Pflegeversicherung – Südafrika

Die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Südafrika ist ein wichtiger Punkt, der in jedem Fall vor dem Arbeiten im Ausland zu klären ist. Die Frage nach der Versicherungspflicht ist dabei direkt an die Frage nach der Sozialversicherungspflicht beim Arbeiten im Ausland gekoppelt. Je nach Art und Dauer der Beschäftigung im Ausland kann es sich damit sehr unterschiedlich verhalten.

Pflegeversicherung bei Entsendung

Wer zum Arbeiten ins Ausland geht, unterliegt dabei häufig der deutschen Sozialversicherungspflicht. Damit besteht dann auch Versicherungspflicht in der deutschen Pflegeversicherung beim Arbeiten in Südafrika. Sozialversicherungspflicht in Deutschland liegt insbesondere immer dann vor, wenn es sich bei der Beschäftigung im Ausland um eine sogenannte Entsendung handelt. Entscheidende Kriterien dafür sind:

  • Der Arbeitnehmer geht im Rahmen eines in Deutschland bestehenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zum Arbeiten ins Ausland
  • Auch im Ausland bleibt der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber weisungsgebunden
  • Der Aufenthalt im Ausland ist zeitlich klar befristet

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt auch während der Beschäftigung im Ausland Sozialversicherungspflicht in Deutschland. Dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht im Arbeitsland. Weil zwischen Deutschland und Südafrika kein Sozialversicherungsabkommen besteht, kann es zu einer Doppelversicherung kommen.

Pflegeversicherung ohne Entsendung

Längst nicht in allen Fällen handelt es sich bei einem Arbeitsaufenthalt im Ausland um eine Entsendung. Sind die Kriterien für eine Entsendung nicht erfüllt, besteht keine Sozialversicherungspflicht und damit auch keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Südafrika. Eine Möglichkeit, um auch in dieser Situation den deutschen Sozialversicherungsschutz aufrecht zu erhalten, besteht darin, eine Ausnahmevereinbarung zu beantragen. Kommt auch diese Möglichkeit nicht in Betracht, ist es weiterhin möglich, die Pflegeversicherung beim Arbeiten in Südafrika freiwillig weiterzuführen. Die Option kommt auch für in Deutschland freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte in Frage. Die freiwillige Fortsetzung der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Südafrika ist in vielen Fällen durchaus sinnvoll. Insbesondere immer dann, wenn eine Rückkehr nach Deutschland zu einem späteren Zeitpunkt geplant oder zumindest nicht ausgeschlossen ist. Durch die freiwillige Weiterversicherung in der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Südafrika können die Betroffenen Vorversicherungszeiten sicherstellen, die im Bedarfsfall Voraussetzung für bestimmte Leistungsansprüche sein können.

Beratung nutzen

Bei der Beurteilung der Sozialversicherungspflicht und damit der Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung beim Arbeiten in Südafrika lassen sich kaum pauschale Aussagen treffen. Das liegt daran, dass immer zahlreiche einzelfallabhängige Faktoren eine Rolle spielen. Betroffene sollten sich daher in jedem Fall individuell und umfassend beraten lassen. Nur so lassen sich die Verhältnisse sicher und zuverlässig beurteilen. Kommen dabei Lücken im Versicherungsschutz zutage, lassen sie sich anschließend mit passgenauen privaten Versicherungsangeboten effektiv schließen.

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