel empfehlenswerte Leistungen wie zum Beispiel einen Krankenrücktransport.

Zur Sozialversicherung individuell beraten lassen

Beim Arbeiten in Thailand spielt die Sozialversicherung eine entscheidende Rolle. Vor der Abreise sollte daher in jedem Fall genau geklärt werden:

  • Welche Versicherungspflicht besteht
  • Welcher Leistungsanspruch sich daraus ergibt
  • Wo Lücken im Versicherungsschutz vorliegen

Bestehende Lücken sollten in jedem Fall mit passenden Versicherungsangeboten geschlossen werden. Das gilt wie für die Krankenversicherung selbstverständlich auch für die übrigen Zweige der Sozialversicherung.

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