Sozialversicherung – Emirate

Dank ihres nach wie vor sehr großen Wirtschaftswachstums stellen die Vereinigten Arabischen Emirate für viele Europäer ein äußerst interessantes Ziel dar, um im Ausland wertvolle Erfahrungen für den Beruf sammeln zu können. Bei allen Vorzügen, die ein Arbeitsaufenthalt im Ausland mit sich bringt, gibt es immer auch viele Herausforderungen zu meistern. Diese resultieren häufig aus der zum Teil völlig anderen Kultur und den damit verbundenen Lebens- und Arbeitsweisen in dem jeweiligen Land. Besonderes Augenmerk sollte beim Arbeiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten der Sozialversicherung geschenkt werden. Sie stellt eine essenzielle Absicherung für Arbeitnehmer dar. Lücken im Versicherungsschutz sollten bei Auslandsaufenthalten in jedem Fall gezielt geschlossen werden.

Sozialversicherung

Im Zusammenhang mit der Sozialversicherung gilt grundsätzlich das Territorialprinzip. Das heißt, im jeweiligen Land gelten dessen Gesetze zur Sozialversicherung. Wer sich also zum Arbeiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten entscheidet, unterliegt der dortigen Sozialversicherungsgesetzgebung. Im Falle der Vereinigten Arabische Emirate ist jedoch zu beachten, dass es kein Sozialversicherungssystem im europäischen Sinne gibt und somit auch keine Sozialversicherungsabgaben anfallen. Mit einer Ausnahme: Ausländische Arbeitnehmer müssen eine sogenannte Health Card erwerben. Den fälligen Jahresbeitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wer dauerhaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten arbeiten und leben möchte, sollte in diesem Zusammenhang berücksichtigen, dass er sich privat gegen Krankheit und Unfall absichern und für das Alter vorsorgen muss. Die Kosten trägt er in diesem Fall vollständig alleine, was bei Gehaltsverhandlungen berücksichtigt werden sollte. Wer nur vorübergehend in den Vereinigten Arabischen Emiraten arbeiten möchte, unterliegt häufig der Sozialversicherungspflicht in Deutschland.

Sozialversicherung abhängig von Beschäftigungsart und -dauer

Wer dauerhaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten arbeitet oder bei einem Arbeitgeber aus den Vereinigten Arabischen Emiraten beschäftigt ist, unterliegt gemäß des Territorialprinzips den Gesetzen zur Sozialversicherung der Vereinigten Arabischen Emirate.
Anders verhält es sich bei Personen, die im Rahmen eines deutschen Beschäftigungsverhältnisses von ihrem Arbeitgeber in die Vereinigten Arabischen Emirate geschickt werden. Sie bleiben für die Dauer ihres Auslandsaufenthaltes sozialversicherungspflichtig in Deutschland, wenn insbesondere:

  • Die Aufenthaltsdauer im Ausland bereits im Vorfeld vertraglich auf maximal 24 Monate begrenzt ist
  • Der Arbeitnehmer während des Auslandsaufenthaltes im (deutschen) Unternehmen beschäftigt bleibt und damit z. B. weiterhin an Weisungen des Arbeitgebers gebunden bleibt, seinen Lohn aus der Verwaltung in Deutschland erhält etc.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, liegt eine Entsendung vor und der Arbeitnehmer bleibt auch beim Arbeiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten in Deutschland sozialversicherungspflichtig. Ob alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind, wird im Einzelfall individuell geprüft.
Die Regelungen im Zielland bleiben von einer Entsendung unberührt. Das heißt, der Arbeitnehmer muss auch im Rahmen einer Entsendung z. B. eine Health Card erwerben. Unabhängig davon, dass er in Deutschland krankenversichert ist.

Regelungen zur Sozialversicherung – Krankenversicherung

Im Zusammenhang mit der Sozialversicherung beim Arbeiten in den Vereinigten Arabischen Emiraten sollten Betroffene insbesondere ihren Krankenversicherungsschutz prüfen. Die Health Card stellt lediglich eine medizinische Grundversorgung sicher, deren Kosten zum Teil auch noch die Patienten selber tragen müssen. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen, soweit er etwa im Rahmen einer Entsendung gegeben ist, erstreckt sich zwar teilweise auch auf das Ausland. Dabei kommt es aufgrund der zum Teil erheblichen Unterschiede jedoch immer wieder zu Komplikationen bei der Kostenübernahme. Auf den Kosten bleibt daher letztlich oft wieder der Versicherte sitzen. Auch Privatversicherte sollten den Leistungsumfang ihres Tarifes genau prüfen. Er erstreckt sich häufig gar nicht auf das außereuropäische Ausland oder wenn, dann nur für einen sehr kurzen Zeitraum.